Vom Auftragnehmer sind Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen, im Wesentlichen für Tunnel- und Spezialtiefbau, zu erbringen.
Das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die oberirdischen Haltepunkte werden durch Erweiterung der bestehenden S-Bahn-Stationen Laim und Leuchtenbergring realisiert.
Die unterirdischen Haltepunkte am Hauptbahnhof Bahnhofplatz, Marienhof und Ostbahnhof tief sind sowohl über entsprechende Zugangsbauwerke von der Oberfläche als auch von den übrigen Nahverkehrssystemen (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Busse) zu erreichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Garbe, Markus
Telefon: +49 89130872593📞
E-Mail: markus.garbe@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69260913730 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Projektsteuerung.
16FEI22057”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vom Auftragnehmer sind Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen, im...”
Kurze Beschreibung
Vom Auftragnehmer sind Projektmanagement- und Projektsteuerungsleistungen für das Projekt 2. S-Bahn-Stammstrecke inkl. netzergänzende Maßnahmen, im Wesentlichen für Tunnel- und Spezialtiefbau, zu erbringen.
Das Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke München setzt sich aus den Teilmaßnahmen „Innerstädtischer Bereich/Tunnel“ und „Netzergänzende Maßnahmen“ in den Außenästen zusammen.
Die oberirdischen Haltepunkte werden durch Erweiterung der bestehenden S-Bahn-Stationen Laim und Leuchtenbergring realisiert.
Die unterirdischen Haltepunkte am Hauptbahnhof Bahnhofplatz, Marienhof und Ostbahnhof tief sind sowohl über entsprechende Zugangsbauwerke von der Oberfläche als auch von den übrigen Nahverkehrssystemen (S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Busse) zu erreichen.
Leistungsstufe 2 umfasst insbesondere die Planung, im genaueren die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, analog der Lph. 3-4 HOAI;
Leistungsstufe 3.1 (bis Vertragsbeginn der Hauptbauleistungen Hauptbahnhof) umfasst insbesondere die Ausführungsvorbereitung, Bauausführung und den Projektabschluss
(inkl. Dokumentation), analog der Lph. 5-9 der HOAI sowie über die Handlungsbereiche:
B Koordinierung;
C Organisation / Dokumentation;
D Kostensteuerung und Kostenkontrolle;
E Terminsteuerung;
F Vertragsmanagement.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Leistungsstufe 3.2 (ab Vertragsbeginn der Hauptbauleistungen Hauptbahnhof) umfasst insbesondere die Ausführungsvorbereitung, Bauausführung und den...”
Beschreibung der Optionen
Leistungsstufe 3.2 (ab Vertragsbeginn der Hauptbauleistungen Hauptbahnhof) umfasst insbesondere die Ausführungsvorbereitung, Bauausführung und den Projektabschluss (inkl. Dokumentation), analog der Lph 5-9 der HOAI sowie über die Handlungsbereiche:
B Koordinierung;
C Organisation / Dokumentation;
D Kostensteuerung und Kostenkontrolle;
E Terminsteuerung;
F Vertragsmanagement.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 015-024508
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“2. S-Bahn-Stammstrecke München einschließlich netzergänzende Maßnahmen; Projektsteuerung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft 2. S-Bahn-Stammstrecke Projektsteuerung c/o EDR GmbH
Postanschrift: Dillwächterstraße 5
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@edr.de📧
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lindleystraße 11
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: sfirion AG
Postanschrift: Ismaninger Straße 68
Postleitzahl: 81675
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2017/S 145-300360 (2017-07-31)