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a) Mindestens 2 Referenzen über Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, TGA-Fachplanung sowie Tragwerksplanung) – jeweils
— für einen Neubau bzw. eine Erweiterungsmaßnahme;
— in allen Leistungsbildern mindestens über die Leistungsphasen 2 – 4, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 1.2009) erbracht wurden;
— mindestens mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von 6 000 000 EUR netto.
b) Mindestens 1 Referenz über Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume)
— für einen Neubau bzw. eine Erweiterungsmaßnahme;
— mindestens über die Leistungsphasen 2 – 8, wobei die Leistungen vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (ab 1.2009) erbracht wurden;
— mindestens mit einem Bauvolumen (KG 300+400) von 4 000 000 EUR netto.
c) Mindestens 2 von den 3 Referenzen zur Erfüllung der Mindestanforderungen müssen Projekte für einen öffentlichen Auftraggeber betreffen.