Abschluss eines Rahmenvertrages über 4 Jahre ab dem 1.4.2018 bis 31.3.2022 für das Waschen von bundeseigenen Ausrüstungsstücken und Textilien aus dem Unterkunfts- und Sanitätsbereich

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein

6001362348-BwDLZ Idar-Oberstein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-11-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-11-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2017-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungs- und Hygienedienste
Referenznummer: 6001362348-BwDLZ Idar-Oberstein
Kurze Beschreibung: 6001362348-BwDLZ Idar-Oberstein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungs- und Hygienedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungs- und Hygienedienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Birkenfeld 🏙️
Mainz-Bingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein
Postanschrift: Am Rilchenberg 61
Postleitzahl: 55743
Postort: Idar-Oberstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzidarobersteinbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 6781-51-2757 📞
Fax: +49 6781-51-2759 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=177527 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-09 📅
Datum des Beginns: 2018-04-03 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 215-447074
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1: Bereich Idar-Oberstein/Baumholder
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über 4 Jahre ab dem 1.4.2018 bis 31.3.2022 für das Waschen von bundeseigenen Ausrüstungsstücken und Textilien aus dem Unterkunfts- und Sanitätsbereich.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Bereich Mainz/Darmstadt
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-01-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=177527 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2017/S 215-447074 (2017-11-07)