Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss es dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Bewerbungsbedingungen, Teil A der Vergabeunterlagen).