Auf Grund der Vielzahl an bei der Auftraggeberin eingegangenen Bieterfragen kann nicht sichergestellt werden, dass „diese zusätzlichen Informationen trotz rechtzeitiger Anforderung durch ein Unternehmen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt werden“ (vgl. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV), wird die Angebotsfrist vom 27. Oktober 2017, 12:00 Uhr um eine Woche, mithin auf den 3.11.2017, 12:00 Uhr verschoben. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Angebotserstellung.
Eine Veränderung der Bieterfragefrist wird ausdrücklich nicht vorgenommen. Gemäß Ziffer 11.2 der Bewerbungsbedingungen sind sämtliche Fragen, Hinweise oder dergleichen zu dieser Ausschreibung im Kommunikationsraum dieser Ausschreibung auf der Plattform der Deutschen eVergabe unter
www.deutsche-evergabe.de bis spätestens 19.10.2017 zu stellen.