Text
(...) Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Für den Nachweis hat der AG ein Formular zur Verfügung gestellt, dass auf dem Vergabeportal der DeutschenBahn AG:
https://bieterportal.noncd.db.de/portal heruntergeladen, oder bei der benannten Kontaktstelle per E-Mail angefordert werden kann.
Zu I.3 Kommunikation Es werden nur elektronisch abgegebene Angebote zugelassen. Um die Angebote elektronisch einreichen zu können ist eine elektronische Registrierung des Bieters / der Bietergemeinschaft auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG und der nochmalige Download der aktuellen Unterlagen notwendig. Angebote sind in der elektronischen Form nur mit einer rechtsverbindlichen Signatur gültig. Der Teilnahmewettbewerb dieses Verfahrens bleibt von dieser Regelung unberührt.