Abfallentsorgung

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Auftragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-08-10 Auftragsbekanntmachung
2017-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2017-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: ZT6-1133-2017-170-15-ZT5
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Altpapiersammlung 📦
Aufbereitung und Entsorgung von flüssigen Abfällen 📦
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=169046 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2017-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-12 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 154-319746
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Altpapierentsorgung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Altpapierentsorgung (ca. Jahresmengen);
— Anzahl der Leistungsorte: 22;
— Anzahl der Umleerbehälter:
68 x 1,10 m
— Anzahl der Leerungen von Umleerbehältern: 9850;
— Anzahl der Transportfahrten sonstiger Container: 5.
Gesamt: ca. 1 500 t
Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 1 bei ca. 900 t.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann den Vertrag optional 2 x um je ein weiteres Jahr verlängern.
Zusätzliche Informationen: Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Bezeichnung des Loses: Entsorgung mit Tankwagen und Reinigung der Anlagen Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Entsorgung Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte (ca. Jahresmengen):
— Anzahl der Leistungsorte: 11;
— Anzahl der Zeitstunden für die Durchführung der Abtankungen, ggfs. Reinigungsarbeiten: 150;
— Entsorgungsmengen nach Abfallart (m
— Nassmüll/Küchen- und Kantinenabfälle: 240 m³;
— Fettabscheider: 120 m³;
— Schlämme und ölhaltige Abfälle aus Koaleszenzabscheider: 15 m³.
Gesamt: ca. 375 m³.
Folgende Höchstmengen sind pro Abtankung der Anlagen ca. zu erwarten: Nassmüll/Speisereste: 5 m
Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Eine Ausnahme gilt für die Saug-Tankwagen zur Abtankung der Nassmüllanlage, Fett- und Koaleszenzabscheideranlagen im UES. In Abhängigkeit von der Abfallmenge kann eine Sondergenehmigung für Fahrzeuge mit einem höheren zul. Gesamtgewicht erteilt werden. In diesem Fall ist das UES im Schritttempo und in Begleitung eines Flaggeneinweisers zu befahren. Die max. Fahrzeugabmessungen sind einzuhalten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 2 bei ca. 320 m
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Bezeichnung des Loses: Entsorgung sonstiger Abfälle
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Sonstige Abfälle (ca. Jahresmengen).
— Anzahl der Leistungsorte: 22.
— Anzahl der Umleerbehälter für Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung (AZV): 34 x 1,10 m
— Anzahl der Leerungen von Umleerbehältern:
— Gemischter Siedlungsabfall zur Verwertung: 3 962.
— Leichtverpackungen/Wertstoffe (LVP): 1 070.
— Glas: 382.
— Bioabfall: 960.
Menge: ca. 440 t.
— Nicht gefährliche Abfälle: Metallschrott, Sperrmüll, Kabel, Holz A I und A II.
Menge: ca. 100 t.
— Gefährliche Abfälle: Motoröl, Heizöl und Diesel, Aufsaug- u. Filtermaterialien, Ölfilter, Kühlschränke, Elekt-ronikschrott, Verpackungen mit schädl. Verunreinigungen, Bleibatterien, Ni-Cd-Batterien, Farb- und Lackabfälle, Katalysatoren, Leuchten.
Menge: ca. 60 t.
Gesamt: ca. 600 t.
— Anzahl der Transportfahrten ohne Umleerbehälter: ca. 120.
Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 3 bei ca. 250 t.
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Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich zweimal um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszugaus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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— Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-09-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Internetadresse: www.bundestag.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=169046 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird unter anderem elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden.
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— Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt.
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— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
— Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe wird empfohlen. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2017/S 154-319746 (2017-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 996390.88 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 245-512487
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 154-319746
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Altpapierentsorgung (ca. Jahresmengen)
– Anzahl der Leistungsorte: 22,
– Anzahl der Umleerbehälter: 68 x 1,10 m
– Anzahl der Leerungen von Umleerbehältern: 9850,
– Anzahl der Transportfahrten sonstiger Container: 5 Gesamt: ca. 1500 t Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 1 bei ca. 900 t.
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Los 2: Entsorgung Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte (ca. Jahresmengen)
– Anzahl der Leistungsorte: 11,
– Anzahl der Zeitstunden für die Durchführung der Abtankungen, ggfs. Reinigungsarbeiten: 150,
– Entsorgungsmengen nach Abfallart (m
–– Nassmüll/Küchen- und Kantinenabfälle: 240 m
–– Fettabscheider: 120 m
–– Schlämme und ölhaltige Abfälle aus Koaleszenzabscheider: 15 m
Los 3: Sonstige Abfälle (ca. Jahresmengen)
– Anzahl der Umleerbehälter für Gemischte Siedlungsabfälle zur Verwertung (AZV): 34 x 1,10 m
– Anzahl der Leerungen von Umleerbehältern:
–– Gemischter Siedlungsabfall zur Verwertung: 3962,
–– Leichtverpackungen/Wertstoffe (LVP): 1070,
–– Glas: 382,
–– Bioabfall: 960 Menge: ca. 440 t,
–– Nicht gefährliche Abfälle: Metallschrott, Sperrmüll, Kabel, Holz A I und A II Menge: ca. 100 t,
–– Gefährliche Abfälle: Motoröl, Heizöl und Diesel, Aufsaug- u. Filtermaterialien, Ölfilter, Kühlschränke, Elektronikschrott, Verpackungen mit schädl. Verunreinigungen, Bleibatterien, Ni-Cd-Batterien, Farb- und Lackabfälle, Katalysatoren, Leuchten Menge: ca. 60 t Gesamt: ca. 600 t.
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– Anzahl der Transportfahrten ohne Umleerbehälter: ca. 120 Wie in den Vergabeunterlagen beschrieben, sind auch Abfälle über das Unterirdische Erschließungssystem (UES) abzufahren. Das UES ist für den Regelbetrieb nur mit Fahrzeugen bis max. 7,5 t Gesamtgewicht zugelassen. Die max. Fahrzeugabmessungen (ohne Anhänger) dürfen 10 m Länge, 2,5 m Breite und 3,8 m Höhe nicht überschreiten. Der Anteil der Abfallmengen, welche aus dem UES abzufahren sind, liegt für Los 3 bei ca. 250 t.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 245-512487 (2017-12-12)