17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten. Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt. Der Auftragszeitraum umfasst nur die Hauptbestellzeit. Die Auftragssumme von 320 000 EUR brutto entspricht 80 % der Gesamtvergaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schulbücher
Kurze Beschreibung:
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt.
Der Auftragszeitraum umfasst nur die Hauptbestellzeit.
Die Auftragssumme von 320 000 EUR brutto entspricht 80 % der Gesamtvergaben.
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt.
Der Auftragszeitraum umfasst nur die Hauptbestellzeit.
Die Auftragssumme von 320 000 EUR brutto entspricht 80 % der Gesamtvergaben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schulbücher📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulbücher📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 941/507-5629📞
Fax: +49 941/507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe-bayern.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-21 📅
Datum des Beginns: 2017-07-17 📅
Datum des Endes: 2017-10-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 056-103332
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter,
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe-bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter,
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe-bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt.
Der Auftragszeitraum umfasst nur die Hauptbestellzeit.
Die Auftragssumme von 320 000 EUR brutto entspricht 80 % der Gesamtvergaben.
Bezeichnung des Loses: 17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebunden Schulbüchern für die Hauptbestellzeit des Schuljahres 2017/2018 – 6 Teillose
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Sh. II.1.4).
Losnummer: 2
3
4
5
6
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Verschiedene Schulen im Stadtgebiet Regensburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen sind auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die von der der Vergabestelle anzufordernden Vergabeunterlagen sind zwingend zu verwenden. Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt.
Erklärung zur Bietergemeinschaft (sh. Ziffer 7 des Angebotsvordrucks), soweit eine Bietergemeinschaft (BG) beabsichtigt ist. Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter,
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m.…
… § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
… den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe-bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 941/5075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 941/5074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 056-103332 (2017-03-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt.
Der Auftragszeitraum umfasst nur die Hauptbestellzeit.
Die Auftragssumme von 320 000 EUR brutto entspricht 80 % der Gesamtvergaben.
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Sollte die Anzahl der Bieter die Anzahl der Teillose übersteigen, findet eine Auslosung unter allen gleichwertigen Angeboten statt.
Der Auftragszeitraum umfasst nur die Hauptbestellzeit.
Die Auftragssumme von 320 000 EUR brutto entspricht 80 % der Gesamtvergaben.
Gesamtwert des Auftrags: 297 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
17 E 004 – Lieferung von lernmittelfreien, preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2017/2018, gemäß den Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes für die in der Trägerschaft der Stadt Regensburg stehenden Schulen mit folgendem Umfang: 6 Teillose mit einem Gesamtwert von ca. 320 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Der Auftragswert für jedes einzelne Los beträgt mind. 51 000 EUR (incl. 7 % MwSt.). Die Lose werden je nach Bedarf und Bestellung der Schulen zusammengestellt. Jedes Los kann somit verschiedene Schularten in verschiedenen Stadtteilen beinhalten.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Wirtschaftlichkeit
Gewichtung der Kosten: 100 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),