3 Stück Brillenglas Trockenfräse

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

3 Stück Brillenglas Trockenfräse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-04-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-04-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-04-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Glas
Referenznummer: Q U2AV HA007 FA705
Kurze Beschreibung: 3 Stück Brillenglas Trockenfräse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werkzeugmaschinen für die Bearbeitung von Glas 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Extra-Regio NUTS 1 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: baainbwu2.1@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 26140018212 📞
Fax: +49 26140018204 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=156962 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-11 📅
Einreichungsfrist: 2017-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Datum des Beginns: 2017-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-141583
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 3 Stück Brillenglas Trockenfräsen gemäß Geräteliste GL-U35y-00170.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden gegebenenfalls von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO überprüft.
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Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Anforderung des Auftraggebrs auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Konformitätsbescheinigung, die ergibt, dass alle Produkte CE-zertifiziert sind und
somit den Forderungen der EU-Richtlinie 90/42/EWG und dem MPG
entsprechen.
— Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gemäß den EU-
Richtlinien und den Normen DIN EN ISO 13485.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Konformitätsbescheinigung, die ergibt, dass alle Produkte CE-zertifiziert sind und
somit den Forderungen der EU-Richtlinie 90/42/EWG und dem MPG
entsprechen.
— Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gemäß den EU-
Richtlinien und den Normen DIN EN ISO 13485.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-05-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat U2.1
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=156962 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Postleitzahl: D56073
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140013960 📠
Land: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt -Vergabekammer des Bundes-
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 074-141583 (2017-04-11)