Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.9.2017 bis 31.5.2019 (AOK XVIII-II). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für den u.g. Wirkstoff/Fachlos. Für das Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Gebietslos. Pro Gebietslos wird für das Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen ein Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich i.Ü. aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-01-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstr. 19
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Frank Wienands
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de📧
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generikafreien Markt.
AOK XVIII-II”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.9.2017 bis 31.5.2019 (AOK XVIII-II). Die...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.9.2017 bis 31.5.2019 (AOK XVIII-II). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für den u.g. Wirkstoff/Fachlos. Für das Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Gebietslos. Pro Gebietslos wird für das Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen ein Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich i.Ü. aus den Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2017/S 007-009895
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generikafreien Markt.” Neuer Wert
Text:
“Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.9.2017 bis zum 31.5.2019.” Andere zusätzliche Informationen
“Bitte beachten Sie, dass die Worte „im generikafreien Markt“ unter Abschnitt II.1.1 der Bekanntmachung wurden versehentlich eingefügt. Der...”
Bitte beachten Sie, dass die Worte „im generikafreien Markt“ unter Abschnitt II.1.1 der Bekanntmachung wurden versehentlich eingefügt. Der Beschaffungsbedarf ist nicht dem generikafreien Markt zuzuordnen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 011-016004 (2017-01-13)