243 KGS-Süd – Generalsanierung der Grundschule Königsbrunn Süd / Fuggerstr. 40 – Leistungen der TGA-Planung (ALG 4-6 – ELT) gem. §§ 53 ff HOAI, Leistungsphasen 5-9 Erbringung von Planungleistungen für Generalsanierung der 4- zügigen Grundschule Königsbrunn-Süd /Fuggerstr. 40, inkl. Turnhalle Die Maßnahmen umfassen ca. 7 800 m² BGF. Die Kostenobergrenze liegt bei max. 9 650 000 EUR brutto (KG 200-700). Der Baubeginn ist geplant für September 2018. Die LPH 1-4 wurde durch ein Ingenieurbüro bearbeitet, welches beabsichtigt, sich ebenfalls an diesem Verfahren zu beteiligen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
243 KGS-Süd – Generalsanierung der Grundschule Königsbrunn Süd / Fuggerstr. 40 – Leistungen der TGA-Planung (ALG 4-6 – ELT) gem. §§ 53 ff HOAI, Leistungsphasen 5-9
Erbringung von Planungleistungen für Generalsanierung der 4- zügigen Grundschule Königsbrunn-Süd /Fuggerstr. 40, inkl. Turnhalle
Die Maßnahmen umfassen ca. 7 800 m² BGF.
Die Kostenobergrenze liegt bei max. 9 650 000 EUR brutto (KG 200-700).
Der Baubeginn ist geplant für September 2018.
Die LPH 1-4 wurde durch ein Ingenieurbüro bearbeitet, welches beabsichtigt, sich ebenfalls an diesem Verfahren zu beteiligen.
243 KGS-Süd – Generalsanierung der Grundschule Königsbrunn Süd / Fuggerstr. 40 – Leistungen der TGA-Planung (ALG 4-6 – ELT) gem. §§ 53 ff HOAI, Leistungsphasen 5-9
Erbringung von Planungleistungen für Generalsanierung der 4- zügigen Grundschule Königsbrunn-Süd /Fuggerstr. 40, inkl. Turnhalle
Die Maßnahmen umfassen ca. 7 800 m² BGF.
Die Kostenobergrenze liegt bei max. 9 650 000 EUR brutto (KG 200-700).
Der Baubeginn ist geplant für September 2018.
Die LPH 1-4 wurde durch ein Ingenieurbüro bearbeitet, welches beabsichtigt, sich ebenfalls an diesem Verfahren zu beteiligen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königsbrunn
Postanschrift: Marktplatz 7
Postleitzahl: 86343
Postort: Königsbrunn
Kontakt
Internetadresse: http://www.koenigsbrunn.de🌏
E-Mail: waldemar.wolf@koenigsbrunn.de📧
URL der Dokumente: http://root.deutsche-evergabe.de/portal/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-19 📅
Datum des Beginns: 2018-02-25 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 243-506850
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
1. Für die Bewerbung sind Formblätter unter www.deutsche-evergabe.de abzurufen. Suchwort: Königsbrunn;
2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden;
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-) Beauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt.
Beschreibung der Optionen:
Vorgesehen ist die Beauftragung der Leistungen stufenweise (jeweils LPH 5-7, 8 + 9) und abschnittsweise(Bauabschnitte), abhängig von Förderung / Finanzierung.
Zusätzliche Informationen:
1. Für die Bewerbung sind Formblätter unter www.deutsche-evergabe.de abzurufen. Suchwort: Königsbrunn;
2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden;
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Königsbrunn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1-3, Abs. 4 Satz 1, § 124 GWB nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter >= 6 : 2 Pkt.; >= 4 : 1 Pkt.; < 3 : 0 Pkt.(Gewichtung x 2),
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung >= 300 000 EUR:2 Pkt.; >= 200 000 EUR: 1 Pkt.; < 200 000 EUR: 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindeststandards:
— Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2 000 000 EUR, für sonstige Schäden mind. 1 500 000 EUR oder eine Bestätigung der Versicherung, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall angepasst wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— CAD-Programm: vorhanden = 1 Pkt, nicht vorhanden = 0 Pkt., MS Projekt od. ähnlich: vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt., Kostenkontrollprogramm: vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt., AVA-Programm: vorhanden = 1 Pkt., nicht vorhanden = 0 Pkt. (Gewichtung x 1),
— Büroreferenzen: Voraussetzung zur Wertung ist, dass die LPH 5-8 als beauftragt nachgewiesen werden und die LPH 8 im Zeitraum 209 bis 12/2017 abgeschlossen wurde. Es sollen max 3 Referenzen eingereicht werden. Für mind. 2 Referenzen im Schulbau werden 2 Pkt, für mind. 1 Referenz 1 Pkt, Gewichtung x 3, vergeben.
— Büroreferenzen: Voraussetzung zur Wertung ist, dass die LPH 5-8 als beauftragt nachgewiesen werden und die LPH 8 im Zeitraum 209 bis 12/2017 abgeschlossen wurde. Es sollen max 3 Referenzen eingereicht werden. Für mind. 2 Referenzen im Schulbau werden 2 Pkt, für mind. 1 Referenz 1 Pkt, Gewichtung x 3, vergeben.
Die nachfolgenden Kriterien werden in einer Gesamtschau bewertet. Es kommt die Referenz zur Wertung, die in Bezug auf die nachfolgend genannten Kriterien die höchste Gesamtpunktzahl erreicht:
— Generalsanierung, Neubau oder Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Einrichtung mit Bildungscharakter = 3 Pkt.; Generalsanierung, Neubau oder Erweiterung eines offentlich zugänglichen Gebäudes = 2 Pkt; sonstiges Sanierungsprojekt = 1 Pkt (Gewichtung x 3). Bei Vorlage nicht vergleichbarer Referenzen erfolgt Bepunktung mit 0 Pkt,
— Generalsanierung, Neubau oder Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Einrichtung mit Bildungscharakter = 3 Pkt.; Generalsanierung, Neubau oder Erweiterung eines offentlich zugänglichen Gebäudes = 2 Pkt; sonstiges Sanierungsprojekt = 1 Pkt (Gewichtung x 3). Bei Vorlage nicht vergleichbarer Referenzen erfolgt Bepunktung mit 0 Pkt,
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Die Architekten-/ Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergütet, sofern sie unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art2 BauKaGerfüllt sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Die Architekten-/ Ingenieurleistungen werden nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vergütet, sofern sie unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art2 BauKaGerfüllt sind.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien und Bewertungsschema aus Bewerbungsunterlagen, vgl. VI.3).
Bei Punktgleichheit gem. dem vorgegeben Bewertungsschema wird nach Losverfahren entschieden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung der vorgesehenen Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Projektorganisation im Hinblick auf die Planungsaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse im Hinblick auf die ausgeschriebene Projektaufgabe. Darstellung der Planungsmethoden bei vergleichbaren Projekten
Darstellung der Methoden zur Überwachung und Einhaltung der Kosten und der Termine in der Ausführungsphase
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 10
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefax sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mail, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefax sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen.
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr 4 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 243-506850 (2017-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
243 KGS-Süd – Generalsanierung der Grundschule Königsbrunn Süd / Fuggerstr. 40 – Leistungen der TGA-Planung (ALG 4-6 – ELT) gem. §§ 53 ff HOAI, Leistungsphasen 5 – 9
Erbringung von Planungleistungen für Generalsanierung der 4- zügigen Grundschule Königsbrunn-Süd /Fuggerstr. 40, inkl. Turnhalle.
Die Maßnahmen umfassen ca. 7 800 m
Die Kostenobergrenze liegt bei max. 9 650 000 EUR brutto (KG 200-700).
Der Baubeginn ist geplant für September 2018.
Die LPH 1-4 wurde duch ein Ingenieurbüro bearbeitet, welches beabsichtigt, sich ebenfalls an diesem Verfahren zu beteiligen.
1. Für die Bewerbung sind Formblätter unter www.deutsche-evergabe.de abzurufen. Suchwort: Koenigsbrunn;
2. Für die geforderten Angaben sind die Formblätter zwingend zu verwenden;
3. Eine inhaltliche oder formale Änderung der Formulare kann einen Ausschluss aus dem Wettbewerb nach sich ziehen.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Vorgesehen ist die Beauftragung der Leistungen stufenweise (jeweils LPH 5-7, 8+9) und abschnittsweise(Bauabschnitte), abhängig von Förderung / Finanzierung.
Zusätzliche Informationen:
1. Für die Bewerbung sind Formblätter unter www.deutsche-evergabe.de abzurufen. Suchwort: Koenigsbrunn;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-03 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen,
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben,dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben,dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs.2VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).