Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.10.2018 bis 30.9.2020 (AOK XX). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 62 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können nur für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos-und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu 3 pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich i. Ü. aus den Vergabeunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-01-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-12-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2017-12-11 Auftragsbekanntmachung
2018-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge