Abschluss nicht-exklusiver Verträge nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Arzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten (Verträge parenterale Onkologika) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 17.3.2017 bis 31.3.2019

AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale V

Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss nicht-exklusiver Verträge nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Arzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten (Verträge parenterale Onkologika) im Rahmen eines sog. „open-house-Modells“ innerhalb des Zeitraums vom 17.3.2017 bis 31.3.2019. Allen interessierten und geeigneten Apotheken wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens der Abschluss zu einer Vereinbarung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V angeboten. Der Abschluss der Vereinbarung kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Die Auftraggeberin wird dieses open-house-Modell allerdings dann beenden, wenn das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft getreten ist und dieses oder ein anderes Gesetz dem hier durchgeführten open-house-Modell die gesetzliche Grundlage entziehen sollte. Die bereits zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge werden davon nicht tangiert und bleiben entsprechend den näheren vertraglichen Regelungen in Kraft. Die Auftraggeberin behält sich vor, dieses open-house-Modell auch dann zu beenden, wenn exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für Fertigarzneimittel, die für in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten Verwendung finden, in Kraft treten, die Anlage 3 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) neu abgeschlossen oder geändert wird oder Verträge nach § 140a SGB V, die die Versorgung von Versicherten der AOK PLUS mit patientenindividuell hergestellten parenteralen Zytostatika tangieren, in Kraft treten. Die Auftraggeberin wird dieses open-house-Modell außerdem beenden, wenn exklusive Verträge nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V mit der AOK PLUS in Kraft treten. Alle bis zu diesem Zeitpunkt geschlossenen Open-House-Verträge werden in den vorgenannten Fällen entsprechend den vertraglichen Regelungen gekündigt.
Interessierte Apotheken können über die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse die Teilnahmeunterlagen anfordern. Vereinbarungen im Rahmen dieses Modells werden im Zeitraum vom 17.3.2017 bis 31.3.2019 geschlossen; vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung (siehe oben). Interessenten haben die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Eigenerklärung zur Apothekenbetriebserlaubnis sowie zur Herstellung parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie sowie den unterzeichneten Vertrag nach § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V in 2-facher Ausfertigung) erstmals bis zum 17.3.2017, danach bis zum 17. eines Monats bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Fällt der 17. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonn- oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Die Verträge treten mit Unterzeichnung durch die AOK PLUS in Kraft. Die Unterzeichnung durch die AOK PLUS erfolgt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Teilnahmeunterlagen bei der AOK PLUS eingegangen sind. Nach dem 17. eines Monats bei der AOK PLUS eingehende Teilnahmeunterlagen werden im darauffolgenden Monat berücksichtigt.
Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 17.3.2017 eingereicht werden.
Die in den Verträgen vorgesehene Preisbildung gilt für alle Verordnungen ab dem Monatsersten, der auf den Monat des Vertragsschlusses folgt. Maßgeblich ist das Verordnungsdatum. Näheres ist den Erläuterungen zu den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2019, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Dieser Vertrag kann während der Vertragslaufzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende erstmals zum 31. März 2018 schriftlich gekündigt werden.
Hinweis: bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-02-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-02-21 Auftragsbekanntmachung
2017-03-15 Ergänzende Angaben
2017-03-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-18 Ergänzende Angaben