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Weiterhin sind nachfolgende Nachweise zu erbringen:
— Qualitätssicherungs-System nach ISO 9001 oder gleichwertig
— Energiemanagement-System nach ISO 50001 oder gleichwertig
— Bestätigung des AN, dass die arbeitsverantwortliche Personen an den Betriebsstätten deutsch spricht sowie Auflistung von 10 Personen, die als Arbeitsverantwortliche tätig sind (Übermittlung der diesbezüglichen Lebensläufe erforderlich), die dem Unternehmen momentan zur Verfügung stehen oder in der Zukunft dem Unternehmen zur Verfügung stehen werden