Abfalllogistikleistungen in der Stadtgemeinde Bremen verbunden mit einer Beteiligung in Höhe von 50,1 % an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG
Durchgeführt wird ein Verhandlungserfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) schreibt Abfalllogistikleistungen in der Stadtgemeinde Bremen verbunden mit einer Beteiligung in Höhe von 50,1 % an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG aus. Die übrigen Anteile (49,9 %) an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG (spätestens mit Leistungsbeginn: Abfalllogistik Bremen GmbH) hält die Freie Hansestadt Bremen. Spätestens mit Leistungsbeginn wird eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) diese Anteile halten. Die AöR wird zudem Auftraggeber der ausgeschriebenen Abfalllogistikleistungen im Rahmen eines entsprechenden Leistungsvertrages sein. Die AöR wird sich in Trägerschaft der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) befinden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-15.
Auftragsbekanntmachung (2017-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AL-FHB-2017
Kurze Beschreibung:
Durchgeführt wird ein Verhandlungserfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) schreibt Abfalllogistikleistungen in der Stadtgemeinde Bremen verbunden mit einer Beteiligung in Höhe von 50,1 % an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG aus. Die übrigen Anteile (49,9 %) an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG (spätestens mit Leistungsbeginn: Abfalllogistik Bremen GmbH) hält die Freie Hansestadt Bremen. Spätestens mit Leistungsbeginn wird eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) diese Anteile halten. Die AöR wird zudem Auftraggeber der ausgeschriebenen Abfalllogistikleistungen im Rahmen eines entsprechenden Leistungsvertrages sein. Die AöR wird sich in Trägerschaft der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) befinden.
Durchgeführt wird ein Verhandlungserfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), vertreten durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) schreibt Abfalllogistikleistungen in der Stadtgemeinde Bremen verbunden mit einer Beteiligung in Höhe von 50,1 % an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG aus. Die übrigen Anteile (49,9 %) an der Abfalllogistik Bremen Holding GmbH & Co. KG (spätestens mit Leistungsbeginn: Abfalllogistik Bremen GmbH) hält die Freie Hansestadt Bremen. Spätestens mit Leistungsbeginn wird eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) diese Anteile halten. Die AöR wird zudem Auftraggeber der ausgeschriebenen Abfalllogistikleistungen im Rahmen eines entsprechenden Leistungsvertrages sein. Die AöR wird sich in Trägerschaft der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) befinden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-02-15 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-17 📅
Datum des Beginns: 2018-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 034-061680
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Vertrages die Durchführung eines Pilotprojektes und abhängig von dessen Ergebnissen die Einführung einer schonenden Sperrmüllsammlung in der Stadtgemeinde vor (Eventualposition). Darunter wird ein System verstanden, bei dem die Übergabe der Abfälle nicht an der Straße, sondern auf dem Grundstück/in der Wohnung/dem Haus des Anschlussnehmers erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Vertrages die Durchführung eines Pilotprojektes und abhängig von dessen Ergebnissen die Einführung einer schonenden Sperrmüllsammlung in der Stadtgemeinde vor (Eventualposition). Darunter wird ein System verstanden, bei dem die Übergabe der Abfälle nicht an der Straße, sondern auf dem Grundstück/in der Wohnung/dem Haus des Anschlussnehmers erfolgt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Abfalllogistik Bremen GmbH soll die folgenden Abfalllogistikleistungen erbringen:
— Einsammlung und Beförderung von Restabfall (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung),
— Einsammlung und Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen (inkl. Containergestellung und Containerbewirtschaftung),
— Einsammlung und Beförderung von Bioabfall (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung),
— Einsammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier (inkl. Behältergestellung und Behälterbewirtschaftung),
— Einsammlung und Beförderung von Sperrmüll, Elektro-/Elektronikgeräten, Haushaltsschrott und Kunststoffen,
— Einsammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen,
— Reinigung von Containerstandplätzen,
— Transportleistungen von Recycling-Stationen (kommunales Altpapier, Sperrmüll, brennbare Bauabfälle und Bauschutt),
— Containergestellung für Recycling-Stationen (kommunales Altpapier, Sperrmüll, brennbare Bauabfälle und Bauschutt),
— Einsammlung und Beförderung systemabhängiger und systemunabhängiger Ablagerungen.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Vertrages die Durchführung eines Pilotprojektes und abhängig von dessen Ergebnissen die Einführung einer schonenden Sperrmüllsammlung in der Stadtgemeinde vor (Eventualposition). Darunter wird ein System verstanden, bei dem die Übergabe der Abfälle nicht an der Straße, sondern auf dem Grundstück/in der Wohnung/dem Haus des Anschlussnehmers erfolgt.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Vertrages die Durchführung eines Pilotprojektes und abhängig von dessen Ergebnissen die Einführung einer schonenden Sperrmüllsammlung in der Stadtgemeinde vor (Eventualposition). Darunter wird ein System verstanden, bei dem die Übergabe der Abfälle nicht an der Straße, sondern auf dem Grundstück/in der Wohnung/dem Haus des Anschlussnehmers erfolgt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Das Leistungsgebiet umfasst das Gebiet der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Die nachfolgenden Ausführungen unter 1) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
1) Die nachfolgenden Ausführungen unter 1) gelten gleichlautend für die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3):
Die Nachweise und Eigenerklärungen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften grundsätzlich von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Eine Ausnahme besteht bei dem mittleren Umsatz in Höhe von 2 500 000 EUR jährlich – welcher nur in Summe über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erreicht werden muss. Eine weitere Ausnahme besteht bei der Anzahl Mitarbeiter im Bereich Abfalllogistik von im Mittel 30 – welche ebenfalls nur in Summe über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erreicht werden muss. Darüber hinaus muss die geforderte Referenz nur von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, welche für die Erbringung der Einsammlung und Beförderung von Restabfall und/oder Bioabfall und/oder kommunalem Altpapier vorgesehen sind.
Eine Ausnahme besteht bei dem mittleren Umsatz in Höhe von 2 500 000 EUR jährlich – welcher nur in Summe über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erreicht werden muss. Eine weitere Ausnahme besteht bei der Anzahl Mitarbeiter im Bereich Abfalllogistik von im Mittel 30 – welche ebenfalls nur in Summe über die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erreicht werden muss. Darüber hinaus muss die geforderte Referenz nur von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erklärt werden, welche für die Erbringung der Einsammlung und Beförderung von Restabfall und/oder Bioabfall und/oder kommunalem Altpapier vorgesehen sind.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente soll nicht vor dem 1.1.2017 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Antragsabgabe gültig ist. Ebenso muss die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit geforderte Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb zum Termin der Antragsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bewerber verpflichtet, die o. g. Dokumente für sich und die vorgesehenen Unterauftragnehmer innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Das Ausstellungsdatum der Dokumente soll nicht vor dem 1.1.2017 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Antragsabgabe gültig ist. Ebenso muss die als Nachweis zur technischen Leistungsfähigkeit geforderte Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb zum Termin der Antragsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bewerber verpflichtet, die o. g. Dokumente für sich und die vorgesehenen Unterauftragnehmer innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizubringen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bewerber verpflichtet, auf Anforderung die stichhaltigen Gründe zu benennen.
Die Vergabestelle behält sich vor bei Antragsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Nachweise von den Bewerbern unter Fristsetzung nachzufordern. Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird dies zum Ausschluss des Bewerbers führen. Ein Anspruch auf Nachforderungen besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor bei Antragsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Nachweise von den Bewerbern unter Fristsetzung nachzufordern. Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird dies zum Ausschluss des Bewerbers führen. Ein Anspruch auf Nachforderungen besteht nicht.
2) Von Bewerbern und Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften sind folgende Dokumente beizubringen:
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— Eigenerklärung zu § 19 Mindestlohngesetz (MiLOG),
— Eigenerklärung Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz – BremTtVG,
— Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und mindestens eines Sozialversicherungsträgers,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
— polizeiliche Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von Bewerbern und Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung zu Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags; dabei müssen diese im Durchschnitt der drei Geschäftsjahre mindestens 2 500 000 EUR/Jahr betragen,
— Eigenerklärungen zu den Bilanzkennzahlen Eigenkapitalquote und Anlagendeckungsgrad der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags.
Die Mindestvorgabe für den Umsatz entfällt bei Unterauftragnehmern.
Von Bewerbern und Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften sind folgende Dokumente beizubringen:
— Jahresabschlussberichte (bestätigt, sofern Pflicht dazu besteht), bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Jahresabschlussberichte (bestätigt, sofern Pflicht dazu besteht), bzw. Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags, sofern deren Offenlegung nach dem Recht des Staates, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (sofern diese für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht endgültig aufgestellt sind, einen vorläufigen Jahresabschlussbericht, eine vorläufige Bilanz und eine vorläufige GuV für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von Bewerbern und Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften sind folgende Erklärungen abzugeben:
— Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen über ein Behältersystem (Behälter mit Entleerungserfassung über Transponder/Identsystem) in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50 000 Einwohnern für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags.
— Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz für die Einsammlung und Beförderung von Abfällen über ein Behältersystem (Behälter mit Entleerungserfassung über Transponder/Identsystem) in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50 000 Einwohnern für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten innerhalb der letzten 60 Monate vor Abgabe des Teilnahmeantrags.
— Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb für Einsammeln und Befördern von mindestens einer Abfallart oder Nachweis der Anwendung eines anderen anerkannten Qualitätssicherungsverfahrens für Einsammeln und Befördern von mindestens einer Abfallart.
— Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und im Bereich der gegenständlichen Leistungen (jeweils Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags); dabei müssen im Durchschnitt der drei Geschäftsjahre mindestens 30 Mitarbeiter im Bereich Abfalllogistik beschäftigt gewesen sein.
— Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter insgesamt und im Bereich der gegenständlichen Leistungen (jeweils Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags); dabei müssen im Durchschnitt der drei Geschäftsjahre mindestens 30 Mitarbeiter im Bereich Abfalllogistik beschäftigt gewesen sein.
Die Mindestvorgabe für die Mitarbeiteranzahl entfällt bei Unterauftragnehmern.
Unterauftragnehmer müssen zudem nur dann die geforderte Referenz erklären, wenn sie für die Erbringung der Einsammlung und Beförderung von Restabfall und/oder Bioabfall und/oder kommunales Altpapier vorgesehen sind.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist beizubringen:
— Von Auftraggebern der Referenzleistungen ausgestellte oder bestätigte Erklärungen.
— Von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen ausgestellter Nachweis der Mitarbeiterzahlen im Bereich der Abfalllogistik in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Abgabe des Teilnahmeantrags.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zur Absicherung sämtlicher Zahlungsansprüche der Stadt gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer der Stadt innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über 10 000 000 EUR eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers zu übergeben.
Zur Absicherung sämtlicher Zahlungsansprüche der Stadt gegen den Auftragnehmer hat der Auftragnehmer der Stadt innerhalb von 15 Tagen nach Vertragsschluss eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (unter Ausschluss der Einreden nach § 770 BGB) über 10 000 000 EUR eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts/Kreditversicherers zu übergeben.
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsabschluss das Bestehen ausreichenden Versicherungsschutzes für sämtliche sich aus der Leistungserfüllung ergebenden Risiken und Gefahren mit folgenden Deckungssummen nachzuweisen:
a) Personen- und Sachschäden min. 5 000 000 EUR pro Schadenfall
b) Vermögensschäden min. 2 500 000 EUR pro Schadenfall
c) Umweltschäden min. 5 000 000 EUR pro Schadenfall
Das Fortbestehen dieser Versicherungen ist jährlich unaufgefordert nachzuweisen. Die Versicherungen sind so abzuschließen, dass aus dem Vertrag herrührende Schäden auch dann abgedeckt sind, wenn sie erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden.
Das Fortbestehen dieser Versicherungen ist jährlich unaufgefordert nachzuweisen. Die Versicherungen sind so abzuschließen, dass aus dem Vertrag herrührende Schäden auch dann abgedeckt sind, wenn sie erst nach Ablauf der Vertragsdauer offenbar werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl des Bewerberkreises, mit welchen die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
— Eigenkapitalquote des Bewerbers (Ermittlung gemäß Bilanz: Position Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust]: Bilanzsumme) – Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags – Gewichtung 25 %.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Eigenkapitalquote des Bewerbers (Ermittlung gemäß Bilanz: Position Eigenkapital [also gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Gewinn-/Verlustvortrag, Bilanzgewinn/-verlust]: Bilanzsumme) – Mittelwert der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags – Gewichtung 25 %.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften wird die mit den jeweiligen Bilanzsummen gewichtete mittlere Eigenkapitalquote aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bewertet.
— Anzahl Mitarbeiter des Bewerbers im Bereich Abfalllogistik (Mittelwert der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Abgabe des Teilnahmeantrags) – Gewichtung 25 %.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften wird die mittlere Mitarbeiterzahl der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufaddiert bewertet.
— Bewertung des Umfangs der folgenden Referenzen des Bewerbers (erzielte Umsätze) – Referenzen für die durch den Bewerber selbst und/oder durch von ihm beherrschte Unternehmen durchgeführte Einsammlung und Beförderung von Abfällen in Städten > 50 000 Einwohnern mit einer Einwohnerdichte von mindestens 1 500 Einwohnern/km
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Bewertung des Umfangs der folgenden Referenzen des Bewerbers (erzielte Umsätze) – Referenzen für die durch den Bewerber selbst und/oder durch von ihm beherrschte Unternehmen durchgeführte Einsammlung und Beförderung von Abfällen in Städten > 50 000 Einwohnern mit einer Einwohnerdichte von mindestens 1 500 Einwohnern/km
Die Referenz muss sich auf mindestens eine der folgenden Fraktionen beziehen:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bremen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage.
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.