Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2019. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge („Verträge“) vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB V Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. 28 Fachlose gebildet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2017-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2017-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: GKVBW-2017-Kontrastmittel
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2019. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge („Verträge“) vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB V Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. 28 Fachlose gebildet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2019. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge („Verträge“) vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB V Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es werden gemäß den Angaben in Abschnitt II.2. 28 Fachlose gebildet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reagentien und Kontrastmittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Weiteres: Die Anwendungsgebiete Retrograde Pyelographie und Miktionszystourethrographie (MCU) sowie Computertomographie des Abdomens (insbesondere Ösophagus, Magen, Duodenum, Ileus, Subileus, Dickdarm) müssen mit dem Angebot abgedeckt werden.
Losnummer: O
Kurze Beschreibung: V08CA04/Gadoteridol
Losnummer: P
Kurze Beschreibung: V08CA08/Gadobensäure
Losnummer: Q
Kurze Beschreibung:
V08CA09/Gadobutrol
Wirkstoffkonzentration: 1 mmol/ml.
Losnummer: R
Kurze Beschreibung:
V08CA10/Gadoxetsäure
Wirkstoffkonzentration: 0,25 mmol/ml.
Losnummer: S
Kurze Beschreibung:
V08DA05/Schwefelhexafluorid
Wirkstoffkonzentration: 0,045 mg/ml.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorzulegen, welche in den Teilen II bis IV ausgefüllt ist.
Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittunternehmen zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch nehmen, müssen auf gesonderte Aufforderung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch jeweils eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch genommenen Drittunternehmen vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 47 Abs. 1 VgV).
Bieter/Bietergemeinschaften, welche Drittunternehmen zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch nehmen, müssen auf gesonderte Aufforderung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auch jeweils eine separate Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt C des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der zur Sicherstellung der Lieferkapazitäten in Anspruch genommenen Drittunternehmen vorlegen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 47 Abs. 1 VgV).
Die Auftraggeber können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Auftraggeber können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeber (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise – nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen – vorzulegen:
— Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.11.2016); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.11.2016); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
— Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder Kopie der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt, oder Kopie der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG bzw. § 40 Abs. 3 RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt.
— Kopie der Großhandelserlaubnis gemäß § 52a AMG bzw. Art. 77 RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder Kopie der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt, oder Kopie der Einfuhrerlaubnis gemäß § 72 AMG bzw. § 40 Abs. 3 RL 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die sich auf die angebotsgegenständlichen Kontrastmittel erstreckt.
— Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.11.2016 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
— Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.11.2016 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
— Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten nach Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (dazu näher unter Abschnitt B.II.1. der Bewerbungsbedingungen) und
— im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten in Anspruch genommen werden sollen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 von jedem Drittunternehmen und Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen nach Anlagen 6a/6b.
— im Falle des Einsatzes von Drittunternehmen, deren Lieferkapazitäten in Anspruch genommen werden sollen: Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 von jedem Drittunternehmen und Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen nach Anlagen 6a/6b.
— Bei Bietergemeinschaften sind Besonderheiten nach Maßgabe von Abschnitt B.II.3. der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-04-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Postanschrift: Axel-Springer-Straße 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Baden-Württemberg
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse – hkk
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Süd, Regionaldirektion Baden-Württemberg
Postanschrift: Stuttgarter Straße 105
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion München
Postanschrift: Putzbrunner Straße 73
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Kontakt
Internetadresse: https://www.barmer.de/🌏
: https://www.tk.de/🌏
: https://www.dak.de🌏
: https://www.kkh.de🌏
: https://www.hek.de/🌏
: http://www.hkk.de/🌏
: https://www.bkk-sued.de/🌏
: https://www.ikk-classic.de🌏
: https://www.svlfg.de/🌏
: https://www.kbs.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YH0YMJ0%22🌏
Postanschrift: Presselstr. 19
Kontaktperson: Fachbereich I.8, Referat I.8.1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2017/S 047-085941 (2017-03-03)
Ergänzende Angaben (2017-03-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2017-03-30) Referenz Daten
Absendedatum: 2017-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2017-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 066-124173
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeber verlängern die Angebotsfrist bis zum 19.4.2017 um 10 Uhr.
Quelle: OJS 2017/S 066-124173 (2017-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 134 Informations- und Wartepflicht
Quelle: OJS 2017/S 108-217150 (2017-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2019. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge („Verträge“) vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB V Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es wurden 28 Fachlose gebildet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen über die Belieferung von radiologisch tätigen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg mit Kontrastmitteln im Rahmen des Sprechstundenbedarfs für den Zeitraum vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2019. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Versorgung der Vertragsärzte in Baden-Württemberg mit den durch die ausgeschriebenen Lieferverträge („Verträge“) vereinbarten Kontrastmitteln sicherzustellen und den gesetzlichen Krankenkassen für jedes abgegebene, vertragsgegenständliche Arzneimittel eine Rückerstattung zu gewähren. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß §§ 53 ff. SGB V Erstattungsbeträge des/der Zuschlagsempfänger vereinbart, die bei der Abgabe von Kontrastmitteln gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu Lasten der Auftraggeber verordnet werden. Es wurden 28 Fachlose gebildet.
Die Auftragsbekanntmachung, in der alle 28 Fachlose aufgezählt sind, wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 8.3.2017 veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 047-085941). Das Vergabeverfahren wurde mit Bezug auf die Fachlose D 1, R und S gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 VgV aufgehoben.
Die Bekanntmachung vergebener Aufträge für die übrigen Fachlose wurde am 8.6.2016 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 108-217150).
Die Auftragsbekanntmachung, in der alle 28 Fachlose aufgezählt sind, wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 8.3.2017 veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 047-085941). Das Vergabeverfahren wurde mit Bezug auf die Fachlose D 1, R und S gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 VgV aufgehoben.
Die Bekanntmachung vergebener Aufträge für die übrigen Fachlose wurde am 8.6.2016 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 108-217150).
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: V08AB02/Iohexol – Teillos 1
V08AB02/Iohexol – Teillos 2
V08CA02/Gadotersäure – Teillos 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-28 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Auftragsbekanntmachung, in der alle 28 Fachlose aufgezählt sind, wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 8.3.2017 veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 047-085941). Das Vergabeverfahren wurde mit Bezug auf die Fachlose D 1, R und S gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 VgV aufgehoben.
Die Auftragsbekanntmachung, in der alle 28 Fachlose aufgezählt sind, wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 8.3.2017 veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 047-085941). Das Vergabeverfahren wurde mit Bezug auf die Fachlose D 1, R und S gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr 1 VgV aufgehoben.
Die Bekanntmachung vergebener Aufträge für die übrigen Fachlose wurde am 8.6.2016 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (ABl. EU 2017/S 108-217150).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: