209. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden“ bei 14 hessischen Körperschaften

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 315 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 90 000 EUR, Zahlung in 2 Raten, auf die Vergleichende Prüfung 180 000 EUR, Zahlung in 4 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 45 000 EUR.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-06-13 Auftragsbekanntmachung
2017-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Referenznummer: K.80.17.02
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 315 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 90 000 EUR, Zahlung in 2 Raten, auf die Vergleichende Prüfung 180 000 EUR, Zahlung in 4 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 45 000 EUR.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Eschollbrücker Str. 27
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de 🌏
E-Mail: poststelle@uepkk.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151381-307 📞
Fax: +49 6151381-255 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4577-88 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-15 📅
Datum des Beginns: 2017-12-15 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 113-227810
ABl. S-Ausgabe: 113
Zusätzliche Informationen
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung „Nachunternehmer“) beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den zu prüfenden Körperschaften – siehe Ziffer II.2.4 – seit dem 1.1.2013 (Prüfungszeitraum) (siehe Vordruck „Erklärung / Versicherung“) gefordert (§ 46 Abs. 2 VgV). Eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote (nach Auswahl) wird nicht zugelassen. Es wird um Angabe einer verbindlichen Telefaxnummer gebeten. Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist unterschrieben, ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 209. Vergleichende Prüfung ‚Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden‘ – Nicht öffnen“ einzureichen, sie sind in Papierform einzureichen. Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten. Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer 1.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Einladung Erste Verhandlung mit Anlagen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2018 und 2019.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 264705.89 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die 209. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau früherer Prüfungen vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer wird zudem die im Prüfungszeitraum aufgestellten Bilanzen, Jahresabschlüsse, zusammengefassten (konsolidierten) Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse der Körperschaften auf Klarheit, Übersichtlichkeit und Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Inventur untersuchen.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer wird aufzeigen, ob die an die Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten gestellten Anforderungen erfüllt werden.
Der Auftragnehmer wird das Berichtswesen als Teil des Controllings, dass die zur Steuerung erforderlichen Informationen den Organisationseinheiten zur Verfügung stellt, prüfen.
Der Auftragnehmer wird die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Verwaltung und Kunden (Forderungsmanagement) prüfen.
Weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem Prüfungshandbuch.
Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen.
Prüfungsgegenstand: 14 Städte und Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Im Verhandlungsverfahren werden aus folgenden Städten und Gemeinden 14 Kommunen ausgewählt:
Bad Schwalbach, Birkenau, Buseck, Dieburg, Eschenburg, Groß-Zimmern, Hainburg, Höchst im Odenwald, Hungen, Kaufungen, Kriftel, Linden, Obertshausen, Raunheim, Reiskirchen, Schwalbach am Taunus und Seligenstadt.
Die 209. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden“ wird zweistufig konzipiert. Die Pilotprüfung erfolgt bei 2 Körperschaften, die Vergleichende Prüfung bei 14 Körperschaften.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 264705.89 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (2 Körperschaften) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaften) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bei öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer / Anerkennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie bei anderen geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG Eigenerklärung über die erforderliche Zulassung / Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Ist der Bewerber zu einer solchen Eintragung nicht verpflichtet, ist dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 400 000 EUR, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 2 700 000 EUR (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
Mehr anzeigen
oder
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 400 000 EUR durch aktuellen Versicherungsschein, zudem Aufstockungszusage der Versicherungsgesellschaft für den Fall der Optionsausübung in Höhe von 2 700 000 EUR, sofern die Summe für den Optionsfall durch den aktuellen Versicherungsschein nicht bereits abgedeckt ist. (vgl. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV).
Mehr anzeigen
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Finanzkontrolle insbesondere des Auftrags oder vergleichbare Tätigkeitsbereiche in den letzten 3 Geschäftsjahren (vgl. §§ 45 Abs. 4 Nr. 4, 45 Abs.5 VgV (Bewertungsfaktor 2).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist und Nennung der Unterauftragnehmer (vgl. §§ 36, 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV).
Anforderungen, die nach Ziffer II.2.9 für die Auswahl bewertet werden:
— Referenzliste (siehe Vordruck) mit wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2): Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und / oder private), Ansprechpartner / E-Mail, Erbringungszeitpunkt, Wert. Es wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Referenzen berücksichtigt werden können, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1).
Mehr anzeigen
— Namen, berufliche Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung in Kopie) und Erfahrung (Lebensläufe) aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen (gilt auch für die Bewerbergemeinschaft) insbesondere Gesamtverantwortliche Person, Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement (vgl. §§ 46 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 2, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV, Bewertungsfaktor 3).
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, Bewertungsfaktor 1).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird um Beachtung der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen gebeten (siehe Formblatt).
Bei Aufforderung zur Angebotsabgabe wird eine Verpflichtungserklärung nach § 7 Abs. 1 HVTG gefordert. Diese bezieht sich jedoch nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen. Zudem wird eine Eigenerklärung über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ gefordert.
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregistern anfordern wird. Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung die Abfrage von Sperren nach dem Gemeinsamen Runderlass „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ getätigt.
Mehr anzeigen

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen/Nachweise (Bewertungsfaktor 3) sowie Angaben nach Ziffer III.1.2 und Ziffer III.1.3 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise jeweils für jeden Teilnehmer der Gemeinschaft getrennt beizufügen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-08-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-21 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prüfungsqualität
Gewichtung des Preises: 0

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Kontakt
Kontaktperson: Herr Dick
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=4577-88 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung „Nachunternehmer“) beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen.
Mehr anzeigen
Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den zu prüfenden Körperschaften – siehe Ziffer II.2.4 – seit dem 1.1.2013 (Prüfungszeitraum) (siehe Vordruck „Erklärung / Versicherung“) gefordert (§ 46 Abs. 2 VgV).
Mehr anzeigen
Eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote (nach Auswahl) wird nicht zugelassen. Es wird um Angabe einer verbindlichen Telefaxnummer gebeten.
Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist unterschrieben, ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 209. Vergleichende Prüfung ‚Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden‘ – Nicht öffnen“ einzureichen, sie sind in Papierform einzureichen.
Mehr anzeigen
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer 1.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind:
Einladung Erste Verhandlung mit Anlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2018 und 2019.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Quelle: OJS 2017/S 113-227810 (2017-06-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird zu einem Festpreis von 315 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 90 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 180 000 EUR, Zahlung in vier Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 45 000 EUR.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 264705.89 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 242-503894
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 113-227810
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (siehe Vordruck, bei Nachunternehmer auch Vordruck Eigenerklärung „Nachunternehmer“) beizufügen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen sowie eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Falls fakultative Ausschlussgründe vorliegen, sind diese detailliert im Teilnahmeantrag aufzuführen. Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den zu prüfenden Körperschaften – siehe Ziffer II.2.4 – seit dem 1. Januar 2013 (Prüfungszeitraum) (siehe Vordruck „Erklärung / Versicherung“) gefordert (§ 46 Abs. 2 VgV). Eine elektronische Abgabe der Teilnahmeanträge und der Angebote (nach Auswahl) wird nicht zugelassen. Es wird um Angabe einer verbindlichen Telefaxnummer gebeten. Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist unterschrieben, ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 209. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden“ – Nicht öffnen“ einzureichen, sie sind in Papierform einzureichen. Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten. Informationen über den Ablauf des weiteren Verfahrens entnehmen Sie bitte folgenden Vergabeunterlagen, die elektronisch zur Verfügung stehen (Ziffer 1.3), jedoch nicht für den Teilnahmeantrag erforderlich sind: Einladung Erste Verhandlung mit Anlagen Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts 2018 und 2019.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 209. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-11 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Teilnahmeantrag wird eine Erklärung zur Unbefangenheit mit Angabe der eventuellen vertraglichen Beziehungen mit den zu prüfenden Körperschaften – siehe Ziffer II.2.4 – seit dem 1. Januar 2013 (Prüfungszeitraum) (siehe Vordruck „Erklärung / Versicherung“) gefordert (§ 46 Abs. 2 VgV).
Mehr anzeigen
Der Teilnahmeantrag mit den erforderlichen Nachweisen ist unterschrieben, ausschließlich auf dem Postweg oder direkt zu übermitteln. Zur Wahrung der Vertraulichkeit ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag, außen deutlich versehen mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Aufschrift „Teilnahmeantrag für die 209. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden“ – Nicht öffnen“ einzureichen, sie sind in Papierform einzureichen.
Mehr anzeigen
Einladung Erste Verhandlung mit Anlagen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist unzulässig, (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung gestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 242-503894 (2017-12-14)