Beschreibung der Beschaffung
Die DAK-G geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Colistin, ATC J01XB01, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal
www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 1.8.2017 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/Anlagen (erhältlich zum Download unter dem unter I.3. genannten Link) an die nachstehend aufgeführte Kontaktperson bei der DAK-G:
1. Angebotsschreiben.
2. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (s. III.1.1.).
3. Eigenerklärung des Unternehmens (Anlage A1), dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt (s. III.1.1.).
4. Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Interessent einen Vertrag im Rahmen dieses Verfahrens abschließen möchte, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter zum Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist (Anlage A2) (s. III.1.1.).
5. Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue beachtet und eingehalten werden (Anlage A3) (s. III.1.1.).
6. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Unterzeichnung des mit einem Firmenstempel versehenen Vertrages (2-fach im Original) durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle.
7. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag (je 2-fach im Original). Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen.
8. Wirksamer Präqualifikationsbescheid der DAK-Gesundheit (s. III.1.1. und III.1.2.).
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit
Mariam Shirdel (0042 60)
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Weiterhin ist die Anlage 2 als Exceldatei zeitgleich an die Mail-Adresse
am_rabattvertraege@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zu o. g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 1.8.2017 abgeschlossen und enden am 31.7.2019. Der Vertrag kann von Seiten der DAK-G optional zweimalig um je sechs Monate verlängert werden. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o. g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonatsbei o. g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o. g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbeikommt es auf den rechtzeitigen Zugang beider DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07.20xx (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06.20xx (Vormonat) vorliegen.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht – die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.