81214294 – Rahmenvereinbarung: Durchführung von Revisionsprüfungen (Prozess- und Sonderprüfungen)

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Die Stabstelle Revision der GIZ erbringt Routine-, Prozess- und Sonderprüfungen sowie Beratungsleistungen im In- und Ausland. Die Mehrheit der Prüfungen findet in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit statt.
Zur Abdeckung von Kapazitätspitzen sollen zu Prozess- und Sonderprüfungen Beauftragungen an einen externern Auftragnehmer innerhalb eines Rahmenvertrages erfolgen. Die Prüfungen werden per Einzelvertrag ohne Mindestabnahme abgerufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-26 Auftragsbekanntmachung
2017-10-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Interne Betriebsrevision
Kurze Beschreibung:
Die Stabstelle Revision der GIZ erbringt Routine-, Prozess- und Sonderprüfungen sowie Beratungsleistungen im In- und Ausland. Die Mehrheit der Prüfungen findet in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit statt. Zur Abdeckung von Kapazitätspitzen sollen zu Prozess- und Sonderprüfungen Beauftragungen an einen externern Auftragnehmer innerhalb eines Rahmenvertrages erfolgen. Die Prüfungen werden per Einzelvertrag ohne Mindestabnahme abgerufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Interne Betriebsrevision 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: https://www.giz.de 🌏
E-Mail: revisionsleistungen@hfk.de 📧
Telefon: +49 69975822156 📞
Fax: +49 69975822225 📠
URL der Dokumente: http://www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 143-294815
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
1. Einreichung der Angebote: Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Formblätter möglich, die unter oben genannter Kontaktstelle (siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung) abgerufen werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Angebot ist mit den Formblättern und den geforderten Erklärungen und Unterlagen bis zum unter IV.2.2) der Bekanntmachung genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter unter Verwendung des Formblatts„Arbeitsgemeinschaftserklärung“) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot zu 81214294 –12600. – nicht öffnen“ in 3-facher Ausfertigung an die unter ZifferI.3) genannte Stelle zu übersenden. Bietergemeinschaften haben sich bereits als Bietergemeinschaften zubewerben. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist ausgeschlossen. 2. Vorlage der Eignungsnachweise: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweitsich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angabenund Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/Bewerbergemeinschaftenbereits mit dem Angebot andere Unternehmen/ Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich mit dem Angebot nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. derNachunternehmen(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise, auch für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer –gegebenenfalls ergänzend –nachzufordern. 3. Abruf der Unterlagen: Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sind unter der in Ziff. I.3) genannten URL abrufbar, dort zufinden unter „Aktuelle Ausschreibungen für Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes“ und der Vorgangsnummer „81214294“. 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Maßgabe des Vergaberechts zusätzliche gleichartige Leistungen in gleichem Umfang im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung dargestellten Grundprojekts an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben oder einen Folgevertrag nach den in der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag aufgeführten Kriterien zuschließen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stabstelle Revision der GIZ erbringt Routine-, Prozess- und Sonderprüfungen sowie Beratungsleistungen im In- und Ausland. Die Mehrheit der Prüfungen findet in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit statt.
Zur Abdeckung von Kapazitätspitzen sollen zu Prozess- und Sonderprüfungen Beauftragungen an einen externern Auftragnehmer innerhalb eines Rahmenvertrages erfolgen. Die Prüfungen werden per Einzelvertrag ohne Mindestabnahme abgerufen.
Der Prüfauftrag bezieht sich auf die Durchführung folgender Prüfungen:
I. Sonderprüfungen (Fraud-Detection).
Aufgrund besonderer Vorkommnisse oder Vorgaben können Sonderprüfungen in den nächsten Jahren anfallen. Darunter ist die Aufklärung von eingetretenen dolosen Handlungen sowie deren investigative Untersuchung zu verstehen.
Die Sonderprüfung hat das Ziel, gerichtsverwertbare Erkenntnisse zu erlangen und zu dokumentieren. Dafür können forensische Untersuchungen, IT-gestützte Dokumentenanalysen sowie fallbezogene Hintergrundrecherchen je nach spezifischen Sachverhalt zum Einsatz kommen.
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Eine lückenlose Aufbereitung der Vorkomnisse verbunden mit der Analyse der Schwachstellen im Internen Kontrollsystem (IKS) soll primäres Ergebnis der Prüftätigkeit sein. Desweiteren wird eine Berechnung der Schadenshöhe erwartet sowie das Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des IKS.
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Sonderprüfungen beziehen sich vor allem auf die Außenstruktur der GIZ. Hierfür sind Prüfreisen in die betroffenen Länder erforderlich.
II. Prozeßprüfungen.
In der GIZ werden routinemäßig Prüfungen von Unterstützungs-, Kontroll- und Veränderungsprozessen durchgeführt. Insbesondere sollen ausgewählte Prozesse in der neuen funktionalen Aufstellung der GIZ auf Wirksamkeit und Effizienz hinsichtlich des IKS analysiert werden. Die Prozessprüfungen finden vorrangig im Inland statt.
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Die Beauftragung kann folgende der unten genannten Prozesse beinhalten:
— Regelprozesse (HR; Finanzen, Verträge und Beschaffung von Sach- Dienst und Bauleistungen, Gebäudeverwaltung/Liegenschaften),
— IT-Prozesse ( Archivierung, IT Sicherheit, IT-Kontrollen/ ITGC, IT Infrastruktur),
— Kontrollprozesse (Compliance, IKS und Risikomanagement).
Ein Teil dieser Prüfungen soll extern vergeben werden, wobei die jeweilige Prüfung aktiv durch Mitarbeiter der Stabsstelle Revision begleitet und ein dementsprechender Wissenstransfer hin zur GIZ erwartet wird.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für 24 Monate nach Vertragsabschluss abgeschlossen und kann bis zu 2 Mal um jeweils bis zu 12 Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sonderprüfungen beziehen sich v. a. auf die Außenstruktur der GIZ. Hierfür sind Prüfreisen in die betr. Länder erforderlich. Die Prozessprüfungen finden vorrangig im Inland statt (Eschborn u. Ffm).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Handelsregister soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens;
2) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zum (Nicht-) Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. zu erfolgten Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über den Netto-Gesamtumsatzjeweils der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Ausschreibungen innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden).
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Mindeststandards:
Durchschnittlicher Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft von mindestens EUR 600 000 gebildet aus den Gesamtumsätzen der letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Beschäftigtenzahl zum 31.12.2016;
2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe der Projektbezeichnung, des Auftraggebers, des Zeitraums, des Auftragswerts in EUR, dem Land, der Region, dem Fachgebiet und einer Projektbeschreibung.
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Mindeststandards:
Zu 1) Beschäftigtenzahl des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zum 31.12.2016: mind. 10 Personen;
Zu 2) Es werden nur vergleichbare Referenzprojekte gewertet mit einem Mindestauftragsvolumen in Höhe von netto mindestens EUR 50 000 die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht worden sind. Erforderlich sind:
— mindestens 5 Referenzprojekte im Fachgebiet „Fraud Detection und Prozessprüfung“;
— mindestens 3 Referenzprojekte in Entwicklungsländern.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Prüfungsleitung ist ein Wirtschaftsprüfer im Sinne der Wirtschaftsprüferverordnung (WPO) vorzusehen.

Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Marc Pauka
Dokumente URL: www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: HFK Rechtsanwälte LLP
Postanschrift: Stephanstr. 3
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60313
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.hfk.de 🌏
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Pauka
URL der Dokumente: www.giz.de/ausschreibungen-dienstleistungen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Einreichung der Angebote:
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Formblätter möglich, die unter oben genannter Kontaktstelle (siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung) abgerufen werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Angebot ist mit den Formblättern und den geforderten Erklärungen und Unterlagen bis zum unter IV.2.2) der Bekanntmachung genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter unter Verwendung des Formblatts„Arbeitsgemeinschaftserklärung“) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot zu 81214294 –12600. – nicht öffnen“ in 3-facher Ausfertigung an die unter ZifferI.3) genannte Stelle zu übersenden. Bietergemeinschaften haben sich bereits als Bietergemeinschaften zubewerben. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist ausgeschlossen.
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2. Vorlage der Eignungsnachweise:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweitsich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angabenund Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/Bewerbergemeinschaftenbereits mit dem Angebot andere Unternehmen/ Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich mit dem Angebot nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. derNachunternehmen(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise, auch für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer –gegebenenfalls ergänzend –nachzufordern.
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3. Abruf der Unterlagen:
Die vollständigen Ausschreibungsunterlagen sind unter der in Ziff. I.3) genannten URL abrufbar, dort zufinden unter „Aktuelle Ausschreibungen für Dienstleistungen oberhalb des EU-Schwellenwertes“ und der Vorgangsnummer „81214294“.
4. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Maßgabe des Vergaberechts zusätzliche gleichartige Leistungen in gleichem Umfang im Rahmen des in der Leistungsbeschreibung dargestellten Grundprojekts an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben oder einen Folgevertrag nach den in der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag aufgeführten Kriterien zuschließen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 143-294815 (2017-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stabstelle Revision der GIZ erbringt Routine-, Prozess- und Sonderprüfungen sowie Beratungsleistungen im In- und Ausland. Die Mehrheit der Prüfungen findet in Ländern der Entwicklungszusammenarbeit statt. Zur Abdeckung von Kapazitätspitzen sollen zu Prozess- und Sonderprüfungen Beauftragungen an einenexternern Auftragnehmer innerhalb eines Rahmenvertrages erfolgen. Die Prüfungen werden per Einzelvertrag ohne Mindestabnahme abgerufen.
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Gesamtwert des Auftrags: 337 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1
Kontakt
E-Mail: giz@hfk.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 200-411894
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 143-294815
ABl. S-Ausgabe: 200

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
I. Sonderprüfungen (Fraud-Detection)
Aufgrund besonderer Vorkommnisse oder Vorgaben können Sonderprüfungen in den nächsten Jahren anfallen.
Darunter ist die Aufklärung von eingetretenen dolosen Handlungen sowie deren investigative Untersuchung zu
verstehen.
Die Sonderprüfung hat das Ziel, gerichtsverwertbare Erkenntnisse zu erlangen und zu dokumentieren.
Dafür können forensische Untersuchungen, IT-gestützte Dokumentenanalysen sowie fallbezogene
Hintergrundrecherchen je nach spezifischen Sachverhalt zum Einsatz kommen.
Eine lückenlose Aufbereitung der Vorkomnisse verbunden mit der Analyse der Schwachstellen im Internen
Kontrollsystem (IKS) soll primäres Ergebnis der Prüftätigkeit sein. Desweiteren wird eine Berechnung der
Schadenshöhe erwartet sowie das Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen und Handlungsempfehlungen zur
Verbesserung des IKS.
Sonderprüfungen beziehen sich vor allem auf die Außenstruktur der GIZ. Hierfür sind Prüfreisen in die
betroffenen Länder erforderlich.
II. Prozeßprüfungen
In der GIZ werden routinemäßig Prüfungen von Unterstützungs-, Kontroll- und Veränderungsprozessen
durchgeführt. Insbesondere sollen ausgewählte Prozesse in der neuen funktionalen Aufstellung der GIZ auf
Wirksamkeit und Effizienz hinsichtlich des IKS analysiert werden. Die Prozessprüfungen finden vorrangig im
Inland statt.
— Regelprozesse (HR; Finanzen, Verträge und Beschaffung von Sach- Dienst und Bauleistungen,
Gebäudeverwaltung/Liegenschaften),
Ein Teil dieser Prüfungen soll extern vergeben werden, wobei die jeweilige Prüfung aktiv durch Mitarbeiter der
Stabsstelle Revision begleitet und ein dementsprechender Wissenstransfer hin zur GIZ erwartet wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sonderprüfungen beziehen sich vor allem auf die Außenstruktur der GIZ. Hierfür sind Prüfreisen in die betroffenen Länder erforderlich. Die Prozessprüfungen finden vorrangig in Eschborn und Bonn statt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angemessenheit des vorgeschlagenen Konzepts, Qualifikation des angebotenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstraße 7
Telefon: +49 228949 📞
Fax: +49 22894991 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 228949916 📠
Quelle: OJS 2017/S 200-411894 (2017-10-13)