Auftragsgegenstand sind Beratungsleistungen für die Durchführung des Handlungsfeldes „Weiterbildung von Berufsbildungspersonal im dualen System“ im Vorhaben „Förderung des Ägyptischen Dualen Systems“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stefanie Schmitt
Telefon: +49 619679-2623📞
E-Mail: stefanie.schmitt@giz.de📧
Fax: +49 61967980-2623 📠
Region: Main-Taunus-Kreis🏙️
URL: www.giz.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 81217729 – Weiterbildung von Berufsbildungspersonal
81217729
Produkte/Dienstleistungen: Wirtschaftshilfe an das Ausland📦
Titel:
“Auftragsgegenstand sind Beratungsleistungen für die Durchführung des Handlungsfeldes „Weiterbildung von Berufsbildungspersonal im dualen System“ im Vorhaben...”
Titel
Auftragsgegenstand sind Beratungsleistungen für die Durchführung des Handlungsfeldes „Weiterbildung von Berufsbildungspersonal im dualen System“ im Vorhaben „Förderung des Ägyptischen Dualen Systems“.
Mehr anzeigen Beschreibung
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ägypten
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung des Ägyptischen Dualen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat die GIZ beauftragt das Vorhaben „Förderung des Ägyptischen Dualen Systems“ mit einer Laufzeit von 12/2015 bis 06/2020 zu implementieren. Dieses Vorhaben bildet den Rahmen für die zu erbringende Leistung des Auftragnehmers (AN).
Das Vorhaben ist Teil des Infrastrukturprogramms, das zur Vermeidung von Fluchtursachen und zur Integration von Flüchtlingen und Migranten im Mittleren und Nahen Osten sowie in Afrika umgesetzt wird. Es schafft Perspektiven auf dem nationalen Arbeitsmarkt, begegnet der hohen Jugendarbeitslosigkeit und leistet einen Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stabilisierung in der Region.
Im Handlungsfeld 1 „Ausgestaltung des ägyptischen dualen Systems“ wird durch die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Akteuren die Bedarfsorientierung der Ausbildungsangebote sichergestellt. Im Handlungsfeld 2 „Erhöhung von Qualität und Quantität dualer Ausbildung für Facharbeiter/innen“ fördert das Vorhaben eine Verbesserung der Qualität sowie die Erhöhung der Anzahl an Ausbildungsplätzen in dualen Ausbildungsangeboten. Im Handlungsfeld 3 „Weiterbildung von Berufsbildungspersonal im dualen System“ wird angestrebt, dass durch HCD-Maßnahmen Berufsbildungspersonal staatlicher und privater Akteure besser in der Lage ist, seine Aufgaben in der Implementierung dualer Ausbildung anforderungsgerecht wahrzunehmen. Handlungsfeld 4 „Überbetriebliche Qualifizierung“ zielt auf die Erprobung von überbetrieblicher Qualifizierung als neuem Systemelement des ägyptischen dualen Systems.
Zurzeit erfolgt die Umsetzung der Maßnahme an den Standorten Menoufeya, Sharqeya und Assuan, sowie in Alexandria, Großraum Kairo (Cairo und Gizah) und Beni Suef.
Der AN ist für die Durchführung des Handlungsfeldes „Weiterbildung von Berufsbildungspersonal im dualen System“ verantwortlich. Das Hauptziel des Auftrags ist es, Berufsbildungspersonal staatlicher und privater Akteure des dualen Systems besser in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben in der Implementierung dualer Ausbildung anforderungsgerecht wahrzunehmen. Dadurch soll die Ausbildungsqualität verbessert werden. Neben der Vermittlung von fachtheoretischen, -praktischen sowie -didaktischen Kompetenzen sowie der notwendigen Kompetenzen zum Management einer dualen Ausbildung, soll der AN Individuen und Organisationen auch darin schulen, kompetent und vorbereitet in den Dialog mit anderen Akteuren zu treten. Die Zielgruppe sind Lehrkräfte, betriebliche Ausbilder, Schulmanagement, Ausbildungsberater und Leiter lokaler Unterstützungsinstitutionen des ägyptischen dualen Systems.
Für die Leistungserbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist notwendig, dass der AN sich sehr eng mit den anderen Handlungsfeldern des Vorhabens sowie anderen Projekten im EZ Schwerpunkt „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung für Beschäftigung“ abstimmt.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-05-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-246582
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 81217729
Titel: 81217729 – Weiterbildung von Berufsbildungspersonal
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Internationaler Bund (IB), Freier Träger der Jugend- Sozial- und Bildungsarbeit e. V.”
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: European Association of Institutes for Vocational Training (EVBB)
Postort: Brüssel
Land: Belgien 🇧🇪
Region: Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Particip GmbH
Postort: Freiburg im Breisgau
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 195 120 💰
“1) Einreichung der Angebote:
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Formblätter möglich, die unter oben genannter Kontaktstelle(siehe Ziff. I.3) der...”
1) Einreichung der Angebote:
Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung der Formblätter möglich, die unter oben genannter Kontaktstelle(siehe Ziff. I.3) der Bekanntmachung) abgerufen werden können. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Angebot ist mit den Formblättern und den geforderten Erklärungen und Unterlagen bis zum unter IV.2.2) der Bekanntmachung genannten Zeitpunkt, schriftlich und rechtsverbindlich unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter unter Verwendung des Formblatts„Arbeitsgemeinschaftserklärung“) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot zu 81217729 –2015.2156.6-001.00 – nicht öffnen“ in 3-facher Ausfertigung an die unter Ziffer I.3) genannte Stelle zu übersenden. Bietergemeinschaften haben sich bereits als Bietergemeinschaften zu bewerben. Eine nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist ausgeschlossen.
2) Vorlage der Eignungsnachweise:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge bzw. Angebote summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge bzw. Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen,für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge bzw. Angebote. Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggebervor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die nachstehenden Angaben und Erklärungen sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/ Nachunternehmer verweisen, sind vom Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits mit dem Teilnahemantrg andere Unternehmen/ Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich nachzuweisen, dass sie auf die Mittel des bzw. der anderen Unternehmen(s) oder des bzw. der Nachunternehmen(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. DerAuftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise, auch für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend –nachzufordern.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 005-007912 (2019-01-04)