Kurze Beschreibung
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem Wirkstoff Flupirtin (nur RET), ATC H05BX02, beabsichtigt die DAK-G, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag im Rahmen des Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 1.9.2017 in Kraft und endet am 31.8.2019. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.