A 44 Kassel – Herleshausen, VKE 32 und 33, Monitoring der Wirksamkeit von Schadensvermeidungsmaßnahmen und der Bestandsentwicklung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr

Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel

Das Monitoring soll zwischen Hess. Lichtenau Walburg und Waldkappel Bischhausen an der Neubaustrecke A 44 Kassel – Herleshausen durchgeführt werden. Die Bauarbeiten dort sind weitgehend abgeschlossen. Die Freigabe für den Verkehr dieser Autobahnabschnitte ist im Frühjahr 2018 geplant.
Der Planergänzungsbeschluss VKE 32 sowie der Planfeststellungsbeschluss VKE 33 zum Neubau der Bundesautobahn 44 Kassel-Herleshausen sehen in einer Nebenbestimmung ein Monitoring für den Nachweis der ausreichenden Funktion der Schadensvermeidungs- und –minderungsmaßnahmen für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus bis 2 Jahre nach Verkehrsfreigabe vor. Parallel dazu ist Gegenstand des Monitorings die Prüfung des Erhaltungszustandes/ der Bestandsentwicklung der Populationen dieser beiden Arten. Hierzu sind wiederholte Bestandszählungen bis 2024 Bestandteil des Auftrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-01-17 Auftragsbekanntmachung
2017-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2016_A44_Monitoring
Kurze Beschreibung:
Das Monitoring soll zwischen Hess. Lichtenau Walburg und Waldkappel Bischhausen an der Neubaustrecke A 44 Kassel – Herleshausen durchgeführt werden. Die Bauarbeiten dort sind weitgehend abgeschlossen. Die Freigabe für den Verkehr dieser Autobahnabschnitte ist im Frühjahr 2018 geplant. Der Planergänzungsbeschluss VKE 32 sowie der Planfeststellungsbeschluss VKE 33 zum Neubau der Bundesautobahn 44 Kassel-Herleshausen sehen in einer Nebenbestimmung ein Monitoring für den Nachweis der ausreichenden Funktion der Schadensvermeidungs- und –minderungsmaßnahmen für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus bis 2 Jahre nach Verkehrsfreigabe vor. Parallel dazu ist Gegenstand des Monitorings die Prüfung des Erhaltungszustandes/ der Bestandsentwicklung der Populationen dieser beiden Arten. Hierzu sind wiederholte Bestandszählungen bis 2024 Bestandteil des Auftrages.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Werra-Meißner-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil – Straßen und Verkehrsmanagement Kassel
Postanschrift: Untere Königsstraße 95
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.mobil.hessen.de 🌏
E-Mail: vergabe.kassel@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 5617667380 📞
Fax: +49 5617667481 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-11868 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-20 📅
Datum des Beginns: 2017-04-05 📅
Datum des Endes: 2024-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 014-021425
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für das Angebot sind zu verwenden. Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind. Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 44, VKE 32 und VKE 33; Fledermausmonitoring“ zu versehen. Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Eigenerklärung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Monitoring soll zwischen Hess. Lichtenau Walburg und Waldkappel Bischhausen an der Neubaustrecke A 44 Kassel – Herleshausen durchgeführt werden. Die Bauarbeiten dort sind weitgehend abgeschlossen. Die Freigabe für den Verkehr dieser Autobahnabschnitte ist im Frühjahr 2018 geplant.
Mehr anzeigen
Der Planergänzungsbeschluss VKE 32 sowie der Planfeststellungsbeschluss VKE 33 zum Neubau der Bundesautobahn 44 Kassel-Herleshausen sehen in einer Nebenbestimmung ein Monitoring für den Nachweis der ausreichenden Funktion der Schadensvermeidungs- und –minderungsmaßnahmen für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus bis 2 Jahre nach Verkehrsfreigabe vor. Parallel dazu ist Gegenstand des Monitorings die Prüfung des Erhaltungszustandes/ der Bestandsentwicklung der Populationen dieser beiden Arten. Hierzu sind wiederholte Bestandszählungen bis 2024 Bestandteil des Auftrages.
Mehr anzeigen
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Monitoring der Wirksamkeit von Schadensvermeidungsmaßnahmen und der Bestandsentwicklung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr.
Leistungszeitraum, Fristen:
voraussichtlicher Beginn der Ausführung: 04.2017;
voraussichtliche Fertigstellung: 10.2024.
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
Mehr anzeigen
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Mehr anzeigen
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Mehr anzeigen
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
Mehr anzeigen
Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
Mehr anzeigen
b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,[§ 124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises:
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 1 000 000 EUR für Personenschäden
und
— 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Mehr anzeigen
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Mehr anzeigen
Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben.
Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 (3) 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person / Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person / diesen Personen bearbeitet wurden.
Mehr anzeigen
Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird / werden gefordert:
— Die Qualifikation des Projektleiters
— § 46 (3) 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 8 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenstellungen/ Leistungen:
— Erfassung der Bechsteinfledermaus im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes;
— Erfassung Großes Mausohr im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes;
— Erfassung und vergleichende Bewertung der Populationsentwicklung von mehreren Kolonien der Fledermausarten;
— Untersuchung der Wirksamkeit von Schadensbegrenzungs- und Schadensminderungsmaßnahmen an Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit den vorgenannten Fledermausarten;
— Im Rahmen der nachzuweisenden Referenzprojekte müssen zudem die folgenden Erfassungsmethoden angewendet worden sein: Beringung mit Armklammern, Infrarot- Untersuchung mittels Videoüberwachung und/oder Wärmebildkammera, Telemetrie von Bechsteinfledermäusen, Beobachtung mittels Knicklichtmarkierung sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen;
Mehr anzeigen
— § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Angebotsunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 (3) 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Angebot schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 (3) 2 VgV und § 46 (3) 1 VgV von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, so sind im Angebot an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben des für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmers vorzulegen.
Mehr anzeigen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Bei Einsatz von anderen Unternehmern (Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Mindeststandard zu § 46 (3) 2 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Projektleiter:
— Berufserfahrung des vorgesehenen Mitarbeiters > 5 Jahre.
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
— Nachweise von je mindestens einem Referenzprojekt aus den Aufgabenbereichen.
— Erfassung der Bechsteinfledermaus im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes.
— Erfassung Großes Mausohr im Lebensraum der Eichen- bzw. Buchenwäldern des deutschen Mittelgebirgsraumes.
— Erfassung und vergleichende Bewertung der Populationsentwicklung von mehreren Kolonien der Fledermausarten.
— Untersuchung der Wirksamkeit von Schadensbegrenzungs- und Schadensminderungsmaßnahmen an Infrastrukturprojekten im Zusammenhang mit den vorgenannten Fledermausarten.
— Im Rahmen der nachzuweisenden Referenzprojekte müssen zudem die folgenden Erfassungsmethoden angewendet worden sein: Beringung mit Armklammern, Infrarot- Untersuchung mittels Videoüberwachung und/oder Wärmebildkammera, Telemetrie von Bechsteinfledermäusen, Beobachtung mittels Knicklichtmarkierung, das in den letzten 8 Jahren erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß der zur Verfügung gestellten Eigenerklärung genügen.
Mehr anzeigen
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vertragsstrafenregelung für: Tariftreue.
Der Bieter sowie die Unterauftragnemer und Verleihunternehmen haben sich mit dem Teilnahmeantrag zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Bau BAB Nord – BA 20
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=269-11868 🌏
Kontaktperson: Dezernat BA 2 (Frau Buchholz)
Telefon: +49 5617667257 📞
E-Mail: natascha.buchholz@mobil.hessen.de 📧
Land: Kassel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontaktperson: Dezernat Q 1.10
Telefon: +49 5617667143 📞
E-Mail: norbert.koestler@mobil.hessen.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen für das Angebot sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für die Angebotsabgabe zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Das ausgefüllte Angebot ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.3) genannte Anschrift / Adresse einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Angebot A 44, VKE 32 und VKE 33; Fledermausmonitoring“ zu versehen.
Mehr anzeigen
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Eigenerklärung zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
Ein Verweis auf frühere Angebote reicht nicht aus.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 6113660 📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de 📧
Fax: +49 6113663435 📠
Quelle: OJS 2017/S 014-021425 (2017-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Monitoring soll zwischen Hess. Lichtenau Walburg und Waldkappel Bischhausen an der Neubaustrecke A 44 Kassel – Herleshausen durchgeführt werden. Die Bauarbeiten dort sind weitgehend abgeschlossen. Die Freigabe für den Verkehr dieser Autobahnabschnitte ist im Frühjahr 2018 geplant. Der Planergänzungsbeschluss VKE 32 sowie der Planfeststellungsbeschluss VKE 33 zum Neubau der Bundesautobahn 44 Kassel-Herleshausen sehen in einer Nebenbestimmung ein Monitoring für den Nachweis der ausreichenden Funktion der Schadensvermeidungs- und –minderungsmaßnahmen für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus bis zwei Jahre nach Verkehrsfreigabe vor. Parallel dazu ist Gegenstand des Monitorings die Prüfung des Erhaltungszustandes/ der Bestandsentwicklung der Populationen dieser beiden Arten. Hierzu sind wiederholte Bestandszählungen bis 2024 Bestandteil des Auftrages.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 519571.71 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 094-184496
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 014-021425
ABl. S-Ausgabe: 94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Planergänzungsbeschluss VKE 32 sowie der Planfeststellungsbeschluss VKE 33 zum Neubau der Bundesautobahn 44 Kassel-Herleshausen sehen in einer Nebenbestimmung ein Monitoring für den Nachweis der ausreichenden Funktion der Schadensvermeidungs- und –minderungsmaßnahmen für die Arten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus bis zwei Jahre nach Verkehrsfreigabe vor. Parallel dazu ist Gegenstand des Monitorings die Prüfung des Erhaltungszustandes/ der Bestandsentwicklung der Populationen dieser beiden Arten. Hierzu sind wiederholte Bestandszählungen bis 2024 Bestandteil des Auftrages.
Mehr anzeigen
Monitoring der Wirksamkeit von Schadensvermeidungsmaßnahmen und der Bestandsentwicklung von Bechsteinfledermaus und Großem Mausohr
voraussichtlicher Beginn der Ausführung: 04.2017
voraussichtliche Fertigstellung: 10.2024

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-10 📅
Quelle: OJS 2017/S 094-184496 (2017-05-11)