Auftragsbekanntmachung (2017-08-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Instandsetzung von Schiffen oder Booten
Referenznummer: Planmäßige Instandsetzung Barkasse "Marine 1" KL.
Kurze Beschreibung:
“Planmäßige Instandsetzung Barkasse „Marine 1“ KL. 929.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Instandsetzung von Schiffen oder Booten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Marinearsenal
Postanschrift: Kasinostraße Tor 7
Postleitzahl: 26382
Postort: Wilhelmshaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
E-Mail: mars911@bundeswehr.org📧
Telefon: +49 4421492142/2145📞
Fax: +49 4421493574 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=170860🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-02 📅
Datum des Beginns: 2017-11-02 📅
Datum des Endes: 2018-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 168-345576
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 380148.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“.Gesamtauftragswert: Der hier genannte Gesamtauftragswert in Höhe von 452.376,72 EUR einschl. 19 % USt. beinhaltet auch die geschätzten Nachtragsleistungen,...”
.Gesamtauftragswert: Der hier genannte Gesamtauftragswert in Höhe von 452.376,72 EUR einschl. 19 % USt. beinhaltet auch die geschätzten Nachtragsleistungen, die bei Bedarf erst im Laufe des Instandsetzungsvorhabens beauftragt werden.
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Quelle: OJS 2017/S 215-447338 (2017-11-07)