Sämtliche Kommunikation ist ausschließlich per E-Mail, unter Angabe der Vergabe-Nummer und der Maßnahme, über das unter a) genannte E-Mail-Postfach zu führen. Die Angebotsunterlagen sind vollständig (ohne die Allgemeinen Bedingungen der Landeshauptstadt Wiesbaden für Leistungen jeder Art (ABL) Fassung 2007) zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben wie: Preise, – Marke, – Produkt. Grundlage des Angebots und des Rahmenliefervertrages sind Allgemeinen Bestimmungen der Landeshauptstadt Wiesbaden von 9.1.2007 (ABL) Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3, 4 VOL/A/1, § 13 Abs. 1, 2 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.