Kurze Beschreibung
Das LZPD NRW beabsichtigt, zur Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Betreuung der Polizeibehörden des Landes NRW und der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) im Arbeitsschutz durch Fachkräfte für Ar-beitssicherheit nach der Vorgabe des § 16 Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) einen überbetrieblichen Dienst zu verpflichten.
Im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens soll daher mit einem Wirtschaftsteilnehmer ein entsprechender Dienstvertrag abgeschlossen werden.