149 IME Gießen 755 931 – Neubau eines Institutsgebäudes mit Labor- und Büroflächen – 52 Lüftungstechnik

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.

Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-23 Auftragsbekanntmachung
2017-12-29 Ergänzende Angaben
2019-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-03-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-04-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-12-08 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2017-11-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
14 Stück Ventilatoren 24h-Abluft, Kältemittelabsaugung, Batterierääume, KryozentraleRL 01-Labore, Teilklima 40 240 m3/hRL 02- Labore, Teilklima 25 870 m3/hRL 03- S3-Labore, Teilklima 2 020 m3/h, 2 Stück Abluftfilteranlagen S3-LaboreRL 04-Konferenz-Technik, Teilklima 18 600 m3/h4 Stück KVS-Regelstationen1 Stück Nachbehandlungsanlage Sensorik 1 050 m3/h1 Stück Lüftungsflachgerät 1 200 m3/h2 Stück Klimaschrank IT-Server, je 10 kW Kälteleistungca. 2 300 m2 Rechteckkanal Stahlblech verzinkt, ca. 2 000 m2 FormteilPPs-el Leitungen 24h-Abluftca. 580 Stück Volumenstromreglerca. 160 Stück Brandschutzklappen168 Stück DrallauslässeFortlufthaube 79 610 m3/h.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postleitzahl: 80686
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle-bau@zv.fraunhofer.de 📧
Telefon: +49 8912053299 📞
Fax: +49 8912057518 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 227-473948
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll.
Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen.
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m² setzen sich wie folgt zusammen: NF1 Aufenthalt 105 m
Das 4-geschossige Gebäude wird als Stahlbetonskelettbau mit Flachdecken errichtet. Die Fassade wird als Metallfassade mit außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Die Dachabdichtung ist als Flachdach geplant. Auf dem Dach wird ein Zuchtgewächshaus errichtet. Unmittelbar neben dem Gebäude entsteht ein Außenlager für Chemikalien und Gase. Auf dem Vorplatz entstehen 58 Stellplätze.
Mehr anzeigen
Das Gebäude verfügt über eine hohe technische Gebäudeausrüstung zur Versorgung der Laborarbeitsplätze.
Menge oder Umfang:
14 Stück Ventilatoren 24h-Abluft, Kältemittelabsaugung, Batterierääume, Kryozentrale
RL 01-Labore, Teilklima 40 240 m
RL 02- Labore, Teilklima 25 870 m
RL 03- S3-Labore, Teilklima 2 020 m
RL 04-Konferenz-Technik, Teilklima 18 600 m
4 Stück KVS-Regelstationen
1 Stück Nachbehandlungsanlage Sensorik 1 050 m
1 Stück Lüftungsflachgerät 1 200 m
2 Stück Klimaschrank IT-Server, je 10 kW Kälteleistung
ca. 2 300 m
PPs-el Leitungen 24h-Abluft
ca. 580 Stück Volumenstromregler
ca. 160 Stück Brandschutzklappen
168 Stück Drallauslässe
Fortlufthaube 79 610 m
Referenznummer: V_149_755931_52_ Lüftungstechnik
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fraunhofer IME, Ohlebergsweg, 35392 Gießen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweise gemäß §6a EU VOB/A.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Ein Muster ist unter www.fraunhofer.de/bau abrufbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise gemäß §6a EU VOB/A.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Ein Muster ist unter www.fraunhofer.de/bau abrufbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäß §6a EU VOB/A.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Ein Muster ist unter www.fraunhofer.de/bau abrufbar.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bürgschaft gem. Formblatt 421/422 VHB Bund.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Nach VOB/B und Vergaberichtlinien.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend und bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-16 📅
Öffnungsort: München
Ort des Eröffnungstermins: München
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Bau
Herrn Falk Woldt
Adresse des Käuferprofils: http://www.fraunhofer.de/Ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2018-03-31 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V_149_755931_52_ Lüftungstechnik

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 227-473948 (2017-11-23)
Ergänzende Angaben (2017-12-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 001-000865
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 227-473948
ABl. S-Ausgabe: 1
Quelle: OJS 2018/S 001-000865 (2017-12-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Fraunhofer-Gesellschaft plant am Standort Gießen den Neubau eines Institutsgebäudes für Biotechnologie, welches als Teil des „Technologie- und Gewerbepark Leihgesterner Weg, Teilgebiet Nord“ entstehen soll. Im Neubau sollen Arbeitsplätze für ca. 100 Mitarbeiter geschaffen werden, welche für ihre Arbeit Büroräume und biotechnologische Laborräume, sowie Laborräume für Analytik und organische Synthese benötigen. Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m — NF1 Aufenthalt 105 m — NF2 Büroarbeit 1 130 m — NF3 Labore 2 081 m — NF4 Lager 433 m — NF5 Besprechung und Konferenz 241 m — NF6 Sanitätsraum 12 m NF Außenlager 138 m
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1796303.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 091-217957
ABl. S-Ausgabe: 91

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Nutzflächen mit insgesamt 4 003 m
— NF1 Aufenthalt 105 m
— NF2 Büroarbeit 1 130 m
— NF3 Labore 2 081 m
— NF4 Lager 433 m
— NF5 Besprechung und Konferenz 241 m
— NF6 Sanitätsraum 12 m
NF Außenlager 138 m
— NF3 Labore 2.081 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Fraunhofer IME
Ohlebergsweg
35392 Gießen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-26 📅
Name: Pleitz GmbH
Postanschrift: Golzener Straße 4
Postort: Laucha an der Unstrut
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland 🇩🇪
Burgenlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1796303.78 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung
Kontakt
Kontaktperson: Herr Falk Woldt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bewerber/ Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen
Wir weisen ausdrücklich auf die Antragsfrist des GWB § 107 Abs. 3 Nr. 4, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, hin.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 091-217957 (2019-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: V_149_755931_52_Lüftungstechnik
Kurze Beschreibung:
— 1 St. Abluftventilator, 1 St. Rückschlagklappe; — 4 St. Absperrklappen mit Motor; — 2 St. Siebfilterventile.
Gesamtwert des Auftrags: 3784.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Göttingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 891205-3299 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-147161
ABl. S-Ausgabe: 62

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 1 St. Abluftventilator, 1 St. Rückschlagklappe;
— 4 St. Absperrklappen mit Motor;
— 2 St. Siebfilterventile.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Efre
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gießen

Auftragsvergabe
Postort: Laucha
Gesamtwert des Auftrags: 3784.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e. V.
Kontakt
Kontaktperson: C2 – Vergabestelle Bau

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1)
Postort: München
Quelle: OJS 2020/S 062-147161 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Mehrkosten; — Verschiebung Baubeginn — Verlängerung Bauzeit.
Gesamtwert des Auftrags: 59488.14 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-147162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Mehrkosten;
— Verschiebung Baubeginn
— Verlängerung Bauzeit.
— Verschiebung Baubeginn;

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 59488.14 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-147162 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 40 St. Monteurstunden; — 40 St. Obermonteurstunden; — 500 kg Mörtel.
Gesamtwert des Auftrags: 5 505 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-147171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 40 St. Monteurstunden;
— 40 St. Obermonteurstunden;
— 500 kg Mörtel.

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 5 505 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-147171 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Jalousieklappe luftdicht RL 17.1.
Gesamtwert des Auftrags: 529.10 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 062-147173

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 529.10 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 062-147173 (2020-03-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1 m
Gesamtwert des Auftrags: 4856.92 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 078-183471
ABl. S-Ausgabe: 78

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 4856.92 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: C2 — Vergabestelle Bau

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Vergabestelle unter I.1.
Quelle: OJS 2020/S 078-183471 (2020-04-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1796303.78 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-13 📅
Datum des Endes: 2019-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 240-753795
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 078-183471
ABl. S-Ausgabe: 240

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lüftungstechnik

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: C2 - Vergabestelle Bau

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 240-753795 (2023-12-08)