Die Stadt Regensburg beabsichtigt die Einführung eines Telematiksystems zur automatischen GNSS-gestützten, fahrzeuggebundenen Datenerfassung im Winterdienst. Geplant ist die Ausstattung von 30 Fahrzeugen, im Detail 11 Kleinkommunalfahrzeugen, 16 Großkommunalfahrzeugen und 3 Traktoren. Der Auftraggeber stellt bis zu Beginn der Systemeinführung in jedem Fahrzeug eine RS-232-Schnittstelle zu den Fernbedienungen der Streuaufbauten zur Verfügung. An allen auszurüstenden Fahrzeugen muss durch den Auftragnehmer manipulationssichere Sensorik zur Aufzeichnung der Räumtätigkeit angebracht werden. 10 weitere Fahrzeuge dienen als Reservefahrzeuge für eventuelle Ausfälle. Diese werden nicht mit Telematik ausgestattet. Die Einsätze dieser sollen weiterhin vom Fahrer in Schriftform dokumentiert werden. Doch ist es angedacht, die Archivierung der Dokumente und Erfassung einiger Kennzahlen zu den Fahrzeugeinsätzen im zu beschaffenden System zu ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-13.
Auftragsbekanntmachung (2017-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Telematiksystem
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Regensburg beabsichtigt die Einführung eines Telematiksystems zur automatischen GNSS-gestützten, fahrzeuggebundenen Datenerfassung im Winterdienst. Geplant ist die Ausstattung von 30 Fahrzeugen, im Detail 11 Kleinkommunalfahrzeugen, 16 Großkommunalfahrzeugen und 3 Traktoren. Der Auftraggeber stellt bis zu Beginn der Systemeinführung in jedem Fahrzeug eine RS-232-Schnittstelle zu den Fernbedienungen der Streuaufbauten zur Verfügung. An allen auszurüstenden Fahrzeugen muss durch den Auftragnehmer manipulationssichere Sensorik zur Aufzeichnung der Räumtätigkeit angebracht werden.
10 weitere Fahrzeuge dienen als Reservefahrzeuge für eventuelle Ausfälle. Diese werden nicht mit Telematik ausgestattet. Die Einsätze dieser sollen weiterhin vom Fahrer in Schriftform dokumentiert werden. Doch ist es angedacht, die Archivierung der Dokumente und Erfassung einiger Kennzahlen zu den Fahrzeugeinsätzen im zu beschaffenden System zu ermöglichen.
Die Stadt Regensburg beabsichtigt die Einführung eines Telematiksystems zur automatischen GNSS-gestützten, fahrzeuggebundenen Datenerfassung im Winterdienst. Geplant ist die Ausstattung von 30 Fahrzeugen, im Detail 11 Kleinkommunalfahrzeugen, 16 Großkommunalfahrzeugen und 3 Traktoren. Der Auftraggeber stellt bis zu Beginn der Systemeinführung in jedem Fahrzeug eine RS-232-Schnittstelle zu den Fernbedienungen der Streuaufbauten zur Verfügung. An allen auszurüstenden Fahrzeugen muss durch den Auftragnehmer manipulationssichere Sensorik zur Aufzeichnung der Räumtätigkeit angebracht werden.
10 weitere Fahrzeuge dienen als Reservefahrzeuge für eventuelle Ausfälle. Diese werden nicht mit Telematik ausgestattet. Die Einsätze dieser sollen weiterhin vom Fahrer in Schriftform dokumentiert werden. Doch ist es angedacht, die Archivierung der Dokumente und Erfassung einiger Kennzahlen zu den Fahrzeugeinsätzen im zu beschaffenden System zu ermöglichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Telematiksystem📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 941/507-5629📞
Fax: +49 941/507-4629 📠
URL der Dokumente: http://www.regensburg.de/vergaben🌏
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Teilnehmerunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Teilnehmerunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Teilnehmerfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist (sh. IV.2.2. Schlusstermin) beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail zu stellen.
Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen im Ausschreibungsverfahren notwendig werden. Während des Teilnahmewettbewerbs werden Teilnehmerinformationen und Änderungen der Teilnehmerunterlagen/-antrag auf www.regensburg.de/vergaben unter aktuelle Ausschreibungen Dienst-/Lieferleistungen (VOL/VgV), Spalte Tätigkeit, 17 E 024.1 zum Download eingestellt.
Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Teilnehmerinformationen zum Verfahren eingestellt wurden (Holpflicht).
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Teilnehmerunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Teilnehmerunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Teilnehmerfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist (sh. IV.2.2. Schlusstermin) beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail zu stellen.
Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen im Ausschreibungsverfahren notwendig werden. Während des Teilnahmewettbewerbs werden Teilnehmerinformationen und Änderungen der Teilnehmerunterlagen/-antrag auf www.regensburg.de/vergaben unter aktuelle Ausschreibungen Dienst-/Lieferleistungen (VOL/VgV), Spalte Tätigkeit, 17 E 024.1 zum Download eingestellt.
Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Teilnehmerinformationen zum Verfahren eingestellt wurden (Holpflicht).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Regensburg beabsichtigt die Einführung eines Telematiksystems zur automatischen GNSS-gestützten, fahrzeuggebundenen Datenerfassung im Winterdienst. Geplant ist die Ausstattung von 30 Fahrzeugen, im Detail 11 Kleinkommunalfahrzeugen, 16 Großkommunalfahrzeugen und 3 Traktoren. Der Auftraggeber stellt bis zu Beginn der Systemeinführung in jedem Fahrzeug eine RS-232-Schnittstelle zu den Fernbedienungen der Streuaufbauten zur Verfügung. An allen auszurüstenden Fahrzeugen muss durch den Auftragnehmer manipulationssichere Sensorik zur Aufzeichnung der Räumtätigkeit angebracht werden.
Die Stadt Regensburg beabsichtigt die Einführung eines Telematiksystems zur automatischen GNSS-gestützten, fahrzeuggebundenen Datenerfassung im Winterdienst. Geplant ist die Ausstattung von 30 Fahrzeugen, im Detail 11 Kleinkommunalfahrzeugen, 16 Großkommunalfahrzeugen und 3 Traktoren. Der Auftraggeber stellt bis zu Beginn der Systemeinführung in jedem Fahrzeug eine RS-232-Schnittstelle zu den Fernbedienungen der Streuaufbauten zur Verfügung. An allen auszurüstenden Fahrzeugen muss durch den Auftragnehmer manipulationssichere Sensorik zur Aufzeichnung der Räumtätigkeit angebracht werden.
10 weitere Fahrzeuge dienen als Reservefahrzeuge für eventuelle Ausfälle. Diese werden nicht mit Telematik ausgestattet. Die Einsätze dieser sollen weiterhin vom Fahrer in Schriftform dokumentiert werden. Doch ist es angedacht, die Archivierung der Dokumente und Erfassung einiger Kennzahlen zu den Fahrzeugeinsätzen im zu beschaffenden System zu ermöglichen.
10 weitere Fahrzeuge dienen als Reservefahrzeuge für eventuelle Ausfälle. Diese werden nicht mit Telematik ausgestattet. Die Einsätze dieser sollen weiterhin vom Fahrer in Schriftform dokumentiert werden. Doch ist es angedacht, die Archivierung der Dokumente und Erfassung einiger Kennzahlen zu den Fahrzeugeinsätzen im zu beschaffenden System zu ermöglichen.
Siehe II.1.4).
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Jeweils um ein weiteres Jahr.
Beschreibung der Optionen: Optimierung des Beschwerdemanagements im Winterdienst.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ziffer 1.3 der Teilnehmerunterlagen/-antrag.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Teilnehmerunterlagen sofort nach Bekanntwerden beim Vergabeamt einer Klärung zuzuführen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Teilnehmerunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Teilnehmerfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist (sh. IV.2.2. Schlusstermin) beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail zu stellen.
Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Teilnehmerunterlagen in einem Nachprüfungsantrag ausgeschlossen. Falls Teilnehmerfragen, Auskünfte oder Einwände notwendig werden, sind diese unverzüglich bis möglichst 7 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist (sh. IV.2.2. Schlusstermin) beim Vergabeamt schriftlich per Fax oder E-Mail zu stellen.
Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen im Ausschreibungsverfahren notwendig werden. Während des Teilnahmewettbewerbs werden Teilnehmerinformationen und Änderungen der Teilnehmerunterlagen/-antrag auf www.regensburg.de/vergaben unter aktuelle Ausschreibungen Dienst-/Lieferleistungen (VOL/VgV), Spalte Tätigkeit, 17 E 024.1 zum Download eingestellt.
Wir können nicht ausschließen, dass Änderungen im Ausschreibungsverfahren notwendig werden. Während des Teilnahmewettbewerbs werden Teilnehmerinformationen und Änderungen der Teilnehmerunterlagen/-antrag auf www.regensburg.de/vergaben unter aktuelle Ausschreibungen Dienst-/Lieferleistungen (VOL/VgV), Spalte Tätigkeit, 17 E 024.1 zum Download eingestellt.
Daher empfehlen wir Ihnen, dass Sie Ihr Interesse am Vergabeverfahren beim Vergabeamt, Stadt Regensburg unter vergabestelle@regensburg.de mit Nennung ihrer Kontaktdaten bekunden.
Wir werden Sie dann bei Änderungen direkt informieren.
Andernfalls informieren Sie sich regelmäßig unter vorgenanntem Link, ob Teilnehmerinformationen zum Verfahren eingestellt wurden (Holpflicht).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/531277📞
Fax: +49 981/531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg, Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Telefon: +49 9415075629📞
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Fax: +49 9415074629 📠
Internetadresse: http://www.regensburg.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 075-144733 (2017-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4)
Beschreibung der Optionen: Optimierung des Beschwerdemanagements im Winterdienst
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Qualitätskriterium (Gewichtung): sh. Unterlagen
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
Kostenkriterium (Gewichtung): sh.Unterlagen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).