Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Pulheim
Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
Postort: Pulheim
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zvs@pulheim.de📧
Region: Rhein-Erft-Kreis🏙️
URL: http://www.pulheim.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
2018/S 093-211475
Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Titel: Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Pulheim
Beschreibung der Beschaffung: Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten.
Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 093-211475
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 2016-09
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: May Biopower GmbH
Postanschrift: Kurt-Beckurts-Straße 13
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Es wurde gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV auf die Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes verzichtet.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 030-075091 (2021-02-09)