2nd-Level-Support

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

IT-technische Betreuung und Beratung der Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Second-Level-Support).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-16 Auftragsbekanntmachung
2018-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: ZT6-1133-2017-241-17-IT2
Kurze Beschreibung:
IT-technische Betreuung und Beratung der Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Second-Level-Support).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-19 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 201-413862
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: Los A
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages sind folgende IT-Dienstleistungen:
— IT-Anwenderbetreuung und -beratung (Second-Level-Support) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages (circa 1 400 Bildschirmarbeitsplätze),
— informationstechnische Unterstützung der Auftraggeberin,
— optionale Leistungen (zum Beispiel Erstellung und Pflege von datenbankbasierten Webanwendungen und von Dokumentvorlagen sowie Entwicklung und Anpassung von Hard- und Softwarekonfigurationen).
Das voraussichtliche Auftragsvolumen für die
IT-Projektleitung beträgt circa 250 Personentage pro Jahr.
Standardleistungen (Second-Level-Support) beträgt circa 2 650 Personentage pro Jahr.
Optionalen Leistungen beträgt circa 215 Personentage pro Jahr.
Diese Angaben ergeben keinen Anspruch auf Abruf und können sowohl über- als auch unterschritten werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmal um längstens 2 Jahre zu verlängern. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung bedarf.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmal um längstens 2 Jahre zu verlängern. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung bedarf.
Bezeichnung des Loses: Los B
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— optionale Leistungen (zum Beispiel Erstellung und Pflege von datenbankbasierten Webanwen-dungen und von Dokumentvorlagen sowie Entwicklung und Anpassung von Hard- und Softwarekonfigurationen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Aus Gründen der Vertraulichkeit sind die Vergabeunterlagen nicht frei zugänglich. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um die Vergabunterlagen herunterladen, an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter auf der e-Vergabeplattform registriert sein und die Teilnahme am Verfahren aktiviert haben. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck einzureichen.
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— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Die IT-Dienstleistungen werden in 2 Teil-Losen zu etwa gleichen Anteilen vergeben. Dabei gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Die beiden Lose werden an 2 unterschiedliche Unternehmen vergeben, das heißt ein Unternehmen kann für maximal ein Los den Zuschlag erhalten.
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— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 201-413862 (2017-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
IT-technische Betreuung und Beratung der Beschäftigten der Verwaltung des Deutschen Bundestages (Second-Level-Support)
Gesamtwert des Auftrags: 5720983.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 053-117780
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 201-413862
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen für die optionalen Leistungen beträgt circa 215 Personentage pro Jahr. Diese Angaben ergeben keinen Anspruch auf Abruf und können sowohl über- als auch unterschritten werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmal um längstens zwei Jahre zu verlängern. Danach endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer weiteren Willenserklärung bedarf.
Kurze Beschreibung:
Das voraussichtliche Auftragsvolumen für die Optionalen Leistungen beträgt circa 215 Personentage pro Jahr. Diese Angaben ergeben keinen Anspruch auf Abruf und können sowohl über- als auch unterschritten werden.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des angebotenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Gewichtung des Preises: 50,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-22 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 053-117780 (2018-03-14)