1735/G14 Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabeerhebungssystem)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Entwicklung, der Aufbau sowie der Betrieb eines wesentlichen Bestandteils (Infrastrukturabgabeerhebungssystem) des für die Erhebung der Infrastrukturabgabe nach dem InfrAG notwendigen Gesamtsystems. Dem Auftragnehmer werden insbesondere folgende Aufgaben und Prozesse übertragen:
— Entwicklung, Aufbau und Betrieb des Infrastrukturabgabeerhebungssystems;
— Erhebung und Verarbeitung von Daten nach dem InfrAG;
— Festsetzung der Höhe der Infrastrukturabgabe sowie Erstellung und Versand von Bescheiden gegenüber Haltern und Führern von in Deutschland und im Ausland zugelassenen Kfz;
— Wahrnehmung des Zahlungsverkehrs, einschließlich Einholung von SEPA-Lastschrift-Mandate;
— Bereitstellung und Betrieb der Entrichtungsmöglichkeiten;
— Durchführung des Mahnwesens nach dem VwVG;
— Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen zur Feststellung von
Ausnahmetatbeständen und zu Erstattungsanträgen und
— Bearbeitung von Widersprüchen und Auskunftsanfragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
E-Mail: vergabe-isa@bmvi.bund.de📧
Fax: +49 228-3008071492 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.BMVI.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“1735/G14 Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen...”
Titel
1735/G14 Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabeerhebungssystem)
1735/G14 - Z30 Servicestelle-Vergabe
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Produkte/Dienstleistungen: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Entwicklung, der Aufbau sowie der Betrieb eines wesentlichen Bestandteils (Infrastrukturabgabeerhebungssystem)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Entwicklung, der Aufbau sowie der Betrieb eines wesentlichen Bestandteils (Infrastrukturabgabeerhebungssystem) des für die Erhebung der Infrastrukturabgabe nach dem InfrAG notwendigen Gesamtsystems.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 932 419 739 💰
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens war die Entwicklung, der Aufbau sowie der Betrieb eines wesentlichen Bestandteils (Infrastrukturabgabeerhebungssystem) des für die Erhebung der Infrastrukturabgabe nach dem InfrAG notwendigen Gesamtsystems. Dem Auftragnehmer wurden insbesondere folgende Aufgaben und Prozesse übertragen:
— Entwicklung, Aufbau und Betrieb des Infrastrukturabgabeerhebungssystems,
— Erhebung und Verarbeitung von Daten nach dem InfrAG,
— Festsetzung der Höhe der Infrastrukturabgabe sowie Erstellung und Versand von Bescheiden gegenüber Haltern und Führern von in Deutschland und im Ausland zugelassenen Kfz,
— Wahrnehmung des Zahlungsverkehrs, einschließlich Einholung von SEPA-Lastschrift-Mandaten,
— Bereitstellung und Betrieb der Entrichtungsmöglichkeiten,
— Durchführung des Mahnwesens nach dem VwVG,
— Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen zur Feststellung von Ausnahmetatbeständen und zu Erstattungsanträgen und
— Bearbeitung von Widersprüchen und Auskunftsanfragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen und Optionen im Zusammenhang mit Zusatzleistungen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 111-223607
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1735/G14 - Z30 Servicestelle-Vergabe
Titel:
“1735/G14 Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen...”
Titel
1735/G14 Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines Systems für die Erhebung der Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabeerhebungssystem)
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Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kapsch TrafficCom AG
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Region: Wien 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: CTS Eventim AG & Co. KGaA
Postort: Bremen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bremen🏙️
Name: autoticket GmbH
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 932 419 739 💰
“Bei dem als Wirtschaftsteilnehmer 3 angegebenen Unternehmen handelt es sich um die durch die Wirtschaftsteilnehmer 1 und 2 für die Auftragsausführung...”
Bei dem als Wirtschaftsteilnehmer 3 angegebenen Unternehmen handelt es sich um die durch die Wirtschaftsteilnehmer 1 und 2 für die Auftragsausführung gegründete Projektgesellschaft.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 014-029153 (2019-01-16)