Die Mühlenkreiskliniken sind ein in der Rechtsform einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes-Wesling Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke-Rahden, Bad Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH, der Mühlenkreis Service GmbH und des MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH. Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke. Gegenstand der Ausschreibung ist die fach- und rechtskonforme Entsorgung von Abfällen, die in den o. g. Standorten der Mühlenkreiskliniken (AöR) anfallen, einschließlich der Übernahme an den jeweils vorgegebenen Übernahmestellen des AG, des Transports und der Zuführung der fachgerechten Endlagerung, Verbrennung, Recycling o. ä. mit entsprechendem Nachweis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-22.
Auftragsbekanntmachung (2017-06-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2017/300026
Kurze Beschreibung:
Die Mühlenkreiskliniken sind ein in der Rechtsform einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes-Wesling Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke-Rahden, Bad
Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH, der Mühlenkreis Service GmbH und des MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH. Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke.
Gegenstand der Ausschreibung ist die fach- und rechtskonforme Entsorgung von Abfällen, die in den o. g. Standorten der Mühlenkreiskliniken (AöR) anfallen, einschließlich der Übernahme an den jeweils vorgegebenen
Übernahmestellen des AG, des Transports und der Zuführung der fachgerechten Endlagerung, Verbrennung, Recycling o. ä. mit entsprechendem Nachweis.
Die Mühlenkreiskliniken sind ein in der Rechtsform einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes-Wesling Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke-Rahden, Bad
Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH, der Mühlenkreis Service GmbH und des MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH. Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke.
Gegenstand der Ausschreibung ist die fach- und rechtskonforme Entsorgung von Abfällen, die in den o. g. Standorten der Mühlenkreiskliniken (AöR) anfallen, einschließlich der Übernahme an den jeweils vorgegebenen
Übernahmestellen des AG, des Transports und der Zuführung der fachgerechten Endlagerung, Verbrennung, Recycling o. ä. mit entsprechendem Nachweis.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mühlenkreiskliniken (AöR)
Postanschrift: Hans-Nolte-Straße 1
Postleitzahl: 32429
Postort: Minden
Kontakt
Internetadresse: http://www.muehlenkreiskliniken.de🌏
E-Mail: achim.menge@muehlenkreiskliniken.de📧
Telefon: +49 5717902412📞
Fax: +49 571790292412 📠
URL der Dokumente: http://root.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 120-242826
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Bei der Submission sind Bewerber nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Mühlenkreiskliniken sind ein in der Rechtsform einer Anstalt des Öffentlichen Rechts zusammengefasster Verbund des Johannes-Wesling Klinikum Minden sowie der Krankenhäuser Lübbecke-Rahden, Bad
Oeynhausen sowie der Auguste-Viktoria-Klinik Bad Oeynhausen GmbH, der Mühlenkreis Service GmbH und des MVZ Mühlenkreiskliniken GmbH. Träger des Zusammenschlusses ist der Kreis Minden-Lübbecke.
Gegenstand der Ausschreibung ist die fach- und rechtskonforme Entsorgung von Abfällen, die in den o. g. Standorten der Mühlenkreiskliniken (AöR) anfallen, einschließlich der Übernahme an den jeweils vorgegebenen
Übernahmestellen des AG, des Transports und der Zuführung der fachgerechten Endlagerung, Verbrennung, Recycling o. ä. mit entsprechendem Nachweis.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 6
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 6
Informationen über Lose: Ein oder mehrere Lose.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Krankenhausspezifische Abfälle
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: ca. 1 297 Mg/p. a. (AS 180104).
Der Dienstleistungsumfang dieses Loses umfasst die Gestellung von geeigneten Presscontainern 10 bzw. 20 bzw. 25 cbm an jedem Standort der MKK sowie die ggf. mehrmals wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung gemäß LAGA-Richtlinie.
Der Dienstleistungsumfang dieses Loses umfasst die Gestellung von geeigneten Presscontainern 10 bzw. 20 bzw. 25 cbm an jedem Standort der MKK sowie die ggf. mehrmals wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung gemäß LAGA-Richtlinie.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um 12 Monate.
Bezeichnung des Loses: Los 1a: Krankenhausspezifische Abfälle mit besonderen Anforderungen aus infektionspräventiver Sicht (AS 18 01 02,18 01 03,18 01 08)
Losnummer: 1a
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: ca. 122 MG/a, ca. 7 600 BAM-bauartzugelassene Einwegbehälter (50 bzw. 60l) und ca. 4 000 BAM bauartzugelassene Einwegbehälter (30l).
Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten, verschließbaren und geprüften Sammel-Einwegbehältern (30 bzw. 50 bzw. 60l) an jedem Standort der MKK sowie die ggf. wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung gemäß LAGA-Richtlinie.
Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten, verschließbaren und geprüften Sammel-Einwegbehältern (30 bzw. 50 bzw. 60l) an jedem Standort der MKK sowie die ggf. wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung gemäß LAGA-Richtlinie.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Küchen und Kantinenabfälle (AS 200108) [nur Minden]
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die fach- und rechtskonforme Entsorgung von Abfällen einschließlich der Übernahme an den jeweils vorgegebenen Übernahmestellen des AG, des Transports und der Zuführung der fachgerechten Endlagerung, Verbrennung, Recycling o. ä. mit entsprechendem Nachweis.
Gegenstand der Ausschreibung ist die fach- und rechtskonforme Entsorgung von Abfällen einschließlich der Übernahme an den jeweils vorgegebenen Übernahmestellen des AG, des Transports und der Zuführung der fachgerechten Endlagerung, Verbrennung, Recycling o. ä. mit entsprechendem Nachweis.
Menge oder Umfang: Speisenabfälle ca. 500 Mg p. a.
Im Johannes Wesling Klinikum Minden ist ein vollautomatisches Entsorgungssystem mit Vakuumtechnik zur Entsorgung aller in der Großküche anfallenden Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle gem. EG Richtlinie
89/392/EWG EN 792-2 im Einsatz. Die organischen Abfälle werden zerkleinert, homogenisiert und bis zur Abtankung in einem Sammeltank mit einem Fassungsvermögen von 10 000 l zwischengelagert. Die Abtankstation ist vom Fabrikat HOBART TWA-F. Das eingesetzte Transportfahrzeug muss die formalrechtlichen Anforderungen erfüllen. Im Falle eines Ausfalls oder der Wartung der Anlage ist ein Alternativkonzept zur Entsorgung zu stellen. Hier müssen ggf. Behälter zur Erfassung der Abfälle bereitgestellt werden, die auch entsprechend transportiert und gereinigt werden müssen.
89/392/EWG EN 792-2 im Einsatz. Die organischen Abfälle werden zerkleinert, homogenisiert und bis zur Abtankung in einem Sammeltank mit einem Fassungsvermögen von 10 000 l zwischengelagert. Die Abtankstation ist vom Fabrikat HOBART TWA-F. Das eingesetzte Transportfahrzeug muss die formalrechtlichen Anforderungen erfüllen. Im Falle eines Ausfalls oder der Wartung der Anlage ist ein Alternativkonzept zur Entsorgung zu stellen. Hier müssen ggf. Behälter zur Erfassung der Abfälle bereitgestellt werden, die auch entsprechend transportiert und gereinigt werden müssen.
Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten Mulden und Presscontainern an jedem Standort der MKK sowie die ggf. mehrmals wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw.
Verwertung.
Bezeichnung des Loses: Los 4: Altchemikalien (AS 07 07 04, 07 05 04, 14 06 03)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: ca. 11 Mg p. a.
Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten, verschließbaren und geprüften Sammelbehältern (60l bzw. 240l bzw. 600l Fässer) insbesondere für den Standort Minden sowie die i. d. R. monatliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung.
Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten, verschließbaren und geprüften Sammelbehältern (60l bzw. 240l bzw. 600l Fässer) insbesondere für den Standort Minden sowie die i. d. R. monatliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung.
Bezeichnung des Loses: Los 5: Altdatenvernichtung (AS 20 01 01)
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: ca. 268 Mg/a. ca. 900 Datenmüllbehälter der Typen T7,T20,T24, T60,T61
Für den Datenmüll sind Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung zu stellen, welche den gesetzlichen und innerbetrieblichen Datenschutzanforderungen entsprechen. Die Behälter müssen sicher zu verschließen sein und dürfen nur durch auf § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtetes Fachpersonal transportiert und weiter behandelt werden. Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten, Datengesicherten Sammelbehältern für alle Standorte der MKK sowie die i.d.R. wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung.
Für den Datenmüll sind Sicherheitsbehälter für die Aktenvernichtung zu stellen, welche den gesetzlichen und innerbetrieblichen Datenschutzanforderungen entsprechen. Die Behälter müssen sicher zu verschließen sein und dürfen nur durch auf § 5 Bundesdatenschutzgesetz verpflichtetes Fachpersonal transportiert und weiter behandelt werden. Der Dienstleistungsumfang umfasst die Gestellung von geeigneten, Datengesicherten Sammelbehältern für alle Standorte der MKK sowie die i.d.R. wöchentliche Abholung und fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mühlenkreiskliniken AöR,
AVK, Auguste Viktoria Klinik GmbH,
OEY, Krankenhaus Bad Oeynhausen,
LUE, Krankenhaus Lübbecke,
RAH, Krankenhaus Rahden,
JWK, Johannes Wesling Klinikum Minden.
JWK, Johannes Wesling Klinikum Minden, Hans Nolte Str. 1, 32429 Minden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug Gewerbezentralregister (Unternehmen anderer EU Staaten haben vergleichbare Nachweise einzureichen).
— Auszug Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbaren Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigeneklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung, die für die gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit abgeschlossen wird (Formblatt 2c_Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflichtversicherung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigeneklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung, die für die gesamten Laufzeit des Vertrages bezüglich der geschuldeten Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Schadensfall, die für mindestens 2 Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit abgeschlossen wird (Formblatt 2c_Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Umwelthaftpflichtversicherung).
— Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung der jeweiligen Abfälle, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (s. Formblatt 2f_Eigenerklärung Umsatz).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt: (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der Leistung Entsorgung der jeweiligen Abfälle, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (s. Formblatt 2f_Eigenerklärung Umsatz).
Sofern noch nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügt wird, sind weitere Angaben zu machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre entsprechende Eignung nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortliche Entsorgungsanlage über die Referenz gemäß Satz 1 verfügen und vorlegen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern noch nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügt wird, sind weitere Angaben zu machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre entsprechende Eignung nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortliche Entsorgungsanlage über die Referenz gemäß Satz 1 verfügen und vorlegen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— ein aktuelles gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen und Abfallarten, bezüglich derer der Bieter ein Angebot abgibt (Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten als Deutschland müssen über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen).
— ein aktuelles gültiges Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen und Abfallarten, bezüglich derer der Bieter ein Angebot abgibt (Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten als Deutschland müssen über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen).
— die Vorlage von geeigneten 5 Referenzen der in den letzten höchstens 3 Jahren für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen und Abfallarten, bezüglich derer der Bieter ein Angebot abgibt unter Angabe von Kunde, ausgeführter Leistung, Ausführungszeit (von-bis),Objektgröße, Umsatz (netto), Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefon); (s. Formblatt 3 – Referenzen – der Vergabeunterlagen).
— die Vorlage von geeigneten 5 Referenzen der in den letzten höchstens 3 Jahren für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen und Abfallarten, bezüglich derer der Bieter ein Angebot abgibt unter Angabe von Kunde, ausgeführter Leistung, Ausführungszeit (von-bis),Objektgröße, Umsatz (netto), Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefon); (s. Formblatt 3 – Referenzen – der Vergabeunterlagen).
Sofern noch nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügt wird, sind weitere Angaben zu machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Eignung nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortliche Entsorgungsanlage über die Referenz gemäß Satz 1 verfügen und vorlegen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Sofern noch nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügt wird, sind weitere Angaben zu machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Eignung nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortliche Entsorgungsanlage über die Referenz gemäß Satz 1 verfügen und vorlegen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter, dem der Auftrag erteilt werden soll, hat die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen zu erbringen (siehe Vergabeunterlagen).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Mühlenkreiskliniken, Submissionsstelle, Hans-Nolte-Straße 1, 32429 Minden,
Zusätzliche Informationen: Bei der Submission sind Bewerber nicht zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentraleinkauf
Dokumente URL: http://root.deutsche-evergabe.de🌏
Nationale Registrierungsnummer: 126026886
Postleitzahl: D-32429
Land: Minden-Lübbecke
🏙️
Internetadresse: www.muehlenkreiskliniken.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Mühlenkreiskliniken (AöR), Submissionsstelle
Postanschrift: Hans-Nolte Str. 1
Referenz Zusätzliche Informationen
1.) Sie haben die Möglichkeit, über die Internetplattform gem. Ziffer I.3 dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle zu kommunizieren und die Vergabeunterlagen (= „VU“) herunter zu laden. Bitte nutzen sie dazu den Projekt-Safe der Vergabeplattform. Zur Nutzung dieser Funktion aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der deutschen eVergabe. Über die Internetplattform werden insbesondere auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Die Angebotsabgabe erfolgt konventionell in Papierform.
1.) Sie haben die Möglichkeit, über die Internetplattform gem. Ziffer I.3 dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle zu kommunizieren und die Vergabeunterlagen (= „VU“) herunter zu laden. Bitte nutzen sie dazu den Projekt-Safe der Vergabeplattform. Zur Nutzung dieser Funktion aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der deutschen eVergabe. Über die Internetplattform werden insbesondere auch etwaige Bieterinformationen (=„BI“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob BI veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BI ändern und/oder ergänzen ggf. – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Die Angebotsabgabe erfolgt konventionell in Papierform.
2.) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Angebotsschreiben-Formulars ist (siehe VU).
3.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der VU noch näher konkretisiert werden und für die in den VU z. T. Formblätter enthalten sind:
3.) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in Teil I der VU noch näher konkretisiert werden und für die in den VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— Vorlage eines Entsorgungskonzepts, das mind. folgende Angaben enthält:
a) Adresse der Entsorgungsanlage(n) und ggf. der Vorbehandlungsanlage(n),
b) Art der Entsorgungs-/ Vorbehandlungstechnik,
c) Transportroute,
d) Darstellung aller Stoffströme bis zur Entsorgung-/ Vorbehandlungsanlage,
e) Beschreibung des Umganges mit Beschwerden und Störmeldungen und des Ausfallkonzeptes,
f) Beschreibung der Erstausstattung/Implementierung bestehend aus Workflow, Ablauf, Implementierungszeitplan, Qualifikation der Ansprechpartner vor Ort, Alter und Zustand der eingesetzten Container, Gestaltungsmöglichkeiten und –typen der Container zum Auftragsbeginn und während des Auftrages,
f) Beschreibung der Erstausstattung/Implementierung bestehend aus Workflow, Ablauf, Implementierungszeitplan, Qualifikation der Ansprechpartner vor Ort, Alter und Zustand der eingesetzten Container, Gestaltungsmöglichkeiten und –typen der Container zum Auftragsbeginn und während des Auftrages,
g) Beschreibung der vorgesehenen Grundzüge der Qualitätssicherung für die ausgeschriebenen Leistungen bestehend aus der Darstellung etwaiger Zertifizierungen, technischer Hilfsmittel sowie möglicher Auswertungen.
— Eigenerklärung hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (s. Formblatt 1a VU).
— Falls beabsichtigt sein sollte, für eine oder mehrere Teilleistung(en) einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzliche Unterlagen nach näherer Maßgabe der VU einzureichen.
— Falls beabsichtigt sein sollte, sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“) zu bedienen, sind zusätzlich Nachweise nach näherer Maßgabe der VU einzureichen.
— Falls beabsichtigt sein sollte, sich zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“) zu bedienen, sind zusätzlich Nachweise nach näherer Maßgabe der VU einzureichen.
— Weitere Nachweise/Unterlagen, die mit dem Angebot eingereicht werden müssen (z. B. Nachunternehmerliste, Formblatt Bietergemeinschaft).
— Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
— Die in den VU näher bezeichneten Nachweise und Erklärungen nach dem TVgG NRW sind von dem/den Bieter(n), auf dessen/deren Angebote(e) der Zuschlage erteilt werden soll, nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Werktagen vorzulegen.
— Die in den VU näher bezeichneten Nachweise und Erklärungen nach dem TVgG NRW sind von dem/den Bieter(n), auf dessen/deren Angebote(e) der Zuschlage erteilt werden soll, nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 5 Werktagen vorzulegen.
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.