Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die Beauftragung je Los soll auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW erfolgen. Der Auftraggeber schreibt den Bedarf in 4 Losen (ein Vertragspartner je Los) aus. Der Vorhalteumfang umfasst insgesamt die Besetzung von zwei RTW mit jeweils 59,5 Rettungsmittelwochenstunden an 2 Rettungswachen in 2 Schichten (Frühschicht: 7:00 bis 15:30 Uhr; Spätschicht: 15:30 bis 00:00 Uhr). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die je Los benötigten Rettungsmittel, d. h. Fahrzeuge und Rettungswachen einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Unterbringung von Personal und Rettungsmitteln kostenfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer besetzt die Rettungsmittel mit qualifizierten Personal und führt die im von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze in eigener Verantwortung durch.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-10-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-28.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 2017-0092-37 Auswahlverfahren Erweiterung Notfallrettung 2017.
Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die Beauftragung je Los soll auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW erfolgen. Der Auftraggeber schreibt den Bedarf in 4 Losen (ein Vertragspartner je Los) aus. Der Vorhalteumfang umfasst insgesamt die Besetzung von zwei RTW mit jeweils 59,5 Rettungsmittelwochenstunden an 2 Rettungswachen in 2 Schichten (Frühschicht: 7:00 bis 15:30 Uhr; Spätschicht: 15:30 bis 00:00 Uhr). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die je Los benötigten Rettungsmittel, d. h. Fahrzeuge und Rettungswachen einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Unterbringung von Personal und Rettungsmitteln kostenfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer besetzt die Rettungsmittel mit qualifizierten Personal und führt die im von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze in eigener Verantwortung durch.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 800 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungsdienste📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der vorgesehene Vorhalteumfang erstreckt sich auf den Einsatzbereich des gesamten Stadtgebiets der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinausgehende...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der vorgesehene Vorhalteumfang erstreckt sich auf den Einsatzbereich des gesamten Stadtgebiets der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinausgehende sogenannte Fernfahrten.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1, York-Ring 25, 48159 Münster. Der Auftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 1 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7:00 bis 00:00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfte der 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 2. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilung von Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs-und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzungder RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweilsbenötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31.3.2023, zum jeweiligen...”
Zusätzliche Informationen
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31.3.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1, York-Ring 25, 48159 Münster. Der Auftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 2 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7:00 bis 00:00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfte der 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 1. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilung von Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs-und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzungder RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweils benötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
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Zusätzliche Informationen:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31. März 2023, zum...”
Zusätzliche Informationen
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31. März 2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 3 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 3 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2, Theodor-Scheiwe-Straße 1, 48155 Münster. Der Auftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 3 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7:00 bis 00:00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfteder 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 4. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilung von Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs-und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzungder RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweilsbenötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 4 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 4 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2, Theodor-Scheiwe-Straße 1, 48155 Münster. DerAuftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 4 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7:00 bis 00:00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfteder 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 3. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilungvon Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs-und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzungder RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweils benötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise zur Beurteilung der Eignung gem. Anlage Eigenerklärung zur Eignung / Fremdnachweise (VOL) in deutscher...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind die geforderten Nachweise zur Beurteilung der Eignung gem. Anlage Eigenerklärung zur Eignung / Fremdnachweise (VOL) in deutscher Sprache vorzulegen (s. im Einzelnen dort; es gelten zeitl. u. inhaltl. Mindestanforderungen): Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. Anlage; gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes; gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers; Nachweis gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 2 500 000,00 EUR gegen Personenschäden, 2 500 000,00 EUR gegen Sachschäden und 100 000,00 EUR gegen Vermögensschäden; Vorlage Jahresabschluss (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder bei fehlender Bilanzierungspflicht die Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung und (Referenz-) Liste über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Leistungen der Notfallrettung) gem. Anlage Referenzliste.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der Rettungsmittel vorgesehene Personals richten sich nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 RettG NRW sowie...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Anforderungen an die Qualifikation des zur Besetzung der Rettungsmittel vorgesehene Personals richten sich nach § 4 Abs. 3 und Abs. 4 RettG NRW sowie den weiteren Vorgaben der Anlage Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Auswahlunterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden (siehe im Einzelnen auch Bezeichnung der einschlägigen Rechtsnormen im Dokument Bewerbungsbedingungen als Bestandteil der Auswahlunterlagen sowie RettG NRW).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber innerhalb von 2 Monaten nach Beauftragung für die zum Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter Qualifikationsnachweise vorzulegen (siehe Ziff. 5.1.5 der Anlage Leistungsbeschreibung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Es gelten besonderen Ausführungsbedingungen zur Förderung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz der Stadt Münster: a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Es gelten besonderen Ausführungsbedingungen zur Förderung des Ehrenamtes im Katastrophenschutz der Stadt Münster: a) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in mindestens einer Einsatzfunktion in der Notfallrettung in mindestens 10 Schichten im Monat eine Person einzusetzen, die neben ihrer Haupt- oder Nebentätigkeit im Regelrettungsdienst außerdem im Katastrophenschutz der Stadt Münster mitwirkt. Ausgeschlossen ist die Heranziehung von Personal zur regulären Besetzung der Rettungsmittel, das ausschließlich ehrenamtlich tätig ist. b) Der Auftragnehmer muss als gemeinnützige Organisation oder Vereinigung, zum Beispiel im Sinne von §52 AO oder vergleichbar anerkannt sein. c) Der Auftragnehmer muss sich im Katastrophenschutz engagieren, d. h. nach Bundes- oder Landesrecht als Zivil- u. Katastrophenschutzorganisation anerkannt sein oder ein hiermit vergleichbares Engagement nachweisen. Einzelheiten sind der Anlage Leistungsbeschreibung (Ziff.5.1.8) zu entnehmen. 2) Es gilt das TVgG NRW.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschreibung
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
“Es handelt sich um ein geordnetes verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter Inanspruchnahme der Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (siehe...”
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Es handelt sich um ein geordnetes verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren unter Inanspruchnahme der Bereichsausnahme gem. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (siehe hierzu Dokument Bewerbungsbedingungen und Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung). Den Zuschlag erhält der geeignete Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot je Los. Alleine entscheidend ist der niedrigste Angebotspreis je Los unter Berücksichtigung der Loslimitierung.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2017-10-09
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswahlunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im...”
1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswahlunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst zugehörigen Anlagen alle näheren und ausschließlich maßgebenden Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und zum Verfahrensablauf. Es handelt sich vorliegend nicht um die Vergabe eines dem förmlichen (EU-)Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Auftrages. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars nebst Begrifflichkeiten erfolgte in Ermangelung eines spezifischen, geeigneten Bekanntmachungsformulars zwecks Sicherstellung weitestgehender Transparenz. Es handelt sich demnach nicht um ein offenes Verfahren im Sinne des EU-Vergaberechts. Es besteht mithin kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts (einschließlich der Vorschriften des GWB und der VgV). Diese vergaberechtlichen Bestimmungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des Auswahlverfahrens. Der Auftraggeber macht insoweit von der in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorgesehenen Bereichsausnahme Gebrauch. Die Auswahl der geeigneten Bieter erfolgt in einem transparenten und geordneten (verwaltungsrechtlichen) Auswahlverfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss (siehe Dokument Bewerbungsbedingungen). Die Teilnahme am vorliegenden Auswahlverfahren ist für alle potentiellen Anbieter eröffnet, die sich mit einem Angebot zu den Anforderungen des Trägers (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung einschließlich der besonderen Ausführungsbedingungen) beteiligen wollen. Eine darüber hinaus gehende Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
2) Prüfungs- und Hinweispflichten: Die Bieter werden gebeten, diese Bekanntmachung und die Auswahlunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile oder enthalten die Auswahlunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so wird um entsprechenden Hinweis an den Auftraggeber an den unter Ziff. 4.4 des Dokuments Bewerbungsbedingungen genannten Ansprechpartner gebeten. Der Hinweis sollte möglichst unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots erfolgen. Andernfalls kann vom Auftraggeber keine rechtzeitige Beantwortung vor Ablauf der Angebotsfrist sichergestellt werden.
3) Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich eine ganz oder teilweise Aufhebung des Verfahrens in jedem Verfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch eines Bieters auf Beauftragung. Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Stadt Münster hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichs losbezogen die Kosten ermittelt, die ihr als Träger für den Fall einer Selbstausführung der zu vergebenden Leistungen entstehen würden. Für den Fall, dass das im Rahmen des Auswahlverfahrens ermittelte wirtschaftlichste Angebot diejenigen Kosten je Los, die bei einer Selbstausführung der Leistungen entstehen würden, übersteigen sollte, wird eine Aufhebung des/der betreffenden Lose vorbehalten. Eine Beauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsmittelverwendung zu vereinbaren.
4) Gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gilt das TVgG NRW: Die hiernach notwendigen Erklärungen werden vom Auftraggeber nur vom Bestbietenden je Los binnen einer Frist von 5 Werktagen angefordert. Kommt der Bieter der Anforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen (siehe § 9 Abs. 5 S. 1 TVgG NRW).
5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Bestbietenden je Los dazu aufzufordern, objektiv nachvollziehbar nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für die Erfüllung der besonderen Ausführungsbedingungen gem. Ziff. III.2), 1) ab Leistungsbeginn erfüllen wird.
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Name: Verwaltungsgericht Münster
Postanschrift: Piusallee 38
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251597-0📞
E-Mail: poststelle@vg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251597-200 📠
URL: http://www.vg-muenster.nrw.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziffer VI.4.1)
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 167-344335 (2017-08-28)
Ergänzende Angaben (2017-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die Beauftragung je Los soll auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW erfolgen. Der Auftraggeber schreibt den Bedarf in vier Losen (ein Vertragspartner je Los) aus. Der Vorhalteumfang umfasst insgesamt die Besetzung von zwei RTW mit jeweils 59,5 Rettungsmittelwochenstunden an 2 Rettungswachen in 2 Schichten (Frühschicht: 7:00 bis 15:30 Uhr; Spätschicht: 15:30 bis 00:00 Uhr). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die je Los benötigten Rettungsmittel, d. h. Fahrzeuge und Rettungswachen einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Unterbringung von Personal und Rettungsmitteln kostenfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer besetzt die Rettungsmittel mit qualifizierten Personal und führt die im von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze in eigener Verantwortung durch.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 167-344335
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Alter Wert
Text: Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2022
Neuer Wert
Text: Beginn: 16/04/2018
Ende: 14/04/2022
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung, Beginn:
Alter Wert
Text: Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2022
Neuer Wert
Text: Beginn: 16/04/2018
Ende: 14/04/2022
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung, Beginn:
Alter Wert
Text: Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2022
Neuer Wert
Text: Beginn: 16/04/2018
Ende: 14/04/2022
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung, Beginn:
Alter Wert
Text: Beginn: 01/04/2018
Ende: 31/03/2022
Neuer Wert
Text: Beginn: 16/04/2018
Ende: 14/04/2022
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31.3.2023, zum jeweiligen...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31.3.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14. 4.2023, zum jeweiligen...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14. 4.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31. März 2023, zum...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31. März 2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14.4.2023, zum jeweiligen...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14.4.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31.3.2023, zum jeweiligen...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31.3.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14. 4.2023, zum jeweiligen...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14. 4.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31. März 2023, zum...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 31. März 2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14.4.2023, zum jeweiligen...”
Text
Es besteht zweimal die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung für den Auftraggeber um jeweils 6 Monate, mithin bis längstens 14.4.2023, zum jeweiligen Schichtende (Optionszeitraum).
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Quelle: OJS 2017/S 190-389766 (2017-09-29)
Ergänzende Angaben (2017-10-18)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Alter Wert
Text:
“1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswahlunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im...”
Text
1) Verfahren: Für die Erstellung des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswahlunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst zugehörigen Anlagen alle näheren und ausschließlich maßgebenden Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und zum Verfahrensablauf. Es handelt sich vorliegend nicht um die Vergabe eines dem förmlichen (EU-)Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Auftrages. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars nebst Begrifflichkeiten erfolgte in Ermangelung eines spezifischen, geeigneten Bekanntmachungsformulars zwecks Sicherstellung weitestgehender Transparenz. Es handelt sich demnach nicht um ein offenes Verfahren im Sinne des EU-Vergaberechts. Es besteht mithin kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts (einschließlich der Vorschriften des GWB und der VgV). Diese vergaberechtlichen Bestimmungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des Auswahlverfahrens. Der Auftraggeber macht insoweit von der in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorgesehenen Bereichsausnahme Gebrauch. Die Auswahl der geeigneten Bieter erfolgt in einem transparenten und geordneten (verwaltungsrechtlichen) Auswahlverfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss (siehe Dokument Bewerbungsbedingungen). Die Teilnahme am vorliegenden Auswahlverfahren ist für alle potentiellen Anbieter eröffnet, die sich mit einem Angebot zu den Anforderungen des Trägers (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung einschließlich der besonderen Ausführungsbedingungen) beteiligen wollen. Eine darüber hinaus gehende Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
2) Prüfungs- und Hinweispflichten: Die Bieter werden gebeten, diese Bekanntmachung und die Auswahlunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile oder enthalten die Auswahlunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so wird um entsprechenden Hinweis an den Auftraggeber an den unter Ziff. 4.4 des Dokuments Bewerbungsbedingungen genannten Ansprechpartner gebeten. Der Hinweis sollte möglichst unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots erfolgen. Andernfalls kann vom Auftraggeber keine rechtzeitige Beantwortung vor Ablauf der Angebotsfrist sichergestellt werden.
3) Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich eine ganz oder teilweise Aufhebung des Verfahrens in jedem Verfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch eines Bieters auf Beauftragung. Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Stadt Münster hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichs losbezogen die Kosten ermittelt, die ihr als Träger für den Fall einer Selbstausführung der zu vergebenden Leistungen entstehen würden. Für den Fall, dass das im Rahmen des Auswahlverfahrens ermittelte wirtschaftlichste Angebot diejenigen Kosten je Los, die bei einer Selbstausführung der Leistungen entstehen würden, übersteigen sollte, wird eine Aufhebung des/der betreffenden Lose vorbehalten. Eine Beauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsmittelverwendung zu vereinbaren.
4) Gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gilt das TVgG NRW: Die hiernach notwendigen Erklärungen werden vom Auftraggeber nur vom Bestbietenden je Los binnen einer Frist von 5 Werktagen angefordert. Kommt der Bieter der Anforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen (siehe § 9 Abs. 5 S. 1 TVgG NRW).
5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Bestbietenden je Los dazu aufzufordern, objektiv nachvollziehbar nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für die Erfüllung der besonderen Ausführungsbedingungen gem. Ziff. III.2), 1) ab Leistungsbeginn erfüllen wird.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Achtung: Das Auswahlverfahren wurde am 16.10.2017 bis zum 1.11.2018, vorbehaltlich einer früheren Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen...”
Text
Achtung: Das Auswahlverfahren wurde am 16.10.2017 bis zum 1.11.2018, vorbehaltlich einer früheren Entscheidung des EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen des OLG Düsseldorf (VII-Verg 34/16), ausgesetzt. Hintergrund der Aussetzung ist ein anhängiges Nachprüfungsverfahren, in dem die Entscheidungsfrist bis zum 1.11.2018, vorbehaltlich einer früheren Entscheidung des EuGH verlängert wurde. Bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens einschließlich des Ablaufs der hieran anknüpfenden Beschwerdefrist gilt ein gesetzliches Zuschlagsverbot (§ 169 I GWB). Damit ist der Stadt Münster eine Beauftragung Dritter gemäß § 13 I RettG NRW auf der Grundlage des verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens bis auf Weiteres nicht möglich. Sämtliche Verfahrensfristen werden hiermit aufgehoben.
1) Für die Erstellung des Angebots sind die Auswahlunterlagen des Auftraggebers zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen alle Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und dem Verfahrensablauf. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines dem förmlichen (EU-)Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Auftrages. Die Verwendung diese Formulars nebst Begrifflichkeiten erfolgte lediglich zur Sicherstellung weitest gehender Transparenz. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Die Bestimmungen des GWB und der VgV sind nicht Bestandteil oder Grundlage des Auswahlverfahrens. Der Auftraggeber macht insoweit von der Bereichsausnahme gem. § 107 I Nr. 4 GWB Gebrauch. Die Auswahl erfolgt in einem transparenten, geordneten, verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss. Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist für alle potentiellen Anbieter eröffnet, die sich mit einem Angebot zu den Anforderungen des Trägers (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung einschließlich der besonderen Ausführungsbedingungen) beteiligen wollen. Eine Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
2) Die Bieter werden gebeten, diese Bekanntmachung und die Auswahlunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile oder enthalten die Auswahlunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so wird um einen Hinweis an den Auftraggeber gebeten. Der Hinweis sollte unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes sowie spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgen. Andernfalls kann vom Auftraggeber keine rechtzeitige Beantwortung vor Ablauf der Angebotsfrist sichergestellt werden.
3) Der Auftraggeber behält sich eine ganz oder teilweise Aufhebung des Verfahrens in jedem Verfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Stadt Münster hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichs losbezogen die Kosten ermittelt, die ihr als Träger für den Fall einer Selbstausführung der zu vergebenden Leistungen entstehen würden. Für den Fall, dass das im Rahmen des Auswahlverfahrens ermittelte wirtschaftlichste Angebot diejenigen Kosten je Los, die bei einer Selbstausführung der Leistungen entstehen würden, übersteigen sollte, wird eine Aufhebung des/der betreffenden Lose vorbehalten. Eine Beauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsmittelverwendung zu vereinbaren.
4) Die Erklärungen gem. TVgG NRW werden vom Auftraggeber nur vom Bestbietenden je Los binnen einer Frist von 5 Werktagen angefordert. Kommt er der Anforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 9 V 1 TVgG NRW).
5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Bestbietenden je Los dazu aufzufordern, objektiv nachvollziehbar nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für die Erfüllung der besonderen Ausführungsbedingungen gem. Ziff. III.2), 1) ab Leistungsbeginn erfüllen wird.
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Quelle: OJS 2017/S 203-419112 (2017-10-18)
Ergänzende Angaben (2018-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2017-0092-37 Auswahlverfahren Erweiterung Notfallrettung 2017
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die Beauftragung je Los soll auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW erfolgen. Der Auftraggeber schreibt den Bedarf in vier Losen (ein Vertragspartner je Los) aus. Der Vorhalteumfang umfasst insgesamt die Besetzung von zwei RTW mit jeweils 59,5 Rettungsmittelwochenstunden an 2 Rettungswachen in 2 Schichten (Frühschicht: 07.00 bis 15.30 Uhr; Spätschicht: 15.30 bis 00.00 Uhr). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die je Los benötigten Rettungsmittel, d. h. Fahrzeuge und Rettungswachen einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Unterbringung von Personal und Rettungsmitteln kostenfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer besetzt die Rettungsmittel mit qualifizierten Personal und führt die im von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze in eigener Verantwortung durch.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“1) Verfahren: für die Erstellung des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswahlunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im...”
Text
1) Verfahren: für die Erstellung des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Auswahlunterlagen zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst zugehörigen Anlagen alle näheren und ausschließlich maßgebenden Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und zum Verfahrensablauf. Es handelt sich vorliegend nicht um die Vergabe eines dem förmlichen(EU-) Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Auftrages. Die Verwendung dieses Bekanntmachungsformulars nebst Begrifflichkeiten erfolgte in Ermangelung eines spezifischen, geeigneten Bekanntmachungsformularszwecks Sicherstellung weitestgehender Transparenz. Es handelt sich dem nach nicht um ein offenes Verfahren im Sinne des EU-Vergaberechts. Es besteht mithin kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des(EU-) Vergaberechts (einschließlich der Vorschriften des GWB und der VgV). Diese vergaberechtlichen Bestimmungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil oder Grundlage des Auswahlverfahrens. Der Auftraggeber macht insoweit von der in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorgesehenen Bereichsausnahme Gebrauch. Die Auswahl der geeigneten Bieter erfolgt in einem transparenten und geordneten (verwaltungsrechtlichen)Auswahlverfahren mit entsprechender Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss (siehe Dokument Bewerbungsbedingungen). Die Teilnahme am vorliegenden Auswahlverfahren ist für alle potentiellen Anbieter eröffnet, die sich mit einem Angebot zu den Anforderungen des Trägers(insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung einschließlich der besonderen Ausführungsbedingungen)beteiligen wollen. Eine darüber hinaus gehende Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
2) Prüfungs- und Hinweispflichten: Die Bieter werden gebeten, diese Bekanntmachung und die Auswahlunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile oder enthalten die Auswahlunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so wird um entsprechenden Hinweis an den Auftraggeber an den unter Ziff. 4.4 des Dokuments Bewerbungsbedingungen genannten Ansprechpartner gebeten. Der Hinweis sollte möglichst unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotserfolgen. Andernfalls kann vom Auftraggeber keine rechtzeitige Beantwortung vor Ablauf der Angebotsfristsichergestellt werden.
3) Aufhebungsvorbehalt: Der Auftraggeber behält sich eine ganz oder teilweise Aufhebung des Verfahrens in jedem Verfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch eines Bieters auf Beauftragung.Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Stadt Münster hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichs losbezogen die Kosten ermittelt, die ihr als Träger für den Fall einer Selbstausführung der zu vergebenden Leistungen entstehen würden. Für den Fall, dass das im Rahmen des Auswahlverfahrensermittelte wirtschaftlichste Angebot diejenigen Kosten je Los, die bei einer Selbstausführung der Leistungenentstehen würden, übersteigen sollte, wird eine Aufhebung des/der betreffenden Lose vorbehalten. Eine Beauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsmittelverwendung zu vereinbaren.
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4) Gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung gilt das TVgG NRW: Die hiernach notwendigen Erklärungen werden vom Auftraggeber nur vom Best bietenden je Los binnen einer Frist von 5 Werktagen angefordert. Kommt der Bieter der Anforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird sein Angebot von der Wertung ausgeschlossen (siehe § 9 Abs. 5 S. 1 TVgG NRW).
5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Bestbieten den je Los dazu aufzufordern, objektiv nachvollziehbar nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für die Erfüllung der besonderen Ausführungsbedingung engem. Ziff. III.2), 1) ab Leistungsbeginn erfüllen wird.
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“Achtung: Das Verfahren bleibt aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bis auf weiteres ausgesetzt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bleibt...”
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Achtung: Das Verfahren bleibt aufgrund eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens bis auf weiteres ausgesetzt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bleibt vorbehalten. Bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens einschließlich des Ablaufs der hieran anknüpfenden Beschwerdefrist gilt ein gesetzliches Zuschlagsverbot (§ 169 I GWB). Damit ist der Stadt Münster eine Beauftragung Dritter gemäß § 13 I RettG NRW auf der Grundlage des verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens bis auf Weiteres nicht möglich. Sämtliche Verfahrensfristen werden hiermit aufgehoben.
1) Für die Erstellung des Angebots sind die Auswahlunterlagen des Auftraggebers zu verwenden. Diese enthalten im Dokument Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen alle Angaben zum Gegenstand der Beauftragung und dem Verfahrensablauf. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines dem förmlichen (EU-) Vergaberecht unterliegenden öffentlichen Auftrages. Die Verwendung diese Formulars nebst Begrifflichkeiten erfolgte lediglich zur Sicherstellung weitest gehender Transparenz. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung von Bestimmungen des (EU-) Vergaberechts. Die Bestimmungen des GWB und der VgV sind nicht Bestandteil oder Grundlage des Auswahlverfahrens. Der Auftraggeber macht insoweit von der Bereichsausnahme gem. § 107 I Nr. 4 GWB Gebrauch. Die Auswahl erfolgt in einem transparenten,geordneten, verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren mit Veröffentlichung der Absicht zum Vertragsschluss.Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist für alle potentiellen Anbieter eröffnet, die sich mit einem Angebot zu den Anforderungen des Trägers (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung einschließlich der besonderen Ausführungsbedingungen) beteiligen wollen. Eine Beschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt nicht.
2) Die Bieter werden gebeten, diese Bekanntmachung und die Auswahlunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu prüfen. Fehlen Bestandteile oder enthalten die Auswahlunterlagen oder sonstige dem Bieter mitgeteilte, übergebene und zugänglich gemachte Unterlagen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so wird um einen Hinweis an den Auftraggeber gebeten. Der Hinweissollte unverzüglich nach Kenntnis des Verstoßes sowie spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgen.Andernfalls kann vom Auftraggeber keine rechtzeitige Beantwortung vor Ablauf der Angebotsfrist sichergestellt werden.
3) Der Auftraggeber behält sich eine ganz oder teilweise Aufhebung des Verfahrens in jedemVerfahrensstadium vor. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung. Dies gilt insbesondere für den Fall der Überschreitung der Eigenkostengrenze: Die Stadt Münster hat im Wege eines Eigenleistungsvergleichslosbezogen die Kosten ermittelt, die ihr als Träger für den Fall einer Selbstausführung der zu vergebenden Leistungen entstehen würden. Für den Fall, dass das im Rahmen des Auswahlverfahrens ermitteltewirtschaftlichste Angebot diejenigen Kosten je Los, die bei einer Selbstausführung der Leistungenentstehen würden, übersteigen sollte, wird eine Aufhebung des/der betreffenden Lose vorbehalten. EineBeauftragung wäre in diesem Fall regelmäßig nicht mit dem Gebot der wirtschaftlichen und sparsamenHaushaltsmittelverwendung zu vereinbaren.
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4) Die Erklärungen gem. TVgG NRW werden vom Auftraggeber nur vom Bestbietenden je Los binnen einerFrist von 5 Werktagen angefordert. Kommt er der Anforderung nicht oder nicht fristgerecht nach, wird seinAngebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 9 V 1 TVgG NRW).
5) Der Auftraggeber behält sich vor, den Bestbietenden je Los dazu aufzufordern, objektiv nachvollziehbarnachzuweisen, dass er die Voraussetzungen für die Erfüllung der besonderen Ausführungsbedingungen gem.Ziff. III.2), 1) ab Leistungsbeginn erfüllen wird.
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Quelle: OJS 2018/S 234-535755 (2018-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 2017-0092-37 Auswahlverfahren Erweiterung Notfallrettung 2017
2017/S167-344335
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Übertragung der Durchführung von Leistungen der Notfallrettung im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster. Die Beauftragung je Los soll auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW erfolgen. Der Auftraggeber schreibt den Bedarf in 4 Losen (ein Vertragspartner je Los) aus. Der Vorhalteumfang umfasst insgesamt die Besetzung von 2 RTW mit jeweils 59,5 Rettungsmittelwochenstunden an 2 Rettungswachen in 2 Schichten (Frühschicht: 7.00 bis 15.30 Uhr; Spätschicht: 15.30 bis 00.00 Uhr). Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die je Los benötigten Rettungsmittel, d. h. Fahrzeuge und Rettungswachen einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Unterbringung von Personal und Rettungsmitteln kostenfrei zur Verfügung. Der Auftragnehmer besetzt die Rettungsmittel mit qualifizierten Personal und führt die im von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze in eigener Verantwortung durch.
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Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 1 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1, York-Ring 25, 48159 Münster. Der Auftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 1 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7.00 bis 00.00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfte der 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 2. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilung von Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs- und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzung der RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweils benötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
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Titel: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 2 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 1, York-Ring 25, 48159 Münster. Der Auftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 2 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7.00 bis 00.00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfte der 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 1. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilung von Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs- und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzung der RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweils benötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
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Titel: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 3 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 3 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2, Theodor-Scheiwe-Straße 1, 48155 Münster. Der Auftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 3 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7.00 bis 00.00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfteder 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 4. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilung von Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs- und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzung der RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweils benötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
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Titel: Los 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 4 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beauftragung gem. § 13 Abs. 1 RettG NRW im Los 4 ist die Durchführung von Leistungen der Notfallrettung ausgehend von der Feuerwache 2, Theodor-Scheiwe-Straße 1, 48155 Münster. DerAuftragnehmer wird im Falle der Beauftragung als Verwaltungshelfer und damit als Teil des öffentlichen Rettungsdienstes tätig.
Der Vorhalteumfang im Los 4 umfasst die Besetzung und Einsetzung eines RTW in der Notfallrettung an 7 Tage pro Woche, 365 Tage im Jahr, von 7.00 bis 00.00 Uhr, dies allerdings jeweils nur anteilig (bis zur Hälfteder 59,5 Vorhaltestunden) in der Früh- und/oder Spätschicht im Wechsel mit Los 3. Der Träger legt jeweils rechtzeitig im Voraus in einem Jahresplan fest, in welchen Schichten der Auftragnehmer des Loses den RTW anteilig personell besetzen und einsetzen muss. Hierbei wird bezogen auf ein Jahr eine gleichmäßige Verteilungvon Früh- und Spätschichten sowie Schichten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zwischen den beiden Lose einer Feuerwache angestrebt. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, während der jeweiligen Betriebs- und Vorhaltezeit die jederzeitige Einsatzbereitschaft (Bestückung und Reinigung sowie personelle Besetzung der RTW u. a.) sicherzustellen und sein Personal mit der nötigen Schutzkleidung, für deren ordnungsgemäße Reinigung er die Verantwortung trägt, auszustatten und die Leistungen der Notfallrettung durchzuführen (näheres siehe Anlage Leistungsbeschreibung). Der Träger stellt die zur Auftragsdurchführung benötigten Räumlichkeiten in den trägereigenen Rettungswachen, die Rettungsmittel (Fahrzeuge) sowie die jeweils benötigen einsatzbezogenen medizinischen sowie sonstigen Verbrauchsmaterialien nach Maßgabe der Anlage Leistungsbeschreibung kostenfrei zur Verfügung. Hinweis: Es gelten besondere Ausführungsbedingungen (siehe Anlage Leistungsbeschreibung sowie Ziff. III.2.2) dieser Bekanntmachung).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 167-344335
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: 2017-0092-37 Auswahlverfahren Erweiterung Notfallrettung 2017
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das ausgesetzte Auswahlverfahren wird aufgehoben. Die Auftraggeberin hat sich anlässlich des erheblichen Zeitablaufs seit dem Verfahrensstart zum 1.9.2017...”
Das ausgesetzte Auswahlverfahren wird aufgehoben. Die Auftraggeberin hat sich anlässlich des erheblichen Zeitablaufs seit dem Verfahrensstart zum 1.9.2017 und der zwischenzeitlich vorliegenden Entscheidung des EuGH vom 21.3.2019 (Rs. C-465/17) zu einer Aufhebung des Auswahlverfahrens in der gegenwärtigen Ausgestaltung entschieden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2019/S 141-348334 (2019-07-22)