Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Falk Woldt
Telefon: +49 8912053299📞
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de📧
Fax: +49 8912057518 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.fraunhofer.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 52 Lüftungstechnik
V_149_755931_52_ Lüftungstechnik”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und...”
Kurze Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m setzen sich wie folgt zusammen:
— NF1 Aufenthalt 105 m,
— NF2 Büroarbeit 1 130 m,
— NF3 Labore 2 081 m,
— NF4 Lager 433 m,
— NF5 Besprechung und Konferenz 241 m,
— NF6 Sanitätsraum 12 m.
NF Außenlager 138 m. Die BGF des Neubaus beträgt 9 220 m und der BRI 40 587 m.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1796303.78 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Gießen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME
Ohlebergsweg
35392 Gießen.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m setzen sich wie folgt zusammen:
— NF1 Aufenthalt 105 m,
— NF2 Büroarbeit 1 130 m,
— NF3 Labore 2.081 m,
— NF4 Lager 433 m,
— NF5 Besprechung und Konferenz 241 m,
— NF6 Sanitätsraum 12 m.
NF Außenlager 138 m. Die BGF des Neubaus beträgt 9 220 m und der BRI 40 587 m.
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 227-473948
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 405039
Titel:
“149 IME Gießen 755 931 - Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen - 52 Lüftungstechnik”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pleitz GmbH
Postanschrift: Golzener Straße 4
Postort: Laucha an der Unstrut
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Burgenlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1796303.78 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/ Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 091-217957 (2019-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau
Telefon: +49 891205-3299📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungsgesellschaft e. V.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_52_Lüftungstechnik
V_149_755931_52_Lüftungstechnik”
Kurze Beschreibung:
“— 1 St. Abluftventilator, 1 St. Rückschlagklappe;
— 4 St. Absperrklappen mit Motor;
— 2 St. Siebfilterventile.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3784.56 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen
Beschreibung der Beschaffung:
“— 1 St. Abluftventilator, 1 St. Rückschlagklappe;
— 4 St. Absperrklappen mit Motor;
— 2 St. Siebfilterventile.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Efre
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Äußerste Dringlichkeit aufgrund von Ereignissen, die für den öffentlichen Auftraggeber nicht vorhersehbar waren, unter Einhaltung der in der Richtlinie festgelegten strengen Bedingungen
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Durch die fortlaufende Planung haben sich zusätzlich notwendige Leistungen ergeben, die bei der Erteilung Hauptauftrag nicht ersichtlich/bekannt waren.”
Auftragsvergabe Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Postort: Laucha
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3784.56 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2020/S 062-147161 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Mehrkosten;
— Verschiebung Baubeginn
— Verlängerung Bauzeit.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 59488.14 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: — Mehrkosten;
— Verschiebung Baubeginn;
— Verlängerung Bauzeit.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Durch nicht vorhersehbare Umstände musste der Baubeginn verschoben werden/die Bauzeit verlängert werden.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 59488.14 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147162 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — 40 St. Monteurstunden;
— 40 St. Obermonteurstunden;
— 500 kg Mörtel.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 505 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: — 40 St. Monteurstunden;
— 40 St. Obermonteurstunden;
— 500 kg Mörtel.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 505 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 062-147171 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Jalousieklappe luftdicht RL 17.1.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 529.10 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Jalousieklappe luftdicht RL 17.1.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 529.10 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-147173 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fraunhofer IME Gießen, Neubau eine Institutsbebäudes mit Labor und Büroflächen V_149_755931_52_Lüftungstechnik
V_149_755931_52_Lüftungstechnik”
Kurze Beschreibung: 1 m ein mörteln BSK.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4856.92 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung: 1 m ein mörteln BSK.
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Erforderliche Leistung die zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht bekannt war.”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4856.92 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1.
Quelle: OJS 2020/S 078-183471 (2020-04-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lüftungstechnik
Dauer
Datum des Endes: 2019-10-18 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 078-183471
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1796303.78 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 240-753795 (2023-12-08)