Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen zum Abrechnungsverfahren nach § 300 SGB V sowie der Kostenvoranschläge und Leistungsanträge zur Genehmigung von Arzneimitteln und Produkten nach § 31 SGB V. Gleichzeitig überlässt der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Genehmigungs-, Prüf- und Bearbeitungssoftware und erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Software-Module: (1) Rechnungsprüfung, (2) Verordnungsprüfung, (3) Prüfung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte im Einzelfall (§ 106 SGB V bzw. § 106 b SGB V), (4) Genehmigungsprüfung, (5) Controlling- und Analyse, (6) Versichertenstammdatenbank, (7) Vertragspartnerdatenbank, (8) Artikeldatenbank, (9) Archivierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen zum Abrechnungsverfahren nach § 300 SGB V sowie der Kostenvoranschläge und Leistungsanträge zur Genehmigung von Arzneimitteln und Produkten nach § 31 SGB V.
Gleichzeitig überlässt der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Genehmigungs-, Prüf- und Bearbeitungssoftware und erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Software-Module:
(1) Rechnungsprüfung,
(2) Verordnungsprüfung,
(3) Prüfung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte im Einzelfall (§ 106 SGB V bzw. § 106 b SGB V),
(4) Genehmigungsprüfung,
(5) Controlling- und Analyse,
(6) Versichertenstammdatenbank,
(7) Vertragspartnerdatenbank,
(8) Artikeldatenbank,
(9) Archivierung.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen zum Abrechnungsverfahren nach § 300 SGB V sowie der Kostenvoranschläge und Leistungsanträge zur Genehmigung von Arzneimitteln und Produkten nach § 31 SGB V.
Gleichzeitig überlässt der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Genehmigungs-, Prüf- und Bearbeitungssoftware und erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Software-Module:
(1) Rechnungsprüfung,
(2) Verordnungsprüfung,
(3) Prüfung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte im Einzelfall (§ 106 SGB V bzw. § 106 b SGB V),
(4) Genehmigungsprüfung,
(5) Controlling- und Analyse,
(6) Versichertenstammdatenbank,
(7) Vertragspartnerdatenbank,
(8) Artikeldatenbank,
(9) Archivierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ikk-classic.de🌏
E-Mail: vergabestelle@ikk-classic.de📧
Telefon: +49 361/7479-1800📞
Fax: +49 361/7479-1899 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-20 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 014-021467
ABl. S-Ausgabe: 14
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen zum Abrechnungsverfahren nach § 300 SGB V sowie der Kostenvoranschläge und Leistungsanträge zur Genehmigung von Arzneimitteln und Produkten nach § 31 SGB V.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Unterstützung bei der Bearbeitung der von Apotheken und Sonstigen Leistungserbringern übermittelten Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen zum Abrechnungsverfahren nach § 300 SGB V sowie der Kostenvoranschläge und Leistungsanträge zur Genehmigung von Arzneimitteln und Produkten nach § 31 SGB V.
Gleichzeitig überlässt der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Genehmigungs-, Prüf- und Bearbeitungssoftware und erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Software-Module:
(1) Rechnungsprüfung,
(2) Verordnungsprüfung,
(3) Prüfung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise der Ärzte im Einzelfall (§ 106 SGB V bzw. § 106 b SGB V),
(4) Genehmigungsprüfung,
(5) Controlling- und Analyse,
(6) Versichertenstammdatenbank,
(7) Vertragspartnerdatenbank,
(8) Artikeldatenbank,
(9) Archivierung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag durch einseitiges Optionsrecht zweimal jeweils um ein Jahr, mithin längstens bis zum 31.12.2023, zu verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
>> Dem Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate).
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“).
>> Dem Angebot ist weiter eine kurze Unternehmensdarstellung beizufügen, in der insbesondere das Gründungsdatum, die Struktur des Bieters sowie die Erfahrungen des Bieters im Aufgabengebiet dargestellt werden.
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass sich dieser gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Zugehörigkeit des Auftraggebers zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Umfang der im eigenen Betrieb des Bieters erbrachten Leistungen, der Leistungszeitraum, der Nettoauftragswert und die Anzahl der bearbeiteten jährlichen Arzneimittelverordnungen anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat ob die Leistungen im Wege des Outtasking-Verfahrens erbracht wurden sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“). Es sind dabei mindestens zwei Referenzen aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland anzugeben, bei denen Abrechnungsdienstleistungen im Outtasking-Verfahren über einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten erbracht wurden und das Abrechnungsvolumen mindestens 2 500 000 Arzneimittelverordnungen (jährlich) umfasst. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Auftraggeberin zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen, dass der Bieter die Leistung auftragsgemäß erbracht hat.
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Zugehörigkeit des Auftraggebers zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Umfang der im eigenen Betrieb des Bieters erbrachten Leistungen, der Leistungszeitraum, der Nettoauftragswert und die Anzahl der bearbeiteten jährlichen Arzneimittelverordnungen anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat ob die Leistungen im Wege des Outtasking-Verfahrens erbracht wurden sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“). Es sind dabei mindestens zwei Referenzen aus der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland anzugeben, bei denen Abrechnungsdienstleistungen im Outtasking-Verfahren über einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten erbracht wurden und das Abrechnungsvolumen mindestens 2 500 000 Arzneimittelverordnungen (jährlich) umfasst. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Verlangen der Auftraggeberin zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Auftraggebers vorzulegen, dass der Bieter die Leistung auftragsgemäß erbracht hat.
>> Dem Angebot ist weiter eine Eigenerklärung zur personellen Leistungsfähigkeit. In dieser ist der Projektverantwortliche (Name, Ausbildung, Kontaktdaten) zu benennen. Weiter sind die beschäftigten Mitarbeiter (mit Angabe der Anzahl der in den letzten zwölf Monaten neu eingestellten Mitarbeiter, der Anzahl der Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis bei dem Bieter in den letzten zwölf Monaten beendet wurde, der Anzahl der Mitarbeiter, die über eine dem abzurechnenden Leistungsbereich entsprechende fachliche Grundausbildung verfügen, die Anzahl der Mitarbeiter, die über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Abrechnungsprüfung verfügen, anzugeben.
>> Dem Angebot ist weiter eine Eigenerklärung zur personellen Leistungsfähigkeit. In dieser ist der Projektverantwortliche (Name, Ausbildung, Kontaktdaten) zu benennen. Weiter sind die beschäftigten Mitarbeiter (mit Angabe der Anzahl der in den letzten zwölf Monaten neu eingestellten Mitarbeiter, der Anzahl der Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis bei dem Bieter in den letzten zwölf Monaten beendet wurde, der Anzahl der Mitarbeiter, die über eine dem abzurechnenden Leistungsbereich entsprechende fachliche Grundausbildung verfügen, die Anzahl der Mitarbeiter, die über eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Bereich der Abrechnungsprüfung verfügen, anzugeben.
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannten Erklärungen/Nachweise dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für Nachauftragnehmer sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise nur dann mit dem Angebot vorzulegen, wenn sich der Bieter gemäß § 47 VgV zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Nachauftragnehmers bedient. In diesem Fall ist mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Nachauftragnehmers darüber abzugeben, dass dieser sich gegenüber Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) der Auftraggeberin verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) des Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (falls zutreffend) Nachauftragnehmers zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 47 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
>> Für andere Nachauftragnehmer sind die geforderten Erklärungen/ Nachweise nur auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vorzulegen, in der sich das andere Unternehmen (Nachauftragnehmer) verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter mit den Fähigkeiten des Nachauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung zu stehen („Verpflichtungserklärung NAN nach § 36 VgV“). Gleichzeitig ist eine Erklärung dieses Nachauftragnehmers darüber vorzulegen, dass auf ihn bezogen keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit NAN“).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nichtöffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
>> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Dem Angebot ist weiter ein Datensicherheitskonzept nach den Vorgaben der Auftraggeberin nebst Löschkonzept beizufügen.
>> Weiterhin ist dem Angebot eine Bereitschaftserklärung einer geeigneten Versicherung, dass im Fall der Auftragserteilung im vorliegenden Vergabeverfahren mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR abgeschlossen wird. Aus dieser Bereitschaftserklärung muss sich ergeben, dass sich die Versicherung hieran bis mindestens eine Woche nach Ablauf der Zuschlagsfrist (auch wenn diese verlängert werden sollte) gebunden hält.
>> Weiterhin ist dem Angebot eine Bereitschaftserklärung einer geeigneten Versicherung, dass im Fall der Auftragserteilung im vorliegenden Vergabeverfahren mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 000 000 EUR abgeschlossen wird. Aus dieser Bereitschaftserklärung muss sich ergeben, dass sich die Versicherung hieran bis mindestens eine Woche nach Ablauf der Zuschlagsfrist (auch wenn diese verlängert werden sollte) gebunden hält.
>> Daneben ist dem Angebot eine Beschreibung der einzelnen Software-Module in welchen diese kurz beschrieben werden.
>> Dem Angebot ist darüber hinaus ein Konzept „Systemvoraussetzungen“ beizufügen, in welchem eventuelle abweichende Systemvoraussetzungen inkl. der erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden.
>> Schließlich ist dem Angebot eine Demo-Version der einzelnen Software-Module in digitaler Form nebst Kurzanleitung beizufügen.
>> Auf Anforderung der Auftraggeberin sind die Software-Module in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin persönlich zu präsentieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Quelle: OJS 2017/S 014-021467 (2017-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbedienste
Gesamtwert des Auftrags: 1129845.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbedienste📦
>> Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Dem Angebot ist weiter ein Datensicherheitskonzept nach den Vorgaben der Auftraggeberin nebst Löschkonzept beizufügen.
>> Weiterhin ist dem Angebot eine Bereitschaftserklärung einer geeigneten Versicherung, dass im Fall der Auftragserteilung im vorliegenden Vergabeverfahren mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,- Euro abgeschlossen wird. Aus dieser Bereitschaftserklärung muss sich ergeben, dass sich die Versicherung hieran bis mindestens eine Woche nach Ablauf der Zuschlagsfrist (auch wenn diese verlängert werden sollte) gebunden hält.
>> Daneben ist dem Angebot eine Beschreibung der einzelnen Software-Module in welchen diese kurz beschrieben werden.
>> Dem Angebot ist darüber hinaus ein Konzept „Systemvoraussetzungen“ beizufügen, in welchem eventuelle abweichende Systemvoraussetzungen inkl. der erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden.
>> Schließlich ist dem Angebot eine Demo-Version der einzelnen Software-Module in digitaler Form nebst Kurzanleitung beizufügen.
>> Auf Anforderung der Auftraggeberin sind die Software-Module in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin persönlich zu präsentieren.
>> Rechtsform von Bietergemeinschaften: Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Dem Angebot ist weiter ein Datensicherheitskonzept nach den Vorgaben der Auftraggeberin nebst Löschkonzept beizufügen.
>> Weiterhin ist dem Angebot eine Bereitschaftserklärung einer geeigneten Versicherung, dass im Fall der Auftragserteilung im vorliegenden Vergabeverfahren mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,- Euro abgeschlossen wird. Aus dieser Bereitschaftserklärung muss sich ergeben, dass sich die Versicherung hieran bis mindestens eine Woche nach Ablauf der Zuschlagsfrist (auch wenn diese verlängert werden sollte) gebunden hält.
>> Daneben ist dem Angebot eine Beschreibung der einzelnen Software-Module in welchen diese kurz beschrieben werden.
>> Dem Angebot ist darüber hinaus ein Konzept „Systemvoraussetzungen“ beizufügen, in welchem eventuelle abweichende Systemvoraussetzungen inkl. der erforderlichen Maßnahmen beschrieben werden.
>> Schließlich ist dem Angebot eine Demo-Version der einzelnen Software-Module in digitaler Form nebst Kurzanleitung beizufügen.
>> Auf Anforderung der Auftraggeberin sind die Software-Module in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin persönlich zu präsentieren.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-26 📅
Referenz
>> Weiterhin ist dem Angebot eine Bereitschaftserklärung einer geeigneten Versicherung, dass im Fall der Auftragserteilung im vorliegenden Vergabeverfahren mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,- Euro abgeschlossen wird. Aus dieser Bereitschaftserklärung muss sich ergeben, dass sich die Versicherung hieran bis mindestens eine Woche nach Ablauf der Zuschlagsfrist (auch wenn diese verlängert werden sollte) gebunden hält.
>> Weiterhin ist dem Angebot eine Bereitschaftserklärung einer geeigneten Versicherung, dass im Fall der Auftragserteilung im vorliegenden Vergabeverfahren mit dem Bieter eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Vermögens- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5.000.000,- Euro abgeschlossen wird. Aus dieser Bereitschaftserklärung muss sich ergeben, dass sich die Versicherung hieran bis mindestens eine Woche nach Ablauf der Zuschlagsfrist (auch wenn diese verlängert werden sollte) gebunden hält.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.