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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignungskriterien (technische Leistungsfähigkeit) sind im Dokument „04 III.1.3 Technische Leistungsfähigkeit.pdf“ (Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen zu diesem Verfahren) aufgeführt.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zufassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.