Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
Gegenstand ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V grundsätzlich für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgeführten 30 Wirkstoffe. Die Wirkstoffe werden in insgesamt 37 Fachlose aufgeteilt. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/n Wirkstoff/e und welche/s Fachlos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fachlos. Vertragsbeginn ist der 1.7.2017; Vertragsende ist der 30.6.2019. Einige Krankenkassen haben einzelne Fachlos abgewählt. Eine ausführliche Kassenliste hierzu ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Es ist zu beachten, dass die Unterlagen ausschließlich über die Ausschreibungsplattform abzurufen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-24.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2017-01-24
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Auftragsbekanntmachung
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