Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Paclitaxel, ATC-Code: L01CD01, für die Zeit vom 01.07.2017 bis maximal zum 30.06.2019
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-06-02.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Paclitaxel, ATC-Code: L01CD01, für die Zeit vom 1.7.2017 bis maximal...”
Titel
Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Paclitaxel, ATC-Code: L01CD01, für die Zeit vom 1.7.2017 bis maximal zum 30.6.2019.
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Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten...”
Kurze Beschreibung
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 107-214854
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Paclitaxel, ATC-Code: L01CD01, alle Darreichungsformen, alle Wirkstärken, alle Packungsgrößen (ausgenommen Klinikpackungen)
(...)” Neuer Wert
Text:
“Paclitaxel, ATC-Code: L01CD01, alle Darreichungsformen, Wirkstärke 6 mg/ml, alle Packungsgrößen (ausgenommen Klinikpackungen).
(...)”
Quelle: OJS 2017/S 109-219432 (2017-06-07)