Das Polizeipräsidium Recklinghausen vergibt die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von maximal sechs Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebietslose mit je zwei Fachlosen (Leistungskategorie A und Leistungskategorie B) unterteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mit öffentlicher Sicherheit und Ordnung verbundene Dienstleistungen
Referenznummer: 628-17
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Recklinghausen vergibt die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von maximal sechs Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebietslose mit je zwei Fachlosen (Leistungskategorie A und Leistungskategorie B) unterteilt.
Das Polizeipräsidium Recklinghausen vergibt die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von maximal sechs Jahren. Voraussichtlicher Vertragsbeginn ist der 1.4.2018. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebietslose mit je zwei Fachlosen (Leistungskategorie A und Leistungskategorie B) unterteilt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-11-13 📅
Einreichungsfrist: 2017-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 220-457241
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 22
Bezeichnung des Loses: Recklinghausen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Recklinghausen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 36 Monaten stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er vorher nicht von einer Partei spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt wird. Diese Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen; danach endet der Vertrag ohne Kündigung automatisch (maximale Gesamt-Vertragslaufzeit: 6 Jahre).
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf von 36 Monaten stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er vorher nicht von einer Partei spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gegenüber der anderen Partei gekündigt wird. Diese Verlängerung kann maximal dreimal erfolgen; danach endet der Vertrag ohne Kündigung automatisch (maximale Gesamt-Vertragslaufzeit: 6 Jahre).
Bezeichnung des Loses: Castrop-Rauxel
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Castrop-Rauxel.
Bezeichnung des Loses: Datteln
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Datteln.
Bezeichnung des Loses: Waltrop
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Waltrop.
Bezeichnung des Loses: Oer-Erkenschwick
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Oer-Erkenschwick.
Bezeichnung des Loses: Herten
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Herten.
Bezeichnung des Loses: Bottrop
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Bottrop.
Bezeichnung des Loses: Gladbeck
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Gladbeck.
Bezeichnung des Loses: Marl
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Marl.
Bezeichnung des Loses: Dorsten
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Dorsten.
Bezeichnung des Loses: Haltern am See
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung:
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Recklinghausen im Bereich des Stadtgebietes Haltern am See.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Polizeipräsdium Recklinghausen; Stadtgebiet Recklinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
1.) Kopie eines Handelsregisterauszugs, welcher maximal drei Monate alt sein darf (falls keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht: Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verflechtungen),
2.) Kopie der Gewerbeanmeldung als Bergungs- und/oder Abschleppunternehmen,
3.) Nachweis der Erlaubnis nach den Rechtsvorschriften für den Güterkraftverkehr (Kopie der Erlaubnisurkunde oder Kopie der Gemeinschaftslizenz) und
4.) Kopie der Ausnahmegenehmigung(en) des/der Straßenverkehrsamtes/-ämter gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4c StVO zur Befreiung von den Vorschriften des § 15a Abs. 1 und 2 StVO für das Abschleppen von Kraftomnibussen (Klassen „M2“ und „M3“) und von Nutzfahrzeuge (Klassen „N2“ und „N3“).
4.) Kopie der Ausnahmegenehmigung(en) des/der Straßenverkehrsamtes/-ämter gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4c StVO zur Befreiung von den Vorschriften des § 15a Abs. 1 und 2 StVO für das Abschleppen von Kraftomnibussen (Klassen „M2“ und „M3“) und von Nutzfahrzeuge (Klassen „N2“ und „N3“).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist gewerberechtlich angemeldeten Bergungs- und/oder Abschleppunternehmen vorbehalten.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 22
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die ausgeschriebenen Abschlepp- und Sicherstellungsleistungen erfolgen im Auftrag des Polizeipräsidiums Recklinghausen und dienen der Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei handelt es sich um besondere Dienstleistungen im Sinne des § 64 VgV. Die Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) beträgt maximal sechs Jahre.
Die ausgeschriebenen Abschlepp- und Sicherstellungsleistungen erfolgen im Auftrag des Polizeipräsidiums Recklinghausen und dienen der Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Dabei handelt es sich um besondere Dienstleistungen im Sinne des § 64 VgV. Die Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoption) beträgt maximal sechs Jahre.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-12-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Polizeipräsidium Recklinghausen.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 115 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Albrecht-Thaer-STr. 9
Quelle: OJS 2017/S 220-457241 (2017-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Polizeipräsidium Recklinghausen hat die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von maximal 6 Jahren ausgeschrieben. Vertragsbeginn war der 1.4.2018. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebietslose mit je 2 Fachlosen (Leistungskategorie A und Leistungskategorie B) unterteilt.
Das Polizeipräsidium Recklinghausen hat die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von maximal 6 Jahren ausgeschrieben. Vertragsbeginn war der 1.4.2018. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebietslose mit je 2 Fachlosen (Leistungskategorie A und Leistungskategorie B) unterteilt.
Gesamtwert des Auftrags: 562 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Polizeipräsdium Recklinghausen; Stadtgebiet Recklinghausen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-22 📅
2018-03-23 📅
2018-03-27 📅
2018-04-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 115 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.