Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rituximab
§130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V können hierbei die Krankenkassen Leistungserbringer oder Dritte mit dem Abschluss solcher Verträge beauftragen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu dem Wirkstoff Rituximab abschließen. Der früheste Start ist der 1.8.2017.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2017-06-09
|
Auftragsbekanntmachung
|
2018-02-19
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|