Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG. Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es ist eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-06-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
Referenznummer: 1734/G14 - Z30 Servicestelle-Vergabe
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG. Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es ist eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG. Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es ist eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMVI.de🌏
E-Mail: vergabe-isa@bmvi.bund.de📧
Fax: +49 228-3008071492 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=162741🌏
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und im Informationsmemorandum veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 3.7.2017 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die gem. Zif. IV.1.4) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes (Zeitplan s. Informationsmemorandum Zif. 3.9) aufgefordert.
7) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
8) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmentrag; Z30-SeV/288.3/1734/G14“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und im Informationsmemorandum veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 3.7.2017 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die gem. Zif. IV.1.4) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes (Zeitplan s. Informationsmemorandum Zif. 3.9) aufgefordert.
7) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
8) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmentrag; Z30-SeV/288.3/1734/G14“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nähere Angaben enthält das Informationsmemorandum (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Dauer: 144 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann vom Auftraggeber einmal um drei Jahre oder dreimal um je ein Jahr verlängert werden.
Hinweis: Die gesamte Vertragslaufzeit umfasst neben regulär 144 Monaten der Betriebsphase die Dauer der Planung und Entwicklung sowie Errichtung und Inbetriebnahme des ISA-Gesamtsystems.
Beschreibung der Optionen:
Erweiterung der automatischen Kontrolle
— auf weitere Standorte und/ oder Kontrollabschnitte;
— Rückbau von automatischen stationären Kontrolleinrichtungen.
Nähere Angaben unter Ziffer 2.2.8 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzelheiten siehe Ziffern 5.1 bis 5.4 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzelheiten siehe Ziffern 5.5 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzelheiten siehe Ziffern 5.6 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nähere Angaben unter Ziffer 6 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-16 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=162741🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Z30 – Servicestelle Vergabe
Land: Berlin🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und im Informationsmemorandum veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 3.7.2017 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und im Informationsmemorandum veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 3.7.2017 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bewerberfragen beantwortet oder Teilnahmeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die gem. Zif. IV.1.4) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes (Zeitplan s. Informationsmemorandum Zif. 3.9) aufgefordert.
7) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
7) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
8) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmentrag; Z30-SeV/288.3/1734/G14“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen,
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmentrag; Z30-SeV/288.3/1734/G14“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 112-225571 (2017-06-09)
Ergänzende Angaben (2017-07-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Planung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung eines automatischen Kontrolleinrichtungssystems zur Kontrolle der Einhaltung der Pflicht zur Entrichtung der Infrastrukturabgabe (ISA) nach dem InfrAG.
Gesamtwert des Auftrags: 117 128 627 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei dem als Wirtschaftsteilnehmer 2 angegebenen Unternehmen handelt es sich um die durch den Wirtschaftsteilnehmer 1 für die Auftragsausführung gegründete Zweckgesellschaft.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es war eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Die automatischen Kontrolleinrichtungen sind Teil eines Kontroll- und Ahndungssystems, das in der Verantwortung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) betrieben wird. Es war eine technische Lösung anzubieten, mit deren Hilfe dem BAG die für die Ahndung von Verstößen gegen die Abgabenpflicht erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die technische Lösung muss insbesondere 100 automatische ISA-Kontrolleinrichtungen an Bundesautobahnen, IT- und Softwarelösungen sowie entsprechende Hardware umfassen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann vom Auftraggeber einmalig um 3 Jahre oder bis zu dreimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-22 📅
Name: Kapsch TrafficCom AG
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Wien 🏙️
Name: MTS Maut und Telematik Services GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 117 128 627 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Korrektur II.1.7: Der Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) beträgt 98 427 417, 38 EUR.
Korrektur V.2.4: Der Gesamtwert des Auftrages (ohne MwSt.) beträgt 98 427 417, 38 EUR.
Mit der Berichtigung werden die um die anfallende MwSt. bereinigten Gesamtwerte der Beschaffung (II.1.7) bzw. des Auftrages (V.2.4) angegeben.