Lieferung von 2 Muldenabsetzkippern bestehend aus
je einem 3-Achs-Fahrgestell, 26t zGG mit einem betriebsbereit montierten Teleskop-Absetzkipper als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-09-15.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtverwaltung Bielefeld Umweltbetrieb
Postanschrift: Niederwall 23
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Amt für Personal, Organisation und Zentrale Leistungen
Telefon: +49 521518826📞
E-Mail: silke.bussian@bielefeld.de📧
Fax: +49 521513350 📠
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.bielefeld.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2 Muldenabsetzkipper, 37/2016
110.41-3123EX-Post
Produkte/Dienstleistungen: Muldenkipper📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 2 Muldenabsetzkippern bestehend aus je einem 3-Achs-Fahrgestell, 26 t zGG mit einem betriebsbereit montierten Teleskop-Absetzkipper als...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 2 Muldenabsetzkippern bestehend aus je einem 3-Achs-Fahrgestell, 26 t zGG mit einem betriebsbereit montierten Teleskop-Absetzkipper als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Muldenkipper📦
Ort der Leistung: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtverwaltung Bielefeld Umweltbetrieb
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 2 Muldenabsetzkippern bestehend aus je einem 3-Achs-Fahrgestell, 26t zGG mit einem betriebsbereit montierten Teleskop-Absetzkipper als...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 2 Muldenabsetzkippern bestehend aus je einem 3-Achs-Fahrgestell, 26t zGG mit einem betriebsbereit montierten Teleskop-Absetzkipper als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 % - max.250 LP
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %-max. 50 LP(3x)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie-/Gewährleistungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 % - max. 50 LP
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 50 % - max.500 LP
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, werden Erklärungen und Nachweise gem. des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW)...”
Zusätzliche Informationen
Von dem Bieter, dessen Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, werden Erklärungen und Nachweise gem. des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) angefordert, die innerhalb von 5 Werktagen einzureichen sind.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 180-368302
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 110.411/37-2016/3123
Titel:
“Lieferung von 2 Muldenabsetzkippern bestehend aus je einem 3-Achs-Fahrgestell, 26t zGG …” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9CBM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111-691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe zuständige Stelle für Rechtsbehelfsbelehrungen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 224-512342 (2018-11-19)