81213208-Studie zur Entwicklung eines Mechanismus für geplante „Beschäftigungsfördernde Reformpartnerschaften mit Afrika“

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) plant, im Kontext des von Bundesminister Müller vorgestellten „Marshallplan mit Afrika“ Reformpartnerschaften zwischen Deutschland und ausgewählten afrikanischen Staaten zu initiieren.
Schwerpunkte des „Marshallplan mit Afrika“ (Marshallplan) sind die Stärkung fairen Handels, privater Investitionen, breitenwirksamer wirtschaftlicher Entwicklung, unternehmerischer Entfaltung und vor allem die Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung von Beschäftigung.
Auf dem Weg zur Umsetzung sollen zunächst die „beschäftigungsfördernden Reformpartnerschaften“ als politischer Modellprozess beschrieben werden. Die entworfene Prozessarchitektur soll später auf verschiedene afrikanische Länder konkret anwendbar sein und jeweils den spezifischen Gegebenheiten angepasst werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-05-18.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-05-18 Auftragsbekanntmachung
2017-05-29 Ergänzende Angaben
2017-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Angaben (2017-05-29)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6196-79-3004 📞
E-Mail: elena.rueda@giz.de 📧
Fax: +49 6196-79-80-3004 📠
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
URL: www.giz.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“81213208-Studie zur Entwicklung eines Mechanismus für geplante „Beschäftigungsfördernde Reformpartnerschaften mit Afrika“.”
Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste 📦
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) plant, im Kontext des von Bundesminister Müller vorgestellten „Marshallplan...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 098-193932

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation:
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort:
Alter Wert
Text: NUTS-Code: DE.
Neuer Wert
Text: NUTS-Code: 00 Hauptort der Ausführung: Deutschland, Ruanda.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Neuer Wert
Text:
“1. Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB. 2. Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB. 3. Nachweis Registereintragung. 4. Bei Bietergemeinschaften:...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit:
Alter Wert
Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Neuer Wert
Text:
“Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von: 300 000 EUR. A Mindestvoraussetzungen: Mindestens 5...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.1.8)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Alter Wert
Text: Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Neuer Wert
Text: Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja.
Quelle: OJS 2017/S 105-210547 (2017-05-29)