40_153. Grundschule_FL 18 Trockenbau

Landeshauptstadt Dresden, GB Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro

Fachlos 18 – Trockenbau.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-11 Auftragsbekanntmachung
2017-01-24 Ergänzende Angaben
2017-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-01-24)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name:
“Landeshauptstadt Dresden, GB Finanzen, Personal und Recht, Zentrales Vergabebüro”
Postanschrift: Postfach 120020
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landeshauptstadt Dresden, Zentrales Vergabebüro, Frau Behrendt
Telefon: +49 3514883795 📞
E-Mail: dbehrendt@dresden.de 📧
Fax: +49 3514883753 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.dresden.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 40_153. Grundschule_FL 18 Trockenbau. 2017-GB111-00003
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten 📦
Kurze Beschreibung: Fachlos 18 – Trockenbau.

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 009-013045

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.14
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Abgabe der Angebote in elektronischer möglich, E-Mail und FAX sind nicht zulässig.”
Neuer Wert
Text:
“Die Abgabe der Angebote per E-Mail, Fax und als Papierangebot ist nicht zulässig. Angebote, die in dieser Form abgegeben werden, werden von der Wertung...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben
Alter Wert
Text:
“Abgabe der Angebote ist in elektronischer möglich. Die Abgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig.”
Neuer Wert
Text:
“Die Abgabe der Angebote per E-Mail, Fax und als Papierangebot ist nicht zulässig. Angebote, die in dieser Form abgegeben werden, werden von der Wertung...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 018-029274 (2017-01-24)