Die vorhandene Bestandsbebauung an der Ecke Müllerstr./ Ostender Str. soll im Rahmen einer Neubebauung abgerissen werden. Es handelt sich um zweigeschossige Gebäude aus den 1950er Jahren (Beton/Ziegel mit Flachdächern) sowie um kleinteilige Hofbebauung. Der Hof ist unterkellert, weiterhin befinden sich 2 stillgelegte Heizöltanks im Erdreich, die geborgen werden müssen. Die straßenseitigen Kelleraussenwände und ein Teil der Querwände (als aussteifende Rippen) sollen zur Sicherung gegen Abrutschen bis zum Einbringen eines Verbau stehen bleiben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: 2017-11-17-NO-PEN
Kurze Beschreibung:
Die vorhandene Bestandsbebauung an der Ecke Müllerstr./ Ostender Str. soll im Rahmen einer Neubebauung abgerissen werden. Es handelt sich um zweigeschossige Gebäude aus den 1950er Jahren (Beton/Ziegel mit Flachdächern) sowie um kleinteilige Hofbebauung. Der Hof ist unterkellert, weiterhin befinden sich 2 stillgelegte Heizöltanks im Erdreich, die geborgen werden müssen. Die straßenseitigen Kelleraussenwände und ein Teil der Querwände (als aussteifende Rippen) sollen zur Sicherung gegen Abrutschen bis zum Einbringen eines Verbau stehen bleiben.
Die vorhandene Bestandsbebauung an der Ecke Müllerstr./ Ostender Str. soll im Rahmen einer Neubebauung abgerissen werden. Es handelt sich um zweigeschossige Gebäude aus den 1950er Jahren (Beton/Ziegel mit Flachdächern) sowie um kleinteilige Hofbebauung. Der Hof ist unterkellert, weiterhin befinden sich 2 stillgelegte Heizöltanks im Erdreich, die geborgen werden müssen. Die straßenseitigen Kelleraussenwände und ein Teil der Querwände (als aussteifende Rippen) sollen zur Sicherung gegen Abrutschen bis zum Einbringen eines Verbau stehen bleiben.
Nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
Nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäude wurden überwiegend gastronomisch genutzt. Entsprechende Einbauten (Küchen) und Möbelierungen sind noch vorhanden.
Gefährliche Abfälle werden über Einzelentsorgungsnachweise des AG entsorgt. Die Kosten für die Entsorgung trägt der AG direkt, hier sollen nur Containerstellung und die Transportkosten kalkuliert werden.
Die Kosten für den Transport und die Entsorgung nicht gefährlicher Abfälle trägt komplett der AN und sind somit mit einzukalkulieren.
Es handelt sich um einen innerstädtischen Bereich mit Wohnbebauung. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Lärm- und Staubschutz, welche einzukalkulieren sind (u. a. Lärmintensive Arbeiten nur Mo-Fr zwischen 8:00-18:00 Uhr, Staubniederhaltung mittels Wasserschleier).
Es handelt sich um einen innerstädtischen Bereich mit Wohnbebauung. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Lärm- und Staubschutz, welche einzukalkulieren sind (u. a. Lärmintensive Arbeiten nur Mo-Fr zwischen 8:00-18:00 Uhr, Staubniederhaltung mittels Wasserschleier).
Für die Ausführung der aufgeführten Arbeiten ist ein Zeitraum von 4 Wochen für die Schadstoffsanierung und 6 Wochen für den konventionellen Rückbau vorgesehen.
Dauer: 70 Tage
Zusätzliche Informationen:
Nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
Nach den Ausführungen der Gefahrstoffverordnung und anhängenden Richtlinien dürfen mit den Arbeiten in kontaminierten Bereichen nur solche Unternehmen betraut werden, die mit den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die notwendigen Geräte und Ausrüstungen verfügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; Müllerstraße 143 a/ Ostender Straße 1; 13353; Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister (Kopie) oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
1.) Sofern vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister (Kopie) oder der Handwerksrolle des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; (vorläufiger Nachweis durch Erklärung in Teil IV der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung).
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6 e VOB/A-EU vorliegt. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU, kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter-nehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). geführt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Ersatzweise kann die Erklärung durch Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.).
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe des § 6 e VOB/A-EU vorliegt. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU, kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunter-nehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). geführt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Ersatzweise kann die Erklärung durch Teil III der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Diese ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(3) Vereinbarung Tariftreue für Bauleistungen.
(4) Datenschutzvertrag der AOK Nordost.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-01-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.aok.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKY9ZM🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2017/S 224-465218 (2017-11-17)
Ergänzende Angaben (2017-11-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2017-11-17-NO-PEN
Gesamtwert des Auftrags: 263758.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es handelt sich um einen innerstädtischen Bereich mit Wohnbebauung. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Lärm- und Staubschutz, welche einzukalkulieren sind (u. a. Lärmintensive Arbeiten nur Mo-Fr zwischen 8.00-18.00, Staubniederhaltung mittels Wasserschleier).
Es handelt sich um einen innerstädtischen Bereich mit Wohnbebauung. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Lärm- und Staubschutz, welche einzukalkulieren sind (u. a. Lärmintensive Arbeiten nur Mo-Fr zwischen 8.00-18.00, Staubniederhaltung mittels Wasserschleier).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Müllerstraße 143 a/ Ostender Straße 1
13353 Berlin.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-01-30 📅