17 E 021 – Lieferung von Armlehnenstapelstühlen. Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen, ca. 1 300 Stück Stühle. Ein Musterstuhl dient zur Beurteilung der Optik und Ergonomie und es ist erforderlich, dass Bieter der engeren Wahl einen Musterstuhl anbieten. Es können sowohl ausziehbare Reihenverbindungen als auch Gestellverkettungen angeboten werden. Bieter der engeren Wahl müssen 20 Teststühle liefern, um die Auf- und Abbauzeit mit den angebotenen Verbindungssystemen prüfen zu können. Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern 2 oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stühle
Kurze Beschreibung:
17 E 021 – Lieferung von Armlehnenstapelstühlen.
Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen,
ca. 1 300 Stück Stühle.
Ein Musterstuhl dient zur Beurteilung der Optik und Ergonomie und es ist erforderlich, dass Bieter der engeren Wahl einen Musterstuhl anbieten.
Es können sowohl ausziehbare Reihenverbindungen als auch Gestellverkettungen angeboten werden.
Bieter der engeren Wahl müssen 20 Teststühle liefern, um die Auf- und Abbauzeit mit den angebotenen Verbindungssystemen prüfen zu können.
Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern 2 oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *
Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen,
ca. 1 300 Stück Stühle.
Ein Musterstuhl dient zur Beurteilung der Optik und Ergonomie und es ist erforderlich, dass Bieter der engeren Wahl einen Musterstuhl anbieten.
Es können sowohl ausziehbare Reihenverbindungen als auch Gestellverkettungen angeboten werden.
Bieter der engeren Wahl müssen 20 Teststühle liefern, um die Auf- und Abbauzeit mit den angebotenen Verbindungssystemen prüfen zu können.
Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern 2 oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stühle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 941/507-5629📞
Fax: +49 941/507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.bayern.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-04 📅
Datum des Beginns: 2017-07-06 📅
Datum des Endes: 2017-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 066-123888
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Für folgende in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale, sind mit dem Angebot folgende Bescheinigungen bzw. Belege einzureichen:
— Technisches Datenblatt und Bebilderung zu den jeweiligen Hauptangeboten;
— Angaben zur Gestell-Verchromung und zu umweltfreundlicher Verfahrensart;
— Angaben zu Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft;
— Sitzschale: Angaben zu allen verarbeiteten Materialien und Scheuerzyklen;
— Angaben zum Gütesiegel Leim;
— Angaben zum Gütesiegel Polster, Stoff;
— Angaben zu Zertifizierung DIN ISO 14001;
— Angaben Recycling.
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe.bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Für folgende in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale, sind mit dem Angebot folgende Bescheinigungen bzw. Belege einzureichen:
— Technisches Datenblatt und Bebilderung zu den jeweiligen Hauptangeboten;
— Angaben zur Gestell-Verchromung und zu umweltfreundlicher Verfahrensart;
— Angaben zu Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft;
— Sitzschale: Angaben zu allen verarbeiteten Materialien und Scheuerzyklen;
— Angaben zum Gütesiegel Leim;
— Angaben zum Gütesiegel Polster, Stoff;
— Angaben zu Zertifizierung DIN ISO 14001;
— Angaben Recycling.
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe.bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
17 E 021 – Lieferung von Armlehnenstapelstühlen.
Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen,
ca. 1 300 Stück Stühle.
Ein Musterstuhl dient zur Beurteilung der Optik und Ergonomie und es ist erforderlich, dass Bieter der engeren Wahl einen Musterstuhl anbieten.
Es können sowohl ausziehbare Reihenverbindungen als auch Gestellverkettungen angeboten werden.
Bieter der engeren Wahl müssen 20 Teststühle liefern, um die Auf- und Abbauzeit mit den angebotenen Verbindungssystemen prüfen zu können.
Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern 2 oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *
Siehe II.1.4).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die von der der Vergabestelle anzufordernden Vergabeunterlagen sind zwingend zu verwenden. Erklärung zur Bietergemeinschaft (sh. Ziffer 7 des Angebotsvordrucks), soweit eine Bietergemeinschaft (BG) beabsichtigt ist. Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
Die von der der Vergabestelle anzufordernden Vergabeunterlagen sind zwingend zu verwenden. Erklärung zur Bietergemeinschaft (sh. Ziffer 7 des Angebotsvordrucks), soweit eine Bietergemeinschaft (BG) beabsichtigt ist. Für Bietergemeinschaften gilt § 43 VgV.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Für folgende in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale, sind mit dem Angebot folgende Bescheinigungen bzw. Belege einzureichen:
— Technisches Datenblatt und Bebilderung zu den jeweiligen Hauptangeboten;
— Angaben zur Gestell-Verchromung und zu umweltfreundlicher Verfahrensart;
— Angaben zu Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft;
— Sitzschale: Angaben zu allen verarbeiteten Materialien und Scheuerzyklen;
— Angaben zum Gütesiegel Leim;
— Angaben zum Gütesiegel Polster, Stoff;
— Angaben zu Zertifizierung DIN ISO 14001;
— Angaben Recycling.
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR (bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m.…
… § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
… den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe.bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 941/5075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 941/5074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 066-123888 (2017-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
17 E 021 – Lieferung von Armlehnenstapelstühlen
Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen
ca. 1 300 Stück Stühle
Ein Musterstuhl dient zur Beurteilung der Optik und Ergonomie und es ist erforderlich, dass Bieter der engeren Wahl einen Musterstuhl anbieten.
Es können sowohl ausziehbare Reihenverbindungen als auch Gestellverkettungen angeboten werden.
Bieter der engeren Wahl müssen 20 Teststühle liefern, um die Auf- und Abbauzeit mit den angebotenen Verbindungssystemen prüfen zu können.
Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern zwei oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *.
Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen
ca. 1 300 Stück Stühle
Ein Musterstuhl dient zur Beurteilung der Optik und Ergonomie und es ist erforderlich, dass Bieter der engeren Wahl einen Musterstuhl anbieten.
Es können sowohl ausziehbare Reihenverbindungen als auch Gestellverkettungen angeboten werden.
Bieter der engeren Wahl müssen 20 Teststühle liefern, um die Auf- und Abbauzeit mit den angebotenen Verbindungssystemen prüfen zu können.
Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern zwei oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *.
Gesamtwert des Auftrags: 243 496 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für folgende in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale, sind mit dem Angebot folgende Bescheinigungen bzw. Belege einzureichen:
— Technisches Datenblatt und Bebilderung zu den jeweiligen Hauptangeboten
— Angaben zur Gestell-Verchromung und zu umweltfreundlicher Verfahrensart
— Angaben zu Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
— Sitzschale: Angaben zu allen verarbeiteten Materialien und Scheuerzyklen
— Angaben zum Gütesiegel Leim
— Angaben zum Gütesiegel Polster, Stoff
— Angaben zu Zertifizierung DIN ISO 14001
— Angaben Recycling
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR(bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe.bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Für folgende in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmale, sind mit dem Angebot folgende Bescheinigungen bzw. Belege einzureichen:
— Technisches Datenblatt und Bebilderung zu den jeweiligen Hauptangeboten
— Angaben zur Gestell-Verchromung und zu umweltfreundlicher Verfahrensart
— Angaben zu Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
— Sitzschale: Angaben zu allen verarbeiteten Materialien und Scheuerzyklen
— Angaben zum Gütesiegel Leim
— Angaben zum Gütesiegel Polster, Stoff
— Angaben zu Zertifizierung DIN ISO 14001
— Angaben Recycling
Als Beleg für das Nicht-Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind folgende Eigenerklärungen durch Unterschrift auf dem Angebotsvordruck abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass:
1) ich/wir keine Vereinbarungen mit anderen Bietern getroffen habe/-n und keine Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, aufeinander abgestimmt habe/n (§ 1 GWB). Diese Erklärung gilt auch für Handlungen von Personen, die von mir/uns beauftragt oder für mich/uns tätig sind,
2) weder der Bieter noch dessen nach Satzung oder nach Gesetz Vertretungsberechtigter
— nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR(bis 15.8.2014),
— nach § 21 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR,
— nach § 98 c Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i. V. m. den §§ 10, 10 a oder 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig belegt bzw. verurteilt worden ist.
3) keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
Den Einsatz von Unterauftragnehmern machen wir davon abhängig, dass diese gegenüber ihrem jeweiligen Hauptauftragnehmer eine gleichartige Erklärung abgeben.
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Bieterfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail unter vergabestelle@regensburg.de zu stellen.
Anforderung / Abholung und Abgabe der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen für EU-weite Ausschreibungen im Bereich von Liefer- und Dienstleistungen stehen kostenlos zum Download auf www.vergabe.bayern.de zur Verfügung.
Alternativ können die Vergabeunterlagen bei I.1) genannter Adresse kostenpflichtig in Papierform angefordert werden. Kosten: 10 EUR (keine Rückerstattung); auf schriftliche Anforderung mit Verrechnungsscheck oder auf Rechnung; bitte keine Vorabüberweisung.
Während des Ausschreibungsverfahrens werden im vorgenannten Link der betreffenden Ausschreibung auch Bieterinformationen (Fragen und Antworten) und/oder Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zum Download eingestellt. Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen und Bieterinformationen notwendig werden.
Der Bieter ist verantwortlich dafür, dass er von diesen Änderungen/Bieterinformationen Kenntnis nimmt. Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihre Firma auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de kostenlos registrieren (iTWO tender). Sie werden dann bei Änderungen / Bieterinformationen direkt informiert.
Die Einreichung der Angebote ist bis 18.10.2018 nur in Papierform (kein Fax) zugelassen (§ 81 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
17 E 021 – Lieferung von Armlehnenstapelstühlen
Hochwertige Reihenbestuhlung bzw. lose Aufstellung für diverse Veranstaltungen
ca. 1 300 Stück Stühle
Es wird ausdrücklich gewünscht, dass nicht nur ein Hauptangebot abgegeben wird, sondern zwei oder mehrere. Bei weiteren, gleichwertigen Angeboten bitte diese Seiten entsprechend kopieren. *.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-25 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
— Technisches Datenblatt und Bebilderung zu den jeweiligen Hauptangeboten
— Angaben zur Gestell-Verchromung und zu umweltfreundlicher Verfahrensart
— Angaben zu Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft
— Sitzschale: Angaben zu allen verarbeiteten Materialien und Scheuerzyklen
— Angaben zum Gütesiegel Leim
— Angaben zum Gütesiegel Polster, Stoff
— Angaben zu Zertifizierung DIN ISO 14001
— Angaben Recycling
— nach § 18 des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (MiArbG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR(bis 15.8.2014),
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),