81218111-Durchführung der Plausibilitätsprüfung der Mitglieder-Roadmaps und Fortschrittsberichte im BnT

Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH

Das Bündnis für nachhaltige Textilien ist eine Multistakeholder-Initiative mit rund 150 Mitgliedern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Sie wollen gemeinsam die Bedingungen in der weltweiten Textilproduktion verbessern – von der Rohstoffproduktion bis zur Entsorgung. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Durchführung der unabhängigen Prüfung im Rahmen des jährlichen Berichtswesens aller Mitglieder im Bündnis für nachhaltige Textilien. Dieser sogenannte Review-Prozess dient dazu, die individuelle und kollektiven Fortschritte des Bündnisses und seiner Mitglieder zu erfassen und zu verifizieren. Die Prüfung umfasst alle eingereichten Roadmaps 2018 sowie die Fortschrittsberichte zu den Roadmaps 2017. Zudem unterstützt der/die Auftragnehmer/in das Bündnissekretariat und die Mitglieder bei der Weiterentwicklung des Review-Prozesses auf Grundlage der erlangten Erkenntnisse.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-10-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-10-26 Auftragsbekanntmachung
2018-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftshilfe an das Ausland
Kurze Beschreibung:
Das Bündnis für nachhaltige Textilien ist eine Multistakeholder-Initiative mit rund 150 Mitgliedern aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Sie wollen gemeinsam die Bedingungen in der weltweiten Textilproduktion verbessern – von der Rohstoffproduktion bis zur Entsorgung. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um die Durchführung der unabhängigen Prüfung im Rahmen des jährlichen Berichtswesens aller Mitglieder im Bündnis für nachhaltige Textilien. Dieser sogenannte Review-Prozess dient dazu, die individuelle und kollektiven Fortschritte des Bündnisses und seiner Mitglieder zu erfassen und zu verifizieren. Die Prüfung umfasst alle eingereichten Roadmaps 2018 sowie die Fortschrittsberichte zu den Roadmaps 2017. Zudem unterstützt der/die Auftragnehmer/in das Bündnissekretariat und die Mitglieder bei der Weiterentwicklung des Review-Prozesses auf Grundlage der erlangten Erkenntnisse.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wirtschaftshilfe an das Ausland 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Postanschrift: Dag Hammarskjöld-Weg 1-5
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: https://www.giz.de 🌏
E-Mail: giz@leinemann-partner.de 📧
Telefon: +49 69740938-73 📞
Fax: +49 69740938-74 📠
URL der Dokumente: http://www.giz.de/biddingopportunities-services 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2017-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 209-433685
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung des Auftrags SV Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten
Ausgangssituation
Trotz steigender Sensibilität gegenüber einer sozialen und ökologischen Gestaltung von Textil-Lieferketten ist der globale Textil- und Bekleidungsmarkt weitgehend von kurzen Konfektionszyklen, engen Lieferfristen, komplexen Zuliefererstrukturen sowie extremem Preiswettbewerb geprägt. Die anhaltend hohe Nachfrage nach günstiger, aktueller Massenware („Fast Fashion“) hat zu einem „Race to the Bottom“ geführt. Die Warenproduktion wurde zunehmend an kostengünstigere Standorte verlagert, die oft durch prekäre Arbeitsbedingungen oder geringe ökologische Standards geprägt sind. Dieses Spannungsfeld lässt Forderungen aus der Öffentlichkeit an Politik und Wirtschaft laut werden, die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards entlang der gesamten textilen Wertschöpfungskette sicherzustellen.
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Ziel
Der deutsche Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung von globalen Textil-Lieferketten bleibt derzeit hinter seinen Potenzialen zurück. Das BMZ hat sich daher zum Ziel gesetzt die Nachhaltigkeit durch verschiedene Instrumente in Textil-Lieferketten zu erhöhen.
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Das Ziel des Sektorvorhabens lautet dementsprechend: Der deutsche Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung von globalen Textil-Lieferketten ist gestärkt und international anerkannt. Auf die Initiative des BMZ hin soll es mit allen Beteiligten (Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Standardorganisationen, Gewerkschaften) zu einem verbindlichen Prozess kommen, der Verbesserungen der sozialen und ökologischen Bedingungen in der Textil-Lieferkette nachhaltig ermöglicht. Mit diesem Ziel wurde 2014 in einer konzertierten Anstrengung durch das BMZ das Bündnis für nachhaltige Textilien (BnT) initiiert.
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Vorgehensweise
Das Sektorvorhaben arbeitet zur Zielerreichung in zwei Handlungsfeldern. Im ersten Handlungsfeld wirkt es auf eine verbesserte nationale und internationale Positionierung der deutschen EZ im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten hin, indem es das BMZ direkt inhaltlich wie strategisch berät und unterstützt.
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Im zweiten Handlungsfeld ist das Sekretariat des BnT verortet, welches seine Leistungen direkt an die Mitglieder des Bündnisses erbringt. Das Sekretariat schafft die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit und gemeinsame Fortschritte der unterschiedlichen Akteursgruppen, die Mitglied im Bündnis sind.
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Als Multi-Stakeholder Initiative, bestehend aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Standardorganisationen, Gewerkschaften und Bundesregierung, bündelt es die Kraft und Expertise seiner Mitglieder, um soziale, ökologische und ökonomische Verbesserungen entlang der gesamten Textillieferkette zu erreichen. Die Mitglieder müssen hierzu individuelle Maßnahmen umsetzten und über Fortschritte berichten und sollen sich an gemeinsamen Bündnisinitiativen in den Produktionsländern der Textilindustrie beteiligen. Das Sekretariat unterstützt und koordiniert die Aktivitäten der Mitglieder, des BMZ sowie relevanter Einheiten der GIZ, anderen Durchführungsorganisationen und regional wie internationalrelevanter Initiativen und Akteure. Es ist ferner für das Mitgliedermanagement sowie die interne und externe Kommunikation zuständig.
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Wirkungen
Das Sektorvorhaben erreicht durch seine Interventionen in den zwei Handlungsfeldern mittelbar Wirkungen sowohl in den Konsumenten- als auch in Produktionsländern der globalen Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Beratung des BMZ zielt darauf ab, die Sichtbarkeit des Beitrags der deutschen EZ auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern und Impulse im Bereich Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten zu setzen. Es besteht keine regionale Eingrenzung.
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Dauer: 10 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Globales Vorhaben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis Registereintragung. Bei Bietergemeinschaften: Arge-Erklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Durchschnittlicher Jahresumsatz in den drei letzten Geschäftsjahren (bei Ausschreibungen innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden). Mindestens: 400 000 EUR. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres: Mindestens: 10 Personen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiet Unternehmerische Nachhaltigkeit mit Fokus auf Textilsektor und mindestens 0 Referenzprojekte in der Welt in den letzten 3 Jahren. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von: 40 000 EUR.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB (z. Hd. Herrn Rechtsanwalt Hendrik Kues)
Dokumente URL: www.giz.de/biddingopportunities-services 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Eschersheimer Landstraße 6
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60322
Kontaktperson: Hendrik Kues
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.leinemann-partner.de 🌏
URL der Dokumente: www.giz.de/biddingopportunities-services 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 209-433685 (2017-10-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 211 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 041-090410
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 209-433685
ABl. S-Ausgabe: 41

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Sektorvorhaben arbeitet zur Zielerreichung in 2 Handlungsfeldern. Im ersten Handlungsfeld wirkt es auf eine verbesserte nationale und internationale Positionierung der deutschen EZ im Hinblick auf die Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten hin, indem es das BMZ direkt inhaltlich wie strategisch berät und unterstützt.
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Das Sektorvorhaben erreicht durch seine Interventionen in den 2 Handlungsfeldern mittelbar Wirkungen sowohl in den Konsumenten- als auch in Produktionsländern der globalen Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Beratung des BMZ zielt darauf ab, die Sichtbarkeit des Beitrags der deutschen EZ auf nationaler und internationaler Ebene zu steigern und Impulse im Bereich Nachhaltigkeit in Textil-Lieferketten zu setzen. Es besteht keine regionale Eingrenzung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Globales Vorhaben

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Bewertung des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-02-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 041-090410 (2018-02-27)