Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland – Transport und Verwertung von Sperrmüll

Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland

Los 1: Transport und Verwertung von ca. 4 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Dörpen;
Los 2: Transport und Verwertung von ca. 3 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Wesuwe;
Los 3: Transport und Verwertung von ca. 4 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Venneberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: ALE-VOL-01/17
Kurze Beschreibung:
Los 1: Transport und Verwertung von ca. 4 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Dörpen; Los 2: Transport und Verwertung von ca. 3 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Wesuwe; Los 3: Transport und Verwertung von ca. 4 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Venneberg.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-emsland.de 🌏
E-Mail: walter.thormann@awb-emsland.de 📧
Telefon: +49 593144-1605 📞
Fax: +49 593144-7332 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDJY4NF%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2017-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-21 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 138-283350
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt). zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY4NF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Transport und Verwertung von ca. 4 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Dörpen;
Los 2: Transport und Verwertung von ca. 3 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Wesuwe;
Los 3: Transport und Verwertung von ca. 4 000 t/a Sperrmüll von der Zentraldeponie Venneberg.
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von Sperrmüll von der Zentraldeponie Dörpen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von Sperrmüll von der Zentraldeponie Dörpen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2021, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf vom AG gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich ein weiteres Mal bis zum 31.12.2022, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
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Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung Sperrmüll von der Zentraldeponie Wesuwe
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von Sperrmüll von der Zentraldeponie Wesuwe.
Bezeichnung des Loses: Transport und Verwertung von Sperrmüll von der Zentraldeponie Venneberg
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Transport und Verwertung von Sperrmüll von der Zentraldeponie Venneberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
BB1 Unternehmensbeschreibung.
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. bezufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag.
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb des Landkreises
Kontakt
Kontaktperson: Herr Thormann
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDJY4NF%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen, dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
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zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
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zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY4NF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-1334/1335 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2017/S 138-283350 (2017-07-17)