1736/G14 Gutachterleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen für die Erhebung und Überwachung der Entrichtung der Infrastrukturabgabe (Gutachterleistungen)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind verschiedene Gutachterleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen für die Erhebung und Überwachung der Entrichtung der Infrastrukturabgabe – insb. des ISA-Gesamterhebungssystems und des ISA-Kontroll- und Ahndungssystems – und deren Integration zum Gesamtsystem zu erbringen sind, insb.:
— Entwicklung eines Prüfplans und eines Prüfprogramms für den Probebetrieb des Gesamtsystems;
— Analyse u. Beurteilung von Planungen der Beteiligten, stichprobenartige Analyse u. Bewertung von Funktions-, Schnittstellen-, Integrations- u. (Gesamt-)Systemstests;
— Leitung des Probebetriebs des ISA-Gesamtsystems auf Basis des Prüfprogramms;
— Auswertung der Probebetriebsergebnisse;
— Erstellung schriftlicher Gutachten zur Einsatzbereitschaft des ISA-Gesamtsystems bzw. seiner Bestandteile;
— Empfehlung zur Erteilung der ersten vorläuf. Betriebserlaubnis (§ 16 I 2 InfrAG) u. zur Abnahme der übrigen Bestandteile des ISA-Gesamtsystems.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-09 Auftragsbekanntmachung
2017-10-26 Ergänzende Angaben
2018-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr
Referenznummer: 1736/G14 - Z30
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind verschiedene Gutachterleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen für die Erhebung und Überwachung der Entrichtung der Infrastrukturabgabe – insb. des ISA-Gesamterhebungssystems und des ISA-Kontroll- und Ahndungssystems – und deren Integration zum Gesamtsystem zu erbringen sind, insb.: — Entwicklung eines Prüfplans und eines Prüfprogramms für den Probebetrieb des Gesamtsystems; — Analyse u. Beurteilung von Planungen der Beteiligten, stichprobenartige Analyse u. Bewertung von Funktions-, Schnittstellen-, Integrations- u. (Gesamt-)Systemstests; — Leitung des Probebetriebs des ISA-Gesamtsystems auf Basis des Prüfprogramms; — Auswertung der Probebetriebsergebnisse; — Erstellung schriftlicher Gutachten zur Einsatzbereitschaft des ISA-Gesamtsystems bzw. seiner Bestandteile; — Empfehlung zur Erteilung der ersten vorläuf. Betriebserlaubnis (§ 16 I 2 InfrAG) u. zur Abnahme der übrigen Bestandteile des ISA-Gesamtsystems.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gutachterische Tätigkeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BMVI.de 🌏
E-Mail: vergabe-isa@bmvi.bund.de 📧
Fax: +49 228-3008071492 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174245 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-09 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 196-402869
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 101-201319
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. 2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist. 3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und im Informationsmemorandum veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 2.11.2017 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich selbstständig informieren, ob Fragen zur Bekanntmachung, zu den Teilnahmeunterlagen oder zum Teilnahmewettbewerb beantwortet wurden. Gleiches gilt für Änderungen an den Teilnahmeunterlagen. 4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. 5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 6) Die gem. Zif. II.2.9) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes (Zeitplan s. Informationsmemorandum Zif. 3.9) aufgefordert. 7) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. 8) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag; Z30-SeV/288.3/1736/G14“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen. b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind verschiedene Gutachterleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen für die Erhebung und Überwachung der Entrichtung der Infrastrukturabgabe – insb. des ISA-Gesamterhebungssystems und des ISA-Kontroll- und Ahndungssystems – und deren Integration zum Gesamtsystem zu erbringen sind, insb.:
Mehr anzeigen
— Entwicklung eines Prüfplans und eines Prüfprogramms für den Probebetrieb des Gesamtsystems;
— Analyse u. Beurteilung von Planungen der Beteiligten, stichprobenartige Analyse u. Bewertung von Funktions-, Schnittstellen-, Integrations- u. (Gesamt-)Systemstests;
— Leitung des Probebetriebs des ISA-Gesamtsystems auf Basis des Prüfprogramms;
— Auswertung der Probebetriebsergebnisse;
— Erstellung schriftlicher Gutachten zur Einsatzbereitschaft des ISA-Gesamtsystems bzw. seiner Bestandteile;
— Empfehlung zur Erteilung der ersten vorläuf. Betriebserlaubnis (§ 16 I 2 InfrAG) u. zur Abnahme der übrigen Bestandteile des ISA-Gesamtsystems.
Nähere Angaben enthält das Informationsmemorandum (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann vom Auftraggeber zweimal um jeweils 2 Monate verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzelheiten siehe Ziffern 5.1 bis 5.4 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, können aber von der Vergabestelle ergänzend angefordert werden:
Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzelheiten siehe Ziffern 5.5 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Nähere Angaben unter Ziffer 6 des Informationsmemorandums (siehe Auftragsunterlagen, unter Abschnitt I.3 abrufbar).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-07-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Servicestelle-Vergabe
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=174245 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Z30 – Servicestelle Vergabe
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bewerbern/ Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des BMI. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Mehr anzeigen
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Teilnahmeantrages notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und im Informationsmemorandum veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Teilnahmeantrages bestehen, sind Fragen der Bewerber schriftlich und in deutscher Sprache über den Angebotsassistenten der e-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 2.11.2017 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung oder Vertragsbedingungen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Teilnahmewettbewerb stehen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich selbstständig informieren, ob Fragen zur Bekanntmachung, zu den Teilnahmeunterlagen oder zum Teilnahmewettbewerb beantwortet wurden. Gleiches gilt für Änderungen an den Teilnahmeunterlagen.
Mehr anzeigen
4) Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
Mehr anzeigen
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
6) Die gem. Zif. II.2.9) ausgewählten Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines Erstangebotes (Zeitplan s. Informationsmemorandum Zif. 3.9) aufgefordert.
7) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
Mehr anzeigen
8) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Teilnahmeantrages ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins den Teilnahmeantrag in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag; Z30-SeV/288.3/1736/G14“ bei der unter I.3 angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
Mehr anzeigen
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 196-402869 (2017-10-09)
Ergänzende Angaben (2017-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind verschiedene Gutachterleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen für die Erhebung und Überwachung der Entrichtung der Infrastrukturabgabe – insb. des ISA-Gesamterhebungssystems und des ISA-Kontroll- und Ahndungssystems – und deren Integration zum Gesamtsystem zu erbringen sind, insb.: — Entwicklung eines Prüfplans und eines Prüfprogramms für den Probebetrieb des Gesamtsystems, — Analyse u. Beurteilung von Planungen der Beteiligten, stichprobenartige Analyse u. Bewertung von Funktions-, Schnittstellen-, Integrations- u. (Gesamt-)Systemstests, — Leitung des Probebetriebs des ISA-Gesamtsystems auf Basis des Prüfprogramms, — Auswertung der Probebetriebsergebnisse, — Erstellung schriftlicher Gutachten zur Einsatzbereitschaft des ISA-Gesamtsystems bzw. seiner Bestandteile, — Empfehlung zur Erteilung der ersten vorläuf. Betriebserlaubnis (§ 16 I 2 InfrAG) u. zur Abnahme der übrigen Bestandteile des ISA-Gesamtsystems.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-434387
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 196-402869
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Entwicklung eines Prüfplans und eines Prüfprogramms für den Probebetrieb des Gesamtsystems,
— Analyse u. Beurteilung von Planungen der Beteiligten, stichprobenartige Analyse u. Bewertung von Funktions-, Schnittstellen-, Integrations- u. (Gesamt-)Systemstests,
— Leitung des Probebetriebs des ISA-Gesamtsystems auf Basis des Prüfprogramms,
— Auswertung der Probebetriebsergebnisse,
— Erstellung schriftlicher Gutachten zur Einsatzbereitschaft des ISA-Gesamtsystems bzw. seiner Bestandteile,
Quelle: OJS 2017/S 209-434387 (2017-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Gutachterleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Systemen für die Erhebung und Überwachung der Entrichtung der Infrastrukturabgabe und deren Integration zum Gesamtsystem zu erbringen sind.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 198-448874
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV wird von einer Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung in Ziffer II.1.7) und einer Angabe des Wertes des Auftrags in Ziffer V.2.4) abgesehen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Analyse u. Beurteilung von Planungen der Beteiligten, stichprobenartige Analyse u. Bewertung von Funktions-, Schnittstellen-, Integrations- u. (Gesamt-) Systemstests,
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann vom Auftraggeber bis zu zweimal um jeweils 6 Monate verlängert werden.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfverfahren und Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 250
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantwortung von Fragen durch den Bieter
Preis (Gewichtung): 500

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-14 📅
Name: P3 communications GmbH
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Städteregion Aachen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 198-448874 (2018-10-11)