Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG. Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es ist eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-07-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
E-Mail: vergabe-isa@bmvi.bund.de📧
Fax: +49 228-3008071492 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.BMVI.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1734/G14 Planung, Entwicklung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung des automatischen ISA-Kontrolleinrichtungssystems.
1734/G14 - Z30 Servicestelle-Vergabe”
Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG. Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es ist eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 112-225571
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2017-07-13 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2017-07-20 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2017/S 128-262002 (2017-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1734/G14 Planung, Entwicklung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung des automatischen ISA-Kontrolleinrichtungssystems
1734/G14 - Z30 Servicestelle-Vergabe”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 117 128 627 💰
Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es war eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag kann vom Auftraggeber einmalig um 3 Jahre oder bis zu dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 112-225571
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1734/G14 - Z30 Servicestelle-Vergabe
Titel:
“1734/G14 Planung, Entwicklung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung des automatischen ISA-Kontrolleinrichtungssystems”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kapsch TrafficCom AG
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Wien 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: MTS Maut und Telematik Services GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 117 128 627 💰
“Bei dem als Wirtschaftsteilnehmer 2 angegebenen Unternehmen handelt es sich um die durch den Wirtschaftsteilnehmer 1 für die Auftragsausführung gegründete...”
Bei dem als Wirtschaftsteilnehmer 2 angegebenen Unternehmen handelt es sich um die durch den Wirtschaftsteilnehmer 1 für die Auftragsausführung gegründete Zweckgesellschaft.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 211-482741 (2018-10-30)
Ergänzende Angaben (2018-11-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 211-482741
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.7
Ort des zu ändernden Textes: Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Alter Wert
Text: 117 128 627,00 EUR
Neuer Wert
Text: 98 427 417, 38 EUR.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: V.2.4)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Alter Wert
Text: 117 128 627,00 EUR
Neuer Wert
Text: 98 427 417, 38 EUR
Andere zusätzliche Informationen
“Korrektur II.1.7: Der Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) beträgt 98 427 417, 38 EUR.
Korrektur V.2.4: Der Gesamtwert des Auftrages (ohne MwSt.) beträgt...”
Korrektur II.1.7: Der Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) beträgt 98 427 417, 38 EUR.
Korrektur V.2.4: Der Gesamtwert des Auftrages (ohne MwSt.) beträgt 98 427 417, 38 EUR.
Mit der Berichtigung werden die um die anfallende MwSt. bereinigten Gesamtwerte der Beschaffung (II.1.7) bzw. des Auftrages (V.2.4) angegeben.
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Quelle: OJS 2018/S 217-497285 (2018-11-07)