2016/120/Rei/Ö-EU Sicherung der Hygiene auf dem Betriebsgelände des Hauptklärwerks Stuttgart Mühlhausen

Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Zentraler Einkauf

Vertragslaufzeit: 1.10.2017 – 30.9.2021.
Los 1: Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Bauschlussreinigungen.
Los 2: Glasreinigung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-11 Auftragsbekanntmachung
2017-08-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung:
Vertragslaufzeit: 1.10.2017 – 30.9.2021. Los 1: Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Bauschlussreinigungen. Los 2: Glasreinigung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Zentraler Einkauf
Postanschrift: Gaisburgstraße 4
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart.de 🌏
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de 📧
Telefon: +49 71121691259 📞
Fax: +49 71121691252 📠
URL der Dokumente: http://www.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-142484
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 234-426529
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
1.) Der Bieter ist verpflichtet, an der Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragslaufzeit: 1.10.2017 – 30.9.2021.
Los 1: Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Bauschlussreinigungen.
Los 2: Glasreinigung.
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Bauschlussreinigungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung 3 319,87 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 360 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
1.) Der Bieter ist verpflichtet, an der Objektbesichtigung vor Angebotsabgabe teilzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Glasreinigung 1 483,09 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 40 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptklärwerk Stuttgart-Mühlhausen, Aldinger Straße 212, 70378 Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungsterminsnicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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2.) Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle der Handwerkskammer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angabe Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr).
2.) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit folgenden Deckungssummen: 3 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für Sach-/ Vermögensschäden, 3 000 000 EUR für Bearbeitungsschäden, 3 000 000 EUR für Umweltschäden, 100 000 EUR für Neuwert bei Schlüsselschäden, besteht oder im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und auf Verlagen des Auftraggebers vorgelegt wird.
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Mindeststandards:
Zu 1.) Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
Sofern nur für Los 1 angeboten wird: mindestens 180 000 EUR pro Jahr.
Sofern nur für Los 2 angeboten wird: mindestens 20 000 EUR pro Jahr.
Sofern Los 1 und Los 2 angeboten wird: mindestens 200 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz zu Los 1 (sofern angeboten) und mindestens über eine mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenz zu Los 2 (sofern angeboten) in den letzten 3 Jahren verfügt.
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2.) Folgende Angaben sind jeweils zu mindestens einer vergleichbaren Referenz zu Los 1 und zu Los 2 zu machen: Genaue Bezeichnung / Gegenstand des Auftrages, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Namedes privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
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3.) Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (DIN EN ISO 9001 odergleichwertig). Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.
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4.) Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System des Umweltmanagements (DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig). Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu führen. Der Auftraggeber muss durch den vorgelegten Nachweis in die Lage versetzt werden, die Gleichwertigkeit prüfen zu können.
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Mindeststandards:
Zu 1.) und 2.) Referenzen:
Für Los 1 gilt:
Als vergleichbar wird eine entsprechende Referenz der gleichen Art (Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Bauschlussreingung), mit vergleichbarem Umfang (Reinigungsflächen) und mit vergleichbarer Nutzungsart (hierzu zählen u. a.: Klärwerk, Hallenbad, Freibad oder Mineralbad) angesehen.
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Für Los 2 gilt:
Als vergleichbar wird eine entsprechende Referenz der gleichen Art (Glasreinigung) und mit vergleichbarem Umfang (Reinigungsflächen) angesehen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: www.bund.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Marktplatz 1, EG, Zimmer 38
Postleitzahl: 70173
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
URL der Dokumente: www.bund.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Bei dieser Auftragsbekanntmachung handelt es sich um eine Änderungsbekanntmachung zur Auftragsbekanntmachung 2016/S 234-426529 vom 3.12.2016. Die Erstellung einer Änderungsbekanntmachung (F14) war aus technischen Gründen nicht möglich.
Folgende Änderungen wurde in der Bekanntmachung vorgenommen:
Ziffer I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bund.de.
Ziffer I.3) Kommunikation: Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift: Es wurde eine entsprechende Anschrift ergänzt.
Ziffer II.2.14) Zusätzliche Angaben zu Los 1 und Los 2: Folgende Anforderung wurde jeweils gelöscht: „2.) Dem Angebot ist ein Nachweis über die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund Gebäudedienste oder die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft oder über das Gütezeichen RAL-GZ 902 oder über ein anderes Gütezeichen das gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellt, beizufügen.“
Mehr anzeigen
Ziffer IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Der Termin wurde geändert auf 12.5.2017, 12:00 Uhr.
Ziffer IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der Termin wurde geändert auf 16.5.2017, 9:00 Uhr.
Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben: Der Text zur Form der Angebotsabgabe wurde geändert.
2.) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; zu § 124 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 7, Nr. 8, § 124 Abs. 2.
3.) Die Angebote sind in Papierform bei der unter Ziffer I.3) Kommunikation angegebenen Adresse einzureichen. Eine Übersendung der Angebotsunterlagen per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriftenim Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 074-142484 (2017-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 569439.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Eberhardstraße 61
Postleitzahl: 70173

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 158-327554
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 074-142484
ABl. S-Ausgabe: 158

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktiven Arbeitseinsatz in Stunden pro Jahr
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2017/S 158-327554 (2017-08-16)